Live-Streaming: IT-Anwälte warnen vor Streaming-Portal Younow
Bei den Kids ist das Portal Younow derzeit sehr beliebt, auf dem Videostreams live laufen und Fragen beantwortet werden. Zwei IT-Anwälte warnen vor Strafen, weil die Rechte anderer verletzt werden könnten. Auch die Gema dürfte aufmerksam werden.

IT-Anwälte warnen vor der Nutzung der Livestreaming-Plattform Younow. Dort sind meist sehr junge Jugendliche aktiv, um per Video ihr Leben mit zahlreichen fremden Nutzern zu teilen. Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke sagte: "Nicht nur der Jugendschutz ist durch das leichtsinnige Verhalten der Minderjährigen gefährdet, auch bei der Übertragung der Live-Chats werden zum Teil gravierende Verstöße gegen das Persönlichkeits- und Urheberrecht begangen."
Tobias Röttger von GGR Rechtsanwälte gibt zu bedenken, dass viele Eltern und Lehrer noch nicht einmal wüssten, dass diese Plattform überhaupt existiert.
Die Videostreams, die dort abgerufen werden, sind immer live, und es gibt eine Chat-Funktion. Die Streams sind auch ohne Anmeldung abrufbar. Wer selbst chatten möchte, braucht ein Nutzerkonto. Meist stellen die Zuschauer Fragen und die Streamenden antworten und werden dann bewertet.
Auch bei Younow müssten das Recht am eigenen Bild und die Urheberrechte beachtet werden. Nicht wenige Jugendliche ließen die Kamera laufen, während sie im Unterricht säßen oder mit ihren Freunden auf einer Party seien. Die Lehrer und Mitschüler wüssten meist nicht, dass sie gerade gefilmt und im Live-Stream gezeigt würden. "Dies verstößt klar gegen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen", erklärte Solmecke.
Hier drohen Unterlassungsansprüche und Strafen nach Paragraf 201 des Strafgesetzbuchs. Dieser schützt die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes und stellt die Aufnahme und Veröffentlichung heimlich aufgenommener Gespräche unter Strafe. Auch wer im Schlafzimmer seine Lieblingsmusik hört, während die Kamera läuft, müsse unter Umständen mit einer Abmahnung rechnen. "Ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers dürfen die Musikstücke nicht der Öffentlichkeit präsentiert werden", sagte Solmecke.
Abgesehen von der Altersvorgabe von 13 Jahren sehen die Nutzungsbedingungen ein Verbot für Live-Streams vor, die Nacktheit zeigen oder den Konsum von Drogen. Auch das Teilen von privaten Daten wie Adresse und Telefonnummer sind verboten.
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Dann lass es daheim, wenn es die Hausordnung verbiete.. Logisch irgendwie!
Nein nein, das gilt für ziemlich alle öffentlichen Plätze. Insbesondere in einer Disco...
Kann aber leider passieren. Manche Haftpflichtversicherung weigern sich bei...
Das war auch mein erster Gedanke :P
Aber Werbung und was anderes ist das mmn. auch nicht.