Linius: Der schludrige Umgang mit freier Software
Der öffentlich-rechtliche Bayerische Rundfunk teilt eine Eigenentwicklung fürs Web mit Journalisten und anderen Interessierten. Dabei macht sich die Rundfunkanstalt sichtlich wenig Gedanken um Urheber- und Lizenzrechte - gelobt aber Besserung.

Mit Linius arbeitet der Bayerische Rundfunk (BR) verschiedene Recherchen wie zum Oktoberfest-Attentat oder zum NSU-Prozess multimedial für das Web auf. Mitte Januar wird Linius allgemein zugänglich und kostenfrei veröffentlicht, was angesichts der häufigen Kritik an dem durch Beiträge finanzierten System durchaus positiv zu betrachten ist: Die Software, die alle durch ihre Rundfunkgebühren finanziert haben, steht nun auch allen zur Verfügung. Doch offenbar scheint sich der BR wenig um die Fragen des Lizenz- und Urheberrechts gekümmert zu haben.
- Linius: Der schludrige Umgang mit freier Software
- Die lizenzrechtliche Einschätzung von Linius ist schwierig
- Keine Klarheit, aber gute Absichten
Bekanntgegeben wird die Veröffentlichung von Linius durch die Agentur MC-Quadrat mit Sitz in Berlin und München. Der BR hat das Werkzeug "in Zusammenarbeit" mit der Agentur entwickelt und ab Herbst 2013 an einem Prototyp gearbeitet. Technisch basiert Linius auf der Blogsoftware Wordpress, was in der Mitteilung auch hervorgehoben wird, uns jedoch irritiert.
Eingeschränkter Nutzerkreis?
Denn in der Pressemitteilung schreibt die Agentur: "Linius ist für Privatpersonen, Blogger, freie Journalistinnen und Journalisten, Dozentinnen und Dozenten, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und NGOs kostenlos nutzbar. Für eine Nutzung in einem anderen Umfeld bietet MC-Quadrat entsprechende Lösungen, Lizenzen sowie individuelle Anpassungen an."
Dies wirkt, als solle der Nutzerkreis vornehmlich auf nichtkommerzielle Anwender eingeschränkt werden und als würde MC-Quadrat eine kommerzielle Lizenz anbieten. Doch zumindest Wordpress selbst steht unter der GNU General Public License (GPL), die derartigen Einschränkungen klar widerspricht. GPL-Code muss zu jedem beliebigen Zweck frei zur Verfügung stehen, falls er weitergegeben wird.
Auf der Webseite des BR sind diese Bedingungen etwas vorsichtiger formuliert: "Wenn Du Linius in einem anderen Umfeld einsetzen möchtest oder eine Weiterentwicklung auf eigenen Servern erforderlich ist, wende Dich gern an das Entwicklerteam von MC-Quadrat.".
Dies könne als Absichtserklärung verstanden werden, die keinen verbindlichen Charakter habe, bestätigt uns der auf IT- und Urheberrecht spezialisierte Anwalt Thomas Köbrich. Ein Widerspruch zur GPL besteht damit zwar nicht, eindeutig ist der Text aber auch nicht und schon gar kein klares Bekenntnis zur GPL.
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Die lizenzrechtliche Einschätzung von Linius ist schwierig |
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