Linux-Kernel: Verletzt Kernel-Maintainer die GPL?

Einem Kernel-Subssystem-Maintainer wird vorgeworfen, die GPL zu verletzen. Dieser behauptet, der Code sei duallizenziert. Erneut stellt sich die Frage, wann Code als abgeleitetes Werk gilt.

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Screenshot des RTS-Produkts
Screenshot des RTS-Produkts (Bild: Marcfl - CC-BY-SA 3.0)

Der Red-Hat-Angestellte Andy Grover erhebt auf einer Linux-Mailing-Liste den Vorwurf, dass die Firma Risingtide Systems (RTS) mit ihrem RTS OS die GPL verletze. RTS nutze Funktionen in seinem Kernel, um VMwares Vsphere 5 VAAI voll zu unterstützten, stelle den Code dazu im Widerspruch zur GPL aber nicht zur Verfügung.

Delikat wird der Vorwurf vor allem dadurch, dass Nicholas Bellinger, der der Subssystem-Maintainer für die betroffenen Funktionen ist, bei RTS angestellt ist. Bellinger behauptet jedoch der Code sei komplett bei RTS entstanden, was eine Dual-Lizensierung erlaube - unter der GPL und proprietär.

Dual-Lizenz

Code unter einer freien Lizenz weiterzugeben und diesen gleichzeitig proprietär zu vertreiben, ist im Sinne des Urheberrechts erlaubt. Einige Unternehmen nutzen das als Geschäftsmodell, bekannt ist diese Praxis unter anderem bei dem Qt-Framework.

Bellinger schreibt, genau das geschehe mit dem Code von RTS. Zudem pflege RTS seit dem Einpflegen des Codes in den offiziellen Linux-Kernel eben diese freie Variante sowie intern eine proprietäre Variante, welche sich voneinander unterschieden.

Abgeleitetes Werk?

Ob RTS tatsächlich die GPL verletzt oder nicht, hängt von der Beantwortung der Frage ab, ob der entsprechende Code ein abgeleitetes Werk ist oder nicht. RTS benutzt laut Bellinger nur Kernel-Symbole, die nicht explizit als GPL-Werk markiert seien.

Einige Kernel-Entwickler, unter anderem Alan Cox, sehen aber darin bereits einen Verstoß gegen die GPL, unabhängig davon, ob die Funktionen des Kernels im Namen explizit als GPL-Werk markiert sind.

Der Maintainer des Grafik-Subssystems, David Airlie, erklärt dazu, dass eine GPL-Verletzung "möglicherweise erkennbar" sei. Vorausgesetzt das Subsystem von RTS sei ausschließlich für den Linux-Kernel geschrieben und funktioniere entsprechend nicht eigenständig oder nicht zusammen mit einem anderen Betriebssystem.

Nichts abschließend geklärt

Ob RTS mit dem Vertrieb ihres Betriebssystems die GPL verletzt, müsste letztlich ein Gericht entscheiden. Dazu müsste allerdings ein Entwickler klagen, der seine Rechte verletzt sieht. Der Fall ist jedoch vergleichsweise schwierig, da sich auch die Kernel-Entwickler nicht einig darüber sind, ob die Nutzung der Symbole allein zu einem abgeleiteten Werk führt oder nicht.

Die binären GPU-Treiber von Nvidia oder ARM etwa nutzen ebenfalls einige Kernel-Symbole. Aber auch hier wurde nie entschieden, ob die Firmen damit die GPL verletzen oder nicht. Um in dem Fall von RTS entscheiden zu können, fehlen derzeit aber noch Beweise, worauf auch in der Diskussion mehrmals hingewiesen wurde.

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