Linkedin: KI-Training mit Nutzerinhalten kommt nach Deutschland

Am 3. November 2025 treten bei der Microsoft-Tochter Linkedin neue Nutzungsbedingungen(öffnet im neuen Fenster) und eine neue Datenschutzrichtlinie(öffnet im neuen Fenster) in Kraft. Damit räumt sich die Plattform das Recht ein, Daten von europäischen Nutzern für das Training ihrer KI-Modelle zu verwenden.
"Ab dem 3. November 2025 verwenden wir einige Daten von Mitgliedern in diesen Regionen, um diese inhaltsgenerierenden KI-Modelle zu trainieren, die Ihre Erfahrung optimieren und unsere Mitglieder besser mit Jobangeboten verbinden", schreibt das Unternehmen auf ihrer Website.
Zustimmung muss widerrufen werden
Ohne eigenes Zutun stimmen Nutzer der Verarbeitung ihrer Daten im KI-Training automatisch zu. Als Opt-out soll es aber die Möglichkeit geben, dieser Verwendung der Daten in den Einstellungen zu widersprechen. Hierfür gibt es unter Datenschutz den Punkt "Daten zur Verbesserung generativer KI".
Linkedin weist darauf hin, dass für das KI-Training keine Daten aus privaten Chats zum Einsatz kommen sollen. Eine Sammelklage in den USA warf dem Unternehmen ebendies vor.
Berechtigtes Interesse an Daten für KI-Training
Laut Linkedin besteht ein "berechtigtes Interesse" an der Verarbeitung dieser Daten. Demnach wäre die Nutzung konform mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU.
Auf ein solches berechtigtes Interesse beruft sich auch Meta bei der Verarbeitung von Nutzerdaten für seine KI. Hier hatten sowohl das Oberlandesgericht Köln als auch die irische Datenschutzbehörde der Auffassung von Meta zugestimmt .



