Linus Torvalds: Microsofts Vfat-Patent steht erneut auf der Kippe
Nach einer Aussage von Linus Torvalds ist Microsofts Vfat-Patent erneut von der ITC geprüft und für ungültig erklärt worden. Torvalds konnte nachweisen, dass er in einer Mailingliste bereits 1992 über lange Dateinamen in Dateisystemen diskutiert hat. Damit wäre das Patent wegen Prior Art ungültig.

Im andauernden Rechtsstreit zwischen Microsoft und Motorola ist erneut die Debatte um das Vfat-Patent entbrannt: Ein Richter bei der International Trade Comission (ITC) hat das Patent laut Linux-Erfinder Linus Torvalds zunächst für ungültig erklärt. Über das Vfat-Patent erhält Microsoft beispielsweise Lizenzgebühren von Herstellern von Android-Geräten.
Die ITC-Entscheidung ist zwar rechtlich nicht bindend, dennoch folgen die meisten Richter den Vorgaben der US-Handelskommission. Microsoft hatte im Patentstreit mit Motorola nicht nur ein Gericht, sondern auch die ITC angerufen. Eine endgültige Entscheidung wird die ITC am 20. April 2012 fällen. Microsoft kann dagegen beim US-Bundesgericht Berufung einlegen.
Postings von 1992
Richter Theodore R. Essex urteilte zwar in vier Fällen für Microsoft, allerdings erklärte er das Vfat-Patent zunächst für ungültig. Er stützte seine Entscheidung auf die Aussage von Linus Torvalds, der zwei Postings zitierte. In diesen wird darüber diskutiert, wie lange Dateinamen in Dateisystemen umgesetzt werden können, die grundsätzlich nur das 8+3-Format kennen.
Im ersten Posting aus dem Jahre 1992 diskutiert der Nutzer Natuerlich! über die Möglichkeit, lange Dateinamen im Dateisystem von Gemdos für Atari mit Übersetzungstabellen zu ermöglichen. Im zweiten aus dem gleichen Jahr diskutiert Torvalds selbst darüber, wie lange Dateinamen in bestehenden 8+3-Dateisystemen umgesetzt werden können. Die Idee habe nicht Microsoft erfunden, argumentiert Torvalds. Damit lässt sich Prior Art gegen das Patent geltend machen, womit es für ungültig erklärt werden müsste. Microsofts Anwälte hätten den Zeitpunkt der Postings mehrfach infrage gestellt, sagte Torvalds zu Wired.
Patent in Deutschland bestätigt
In einem ähnlichen Verfahren hatte der Bundesgerichtshof in Deutschland im April 2010 das Patent für gültig erklärt. Zuvor hatte das deutsche Bundespatentgericht das Patent als "nicht neu" einstufte und es auch nicht als "erfinderische Tätigkeit" betrachtete. In Europa ist das Patent unter der Kennung EP0618540 seit 1994 angemeldet.
Als Begründung zog damals das Patentgericht die sogenannten Rock Ridge Extensions heran, die unter Linux auf CD-ROMs für lange Dateinamen sorgen. Das Rock-Ridge-Dateisystem war bereits 1991 von der Open-Source-Gemeinde entwickelt worden, um lange Dateinamen unter dem auf optischen Medien verwendeten Dateisystem ISO9660 zu ermöglichen.
Tomtom von Microsoft verklagt
Bereits im Februar 2009 hatte Microsoft den Hersteller von Navigationsgeräten, Tomtom, wegen der Verletzung mehrerer Patente verklagte, unter anderem des vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Patents, das in den Vereinigten Staaten unter den Nummern 5,579,517 und 5,758,352 angemeldet ist. Tomtom verwendete das FAT-Dateisystem in seinen Linux-basierten Systemen. Die beiden Gegner einigten sich daraufhin außergerichtlich.
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Nein, das Patent ist solange gültig, bis es zurückgezogen wird.
Ideen kann man nicht schützen, sondern nur konkrete Umsetzungen von Ideen. Wenn also Herr...
Dass microsoft jetzt kein geld mehr bekommt von den android herstellern oder wie? wäre...