Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Linius: Der schludrige Umgang mit freier Software

Der öffentlich-rechtliche Bayerische Rundfunk teilt eine Eigenentwicklung fürs Web mit Journalisten und anderen Interessierten. Dabei macht sich die Rundfunkanstalt sichtlich wenig Gedanken um Urheber- und Lizenzrechte – gelobt aber Besserung.
/ Sebastian Grüner
55 Kommentare Auf Google folgen (öffnet im neuen Fenster)
Der BR hat Linius bereits für eigene Rechercheprojekte genutzt. (Bild: MC-Quadrat)
Der BR hat Linius bereits für eigene Rechercheprojekte genutzt. Bild: MC-Quadrat

Mit Linius arbeitet der Bayerische Rundfunk (BR) verschiedene Recherchen wie zum Oktoberfest-Attentat oder zum NSU-Prozess multimedial für das Web auf. Mitte Januar wird Linius allgemein zugänglich und kostenfrei veröffentlicht, was angesichts der häufigen Kritik an dem durch Beiträge finanzierten System durchaus positiv zu betrachten ist: Die Software, die alle durch ihre Rundfunkgebühren finanziert haben, steht nun auch allen zur Verfügung. Doch offenbar scheint sich der BR wenig um die Fragen des Lizenz- und Urheberrechts gekümmert zu haben.

Bekanntgegeben wird die Veröffentlichung von Linius durch die Agentur MC-Quadrat(öffnet im neuen Fenster) mit Sitz in Berlin und München. Der BR hat das Werkzeug "in Zusammenarbeit" mit der Agentur entwickelt und ab Herbst 2013 an einem Prototyp gearbeitet. Technisch basiert Linius auf der Blogsoftware Wordpress, was in der Mitteilung auch hervorgehoben wird, uns jedoch irritiert.

Eingeschränkter Nutzerkreis?

Denn in der Pressemitteilung schreibt die Agentur: "Linius ist für Privatpersonen, Blogger, freie Journalistinnen und Journalisten, Dozentinnen und Dozenten, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und NGOs kostenlos nutzbar. Für eine Nutzung in einem anderen Umfeld bietet MC-Quadrat entsprechende Lösungen, Lizenzen sowie individuelle Anpassungen an."

Dies wirkt, als solle der Nutzerkreis vornehmlich auf nichtkommerzielle Anwender eingeschränkt werden und als würde MC-Quadrat eine kommerzielle Lizenz anbieten. Doch zumindest Wordpress selbst steht unter der GNU General Public License (GPL), die derartigen Einschränkungen klar widerspricht. GPL-Code muss zu jedem beliebigen Zweck frei zur Verfügung stehen, falls er weitergegeben wird.

Auf der Webseite des BR sind diese Bedingungen etwas vorsichtiger formuliert: "Wenn Du Linius in einem anderen Umfeld einsetzen möchtest oder eine Weiterentwicklung auf eigenen Servern erforderlich ist, wende Dich gern an das Entwicklerteam von MC-Quadrat.".

Dies könne als Absichtserklärung(öffnet im neuen Fenster) verstanden werden, die keinen verbindlichen Charakter habe, bestätigt uns der auf IT- und Urheberrecht spezialisierte Anwalt Thomas Köbrich(öffnet im neuen Fenster). Ein Widerspruch zur GPL besteht damit zwar nicht, eindeutig ist der Text aber auch nicht und schon gar kein klares Bekenntnis zur GPL.

Die lizenzrechtliche Einschätzung von Linius ist schwierig

Linius ist vom BR als Gesamtpaket in einem Archiv zum Download angeboten worden. Darin finden sich die für Wordpress übliche Unterteilung in den Kern der Anwendung und Unterverzeichnisse für den Theme- und Plugin-Code von Linius selbst. Darüber hinaus ist noch eine kurze Installationsanleitung sowie ein Style Guide für die Benutzung enthalten. Entsprechend den Bestimmungen der GPL ist auch der Lizenztext in dem Wordpress-Unterverzeichnis vorhanden.

Ob diese nun auch für den Rest des Codes gilt, ist jedoch unklar, da es nicht ausgewiesen ist. Die Wordpress Foundation erläutert ihre Auslegung der Lizenz(öffnet im neuen Fenster) online, insbesondere in Bezug auf den Begriff des "abgeleiteten Werkes", das bei der Copyleft-Lizenz GPL ebenfalls unter die gleiche Lizenz gestellt werden muss.

Plugins und Themes als abgeleitetes Werk

Laut den Wordpress-Autoren gelten somit auch Plugins und Themes für die Software als abgeleitetes Werk. Diese Interpretation sei eine rechtliche Grauzone, werde aber auch von ähnlichen Projekten wie Drupal vertreten. Um im Vorfeld Probleme zu vermeiden, wird deshalb auch auf freizügig lizenzierte Blogsoftware verwiesen.

Da Linius eben als Theme und Plugin umgesetzt ist, müsste der Code der Interpretation folgend unter der GPL stehen. Wordpress hat Auseinandersetzungen darüber bereits vor Jahren(öffnet im neuen Fenster) für sich entschieden. Bestärkt wird die Annahme, dass Linius unter der GPL stehen müsste, aber auch durch die eigentliche Funktionsweise.

So steht in den FAQ(öffnet im neuen Fenster): "Linius kannst Du (...) nicht in Dein vorhandenes Wordpress installieren, weil Linius mehr ist als ein Wordpress-Theme. Unser Download-Paket besteht aus dem Wordpress- und dem Linius-Code. Deswegen musst Du Linius als eigene Wordpress-Instanz in einem eigenen Verzeichnis auf Deinem Web-Space installieren."

Linius kann also zumindest derzeit nicht eigenständig vertrieben oder gar genutzt werden, was als klares Argument für ein abgeleitetes Werk gesehen werden kann. Die Software stünde damit unter der GPL.

Zusammengesetzter Code

In der uns vorliegenden Version findet sich außerdem Code außerhalb des Wordpress-Ordners, der offenbar unter einer BSD-Lizenz steht. Ebenso finden sich Hinweise auf anderen GPL-Code. Für einige der mit Linius verbreiteten digitalen Schrifttypen gelten darüber hinaus vermutlich weitere freie Lizenzen, was aber in dem Quellcodepaket nicht angegeben ist.

Eine Weitergabe von Linius an andere, etwa durch uns, wäre unter diesen Voraussetzungen schlimmstenfalls eine Urheberrechtsverletzung, da die jeweiligen Lizenzen nicht eingehalten werden. Wir haben versucht, Klarheit vom BR zu erhalten, damit Anwender beurteilen können, welche Rechte und Pflichten bei einer Weiterverteilung der Software gelten.

Keine Klarheit, aber gute Absichten

Per E-Mail und Telefon versuchen wir, uns mit dem für Linius zuständigen Redakteur beim BR, Volker Matthies, Klarheit in Bezug auf die Lizenzierung zu verschaffen. Zunächst wird uns mitgeteilt, dass Golem.de das Werkzeug selbst einsetzen könne. Dazu wird auf eine mögliche Zusammenarbeit mit MC-Quadrat verwiesen.

Darüber hinaus heißt es in einer E-Mail: "GPL und BSD sind Lizenzen für Open Source. Linius ist derzeit kein Open-Source-Projekt, auch wenn das über Twitter schon verbreitet wurde. Wir wollen erst Erfahrungen mit dem Projekt sammeln und lernen, in welche Richtung sich Linius entwickeln sollte, um dann die Fragen der Lizenzmodelle zu entscheiden."

Ob sich diese Aussage auch auf den im Paket verfügbaren Wordpress-Code bezieht oder ausschließlich auf die Bestandteile von Linius, geht daraus nicht hervor.

BR verspricht Besserung

Immerhin nehmen die Beteiligten beim BR unsere Bedenken ernst und wollen die Lizenzsituation vollumfänglich klären. So wird uns mitgeteilt, der BR wolle "alle Softwarebestandteile von Linius transparent auflisten und die jeweiligen damit verbundenen Lizenzen zugänglich machen."Der BR bleibt auch dabei, Linius prinzipiell allen Interessierten bereitstellen zu wollen. Jene, die Geschichten erzählen wollen und sich die Entwicklung eines eigenen Werkzeugs nicht leisten können, sollen von der Weitergabe profitieren.

In einem Interview, das in dem Blog der BR-Volontäre(öffnet im neuen Fenster) erschienen ist, erklärt Matthies die Entscheidung zur Offenlegung von Linius: "Ich glaube, das ist eine wichtige Aufgabe für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: nicht nur hervorragende Sendeminuten und Pixel zu produzieren, sondern sich zu öffnen – räumlich, journalistisch, organisatorisch. Und alles, was wir mit unseren Rundfunkgebühren geschaffen haben, viel offensiver zu teilen und zur Verfügung stellen, so wir das können. 'Linius für alle' ist nur ein kleines Beispiel. Ich wünsche mir, dass da noch viel kommt."

Bis die Lizenzsituation von Linius geklärt ist, bleibt die Downloadmöglichkeit abgeschaltet. Stattdessen erscheint folgender Hinweis: "Vielen Dank für Dein Interesse an Linius. Wir überarbeiten Linius gerade. Sobald die neue Version zur Verfügung steht, lassen wir es Dich wissen."


Relevante Themen