Lieferwagen: Elektro-Lkw von MAN sollen in Städten fahren
MAN plant den Einstieg in den Elektro-Lkw-Markt und will zunächst Ende 2017 in Österreich entsprechende Fahrzeuge im Stadtgebiet testen. Mögliche Diesel-Fahrverbote umgeht der Lieferwagen.

Der Zeitpunkt hätte kaum passender sein können: In Stuttgart soll nach einem Beschluss des Landes Baden-Württemberg ab 2018 ein Einfahrverbot für Dieselfahrzeuge bei Feinstaubalarm verhängt werden. Just in dem Moment kündigt Nutzfahrzeughersteller MAN an, das Unternehmen wolle Ende des Jahres Prototypen eines Elektrolastwagens testen. In Österreich soll das Gefährt in Stadtgebieten eingesetzt werden.
Die umgebauten MAN TGM mit unterschiedlichen Aufbauten sollen als 12- bis 26-Tonner beispielsweise als Kühl- und Getränkelaster unterwegs sein. Den Antrieb übernimmt kein Diesel-, sondern ein Elektromotor mit 250 kW und 2.700 Newtonmetern.
Der Lkw mit Heckantrieb soll mit einer Akkuladung etwa 100 km weit kommen, bis er wieder aufgeladen werden muss. MAN will auch einen Akku mit 200 km Reichweite einbauen. Die Ladedauer soll bei einer Stunde liegen.
Die Idee, besonders bei Lieferwagen auf den Elektroantrieb zu setzen - sie ist 100 Jahre alt. Vor dem Ersten Weltkrieg wurden Busse, Postautos und Lastwagen elektrisch betrieben. So wurde schon 1913 zum Beispiel von General Electric der Commercial Electric Truck gebaut und General Motors (GMC) baute von 1912 bis 1917 elektrische Lkw. Lastwagen der Walker Vehicle Company hatten Reichweiten von 80 Kilometern und konnten eine Tonne Nutzlast transportieren. Auch in Deutschland wurden zum Beispiel von Hansa Lloyd oder von der Hannoverschen Waggonfabrik Last- und Lieferwagen gebaut, die nicht mit Diesel oder Benzin betrieben wurden.
Die Geschichte könnte sich wiederholen. Eine Studie des Öko-Instituts und des Verbandes der Elektrotechnik (VDE) sieht die Zukunft für Elektroautos nicht so sehr bei Pkw, sondern eher in der gewerblichen Nutzung. Kurier- und Paketdienste könnten die mit Elektromotoren angetriebenen Fahrzeuge sinnvoller nutzen als Privatpersonen.
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