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Lizard Stresser: 70 US-Dollar für eine DDoS-Attacke über acht Stunden

Lizard Squad vermietet seine euphemistisch Dienst genannten DDoS-Attacken: Der Lizard Stresser kostet je nach Dauer bis zu 300 US-Dollar und soll Server acht Stunden lahmlegen.
/ Marc Sauter
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Die Echsen, englisch Lizard, umfassen u.a. die Warane, Leguane, Geckos, Skinke, Agamen und Chamäleons (Bild: Marc Sauter/Golem.de)
Die Echsen, englisch Lizard, umfassen u.a. die Warane, Leguane, Geckos, Skinke, Agamen und Chamäleons Bild: Marc Sauter/Golem.de

Erst hat Lizard Squad angeblich die von Kim Dotcom erhaltenen Premium-Mega-Accounts für 15.000 US-Dollar verkauft, nun will die Gruppe ihren Dienst zu Geld machen. Ein als Lizard Stresser(öffnet im neuen Fenster) bezeichnetes, kostenpflichtiges Tool soll nach Angabe von Port und IP-Adresse beliebige Server per DDoS attackieren.

Bezahlt wird über Paypal oder Bitcoin, die Preise reichen von rund 3 bis über 300 US-Dollar. Lizard Squad will nach Geldeingang einen Teil seiner Kapazitäten zur Verfügung stellen, der Preis regelt die Dauer. Für 20 US-Dollar attackiert das Botnetz des Kollektivs beispielsweise einmalig für knapp eine Stunde.

Lizard Squad behauptet, die Kapazität von Lizard Stresser liege bei bis zu 20 GBit pro Sekunde – im Mittel sollen es 5 GBit pro Sekunde sein. Mit einem solchen Distributed-Denial-of-Service-Angriff sind zumindest ungesicherte Server schnell am Limit. Lizard Squad sei in der Lage, mit die "weltweit stärksten DDoS-Attacken" durchzuführen.

Im Gespräch mit Daily Dot(öffnet im neuen Fenster) sagte ein verifiziertes Mitglied der Gruppe, Geld sei Motivation genug – alleine innerhalb der ersten drei Stunden hätten 25 Nutzer bezahlt. Bisher nannte das Kollektiv "for the lulz" als Grund, also, weil es Spaß macht. Für Geld zu erwerbende Distributed-Denial-of-Service-Angriffe gibt es seit Jahren, die Masche von Lizard Squad wäre also nichts Neues.

In Deutschland werden DDoS-Attacken nach § 303b Abs. 1 StGB mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe belangt. Auch der Versuch und die Vorbereitung, also das Stellen des Botnetzes, sind strafbar.


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