Live-Streaming: Younow räumt Schwierigkeiten bei Kontrolle ein
Younow ist Live-Streaming aus dem Kinderzimmer. Durch das starke Wachstum des Self-Streaming-Dienstes in Deutschland habe es "Schwierigkeiten bei der durchgängigen Überwachung der Plattform" gegeben.

Trotz eines vermeintlich ausgebauten Kontrollsystems räumt der umstrittene Streaming-Dienst Younow Schwierigkeiten ein. Das geht aus einer Erklärung des Unternehmens vom 23. Februar 2015 hervor. Darin heißt es: "Insbesondere durch das schnelle Wachstum der Nutzerschaft in Deutschland gab es Ende 2014 vereinzelt Schwierigkeiten bei der durchgängigen Überwachung und der Ahndung von missbräuchlicher Nutzung der Plattform. Younow hat darauf reagiert und baut das Monitoring laufend weiter aus, um es an die steigenden Nutzerzahlen anzupassen."
Dies werde nun "in der Politik und Öffentlichkeit zu Recht thematisiert."
Younow habe in Deutschland nach den USA die zweitgrößte Nutzerzahl weltweit. "Bisher liefen mehr als 16 Millionen Nutzersessions in deutschsprachigen Ländern auf Younow und täglich kommen neue hinzu."
Das Mindestalter betrage 13 Jahre. Voraussetzung für einen Younow-Account sei weiter die Anmeldung per Facebook, Google+ oder Twitter. Auch dafür müsse der Nutzer mindestens 13 Jahre alt sein. "Außerdem sind zum Beispiel Beleidigungen, Mobbing, das Konsumieren von Alkohol und anderen Drogen oder Nacktheit vor der Kamera streng verboten. Ebenso die Aufforderung zum Brechen dieser Regeln." Eine Stichprobe von Golem.de am 18. Februar 2015 über 10 Minuten ergab drei Verstöße gegen diese Regeln, von denen keine sanktioniert wurde.
Das Bundesfamilienministerium hatte eindeutig vor der Nutzung der Livestream-Plattform Younow durch Kinder gewarnt. Younow "betreibt jedoch keine Vorsorge, um Kinder und Jugendliche wirkungsvoll vor Übergriffen und Gefährdungen zu schützen", sagte ein Sprecher des Familienministeriums. Die Nutzer gäben Einblicke in ihr Privatleben und "erleichtern so Mobbing durch Gleichaltrige und sexuelle Belästigungen durch Erwachsene."
Altersangaben würden nicht verifiziert und das Angebot lasse sich nicht so einstellen, dass die Zugänglichkeit von Livestreams beschränkt werden könne. "Für Kinder ist der Dienst nicht geeignet."
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Dass es Verstöße gibt, bestreitet auch keiner. Dabei bleibt manchmal etwas im dunkeln...
Ok Danke, man merkt also wieder es ist nicht alles nur Schwarz und Weiß. Und man muss...