Linksunten.indymedia: Durchsuchung bei Radio Dreyeckland war verfassungswidrig

Die Durchsuchung von privaten und redaktionellen Räumen wegen der Verlinkung auf ein Internetarchiv hat gegen die Verfassung verstoßen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 3. November 2025. Den Karlsruher Richtern zufolge gab es nur "vage Anhaltspunkte" oder "bloße Vermutungen" , dass die verbotene Vereinigung Linksunten.indymedia, auf deren Archiv das Radio Dreyeckland in einem Artikel verlinkt hatte, überhaupt noch existierte. Daher sei der Eingriff in das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit nicht gerechtfertigt gewesen (Az.: 1 BvR 259/24).
Wegen der Verlinkung wurde gegen den Sender und den verantwortlichen Redakteur Fabian Kienert wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot nach Paragraf 85 des Strafgesetzbuchs (StGB) ermittelt(öffnet im neuen Fenster) . Bei der Durchsuchung in den Wohnungen von Redakteuren und in den Redaktionsräumen im Januar 2023 wurden dem Sender zufolge auch Datenträger mitgenommen.
Zwar hatte das Landgericht Karlsruhe die Durchsuchung im August 2023 zunächst für rechtswidrig erklärt , doch diese Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart im November 2023 wieder aufgehoben . Anschließend legte Kienert mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde ein.
Kein Nachweis für den Fortbestand der Vereinigung
Die Karlsruher Richter verweisen in ihrem 14-seitigen Beschluss(öffnet im neuen Fenster) (PDF) darauf, dass die bloße Existenz einer seit Jahren nicht mehr aktualisierten Archivseite(öffnet im neuen Fenster) keine konkrete Tatsache für die Annahme darstelle, dass die Vereinigung trotz des Verbots noch fortbestehe.
Zudem hätte das Oberlandesgericht in seiner Bestätigung des Durchsuchungsbeschlusses keine Erkenntnisse heranziehen dürfen, die dem Ermittlungsrichter zum Zeitpunkt der Anordnung nicht bekannt gewesen seien. Darüber hinaus hätten die Gerichte für den Durchsuchungsbeschluss "konkrete Tatsachen" vorbringen müssen, die für den Fortbestand von Linksunten.indymedia gesprochen hätten. Die bloße Behauptung, dass Anhaltspunkte für die Auflösung fehlten, reiche nicht aus.
Kein tragfähiges Indiz für den Fortbestand stellt dem Bundesverfassungsgericht zufolge auch die Tatsache dar, dass in den vergangenen Jahren versucht worden sei, das Vereinigungsverbot gerichtlich aufheben zu lassen.
Verfahren juristisch abgeschlossen
Der Radiosender begrüßte in einer Stellungnahme (öffnet im neuen Fenster) die Entscheidung. "Wegen des Setzens eines Links wurden meine Privatsphäre und das Redaktionsgeheimnis mit Füßen getreten. Ich hoffe, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu beiträgt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft weniger leichtfertig mit Grundrechten umgehen" , sagte Kienert.
GFF-Verfahrenskoordinator David Werdermann erklärte zu dem Beschluss(öffnet im neuen Fenster) : "Karlsruhe findet klare Worte: Durchsuchungen in Redaktionsräumen und Wohnräumen von Journalist*innen gefährden das Redaktionsgeheimnis und den Quellenschutz. Ein so schwerer Eingriff in die Pressefreiheit kann nicht auf vage Vermutungen gestützt werden."
Wegen der Vorwürfe hatte die Staatsanwaltschaft den Journalisten zudem vor dem Landgericht Karlsruhe angeklagt. Das Gericht hatte Kienert jedoch von den Vorwürfen freigesprochen . Mit der Entscheidung der Verfassungsrichter dürfte die juristische Aufarbeitung der Verlinkung abgeschlossen sein.



