Leutheusser-Schnarrenberger: Justizministerin für ein Recht auf Anonymität im Internet
Leutheusser-Schnarrenberger will eindeutig keine Klarnamenpflicht im Internet. "Der Rechtsstaat muss Internetpöbeleien aushalten", sagte die Bundesjustizministerin.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) spricht sich für ein Recht auf Anonymität im Internet und gegen eine Klarnamenpflicht aus. Das hat die Ministerin am 19. April 2012 in einer Rede an der Universität Passau erklärt, wie eine Ministeriumssprecherin Golem.de auf Anfrage bestätigte. Die Zitate von Leutheusser-Schnarrenberger, die Spiegel Online veröffentlicht hat, seien richtig wiedergegeben.
Die komplette Rede würde in Kürze auf der Homepage des Ministeriums online gestellt, kündigte die Sprecherin an.
"Der Rechtsstaat muss Internetpöbeleien aushalten." Es gebe "viele gute Gründe für unbescholtene Internetnutzer, sich anonym oder mit Pseudonym im Netz zu bewegen." Dies seien Missbrauchsopfer, politische Aktivisten, Kranke, Kinder und Jugendliche, berichtete Spiegel Online.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ist einer der Befürworter der Klarnamenpflicht. Friedrich hatte im August 2011 erklärt, dass er ein Ende der Anonymität für Blogger fordere. Die Grundsätze der Rechtsordnung "müssen auch im Netz gelten".
Die Möglichkeit, im Internet öffentlich und anonym seine Meinung zu äußern, genießt dagegen nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm den Schutz des Grundgesetzes. Wer sich durch anonyme Meinungsäußerungen in einem Forum in schlechtes Licht gerückt sieht, hat deshalb nicht immer einen Anspruch auf Auskunft über die Identität des Kritikers, wurde dort am 8. August 2011 geurteilt.
Die anonyme Nutzung des Internets sei "typisch" und "der grundrechtlichen Interessenlage" entsprechend. Die Anonymität gewährleiste dem Individuum die Ausübung seines nach Artikel 5 des Grundgesetzes geschützten Rechts auf freie Meinungsäußerung. Eine Abkehr von der Anonymität, also "[die] Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern."
Nachtrag vom 20. April 2012, 16:23 Uhr
Die komplette Rede von Leutheusser-Schnarrenberger ist nun online nachzulesen. Darin heißt es: "Wen träfe denn ein Klarnamenzwang in erster Linie? Es träfe vor allem die Minderheiten, die Ängstlichen und Schwachen. Die Menschen, die sich am dringlichsten auf Pseudonyme verlassen, sind diejenigen, die von der Gesellschaft am meisten ausgegrenzt werden. Darunter sind Missbrauchsopfer, politische Aktivisten, Kranke, Menschen mit besonderer sexueller Ausrichtung, Kinder und Jugendliche. Aber auch Lehrer, die sich nicht der Bewertung ihrer Schüler aussetzen oder Frauen, die sich vor Internetbelästigungen schützen wollen, nutzen Alternativnamen. Sie alle werden sich nicht mehr äußern, wenn sie außerhalb des Netzes negative Konsequenzen fürchten müssen."
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Das stimmt. Schade, dass man die (jedenfalls außerhalb ihres Wahlkreises) nicht...
hatten wir das nicht schonmal in der ddr?... SCNR
erinnert mich daran, warum ich früher aus voller Überzeugung FDP gewählt habe.
Ja, nur steht die FDP dafür leider zu selten auch ein :(