Lex Facebook: Recht auf Gegendarstellung in sozialen Netzen gefordert
Strafen von bis zu 50 Millionen Euro für Hasskommentare sieht der Gesetzentwurf vor, der vom Bundeskabinett am 5. April 2017 beschlossen wurde. Nun äußern sich laut einem Bericht des Spiegel(öffnet im neuen Fenster) führende Netzpolitiker von CDU und SPD mit massiver Kritik an den Plänen. Thomas Jarzombek (CDU), der netzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, stört vor allem, dass Facebook und andere Betreiber selbst entscheiden dürfen, welche Beiträge sie löschen.
Jarzombek fordere, dass diesen Job stattdessen eine staatlich regulierte Einrichtung ähnlich wie beim Jugendschutz übernehme. Außerdem fordere der Politiker laut Spiegel ein Recht auf Gegendarstellungen auch im sozialen Netz sowie eine Kennzeichnungspflicht von Social Bots.
Eva Högl von der SPD kritisiert laut Spiegel unter anderem den geplanten Auskunftsanspruch von Bürgern über den Namen der Verfasser von Hassbotschaften. Sie befürchte Missbrauch durch Denunzianten und schlägt etwa einen Richtervorbehalt vor.
Zeit für Verabschiedung wird knapp
Für derartige Änderungen könne allerdings die Zeit knapp werden, so der Spiegel. Das geplante Gesetz müsse bis Ende Juni 2017 vom Bundestag verabschiedet werden, um noch vor der Bundestagswahl – die im September stattfindet – in Kraft treten zu können.
Der vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht vor, dass Betreiber sozialer Netzwerke offensichtlich strafbare Inhalte wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung und üble Nachrede binnen 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde löschen sollen, sonstige rechtswidrige Inhalte innerhalb von sieben Tagen.
Bei Verstößen droht den verantwortlichen Mitarbeitern ein Bußgeld von bis zu fünf Millionen Euro. Die Firmen selbst können sogar mit bis zu 50 Millionen Euro belangt werden. Die Branchenverbände Eco und Bitkom hatten die Gesetzespläne bereits frühzeitig kritisiert.
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