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Leutheusser-Schnarrenberger: EU-Klage wegen Vorratsdatenspeicherung kein Drama

Die Bundesjustizministerin bleibt trotz EU-Klage und drohender Millionenstrafe gegen Deutschland wegen fehlender Vorratsdatenspeicherung locker und cool. Jede Dramatik sei fehl am Platz, sagte sie.
/ Achim Sawall
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bild: Thomas Peter/Reuters)
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bild: Thomas Peter/Reuters

Die Bundesregierung lässt die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstreichen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) riet in der Süddeutschen Zeitung(öffnet im neuen Fenster) dabei zur Gelassenheit: Solche Verfahren "gehören zur Realität, insofern ist jede Dramatik fehl am Platz."

Die von der EU-Kommission gesetzte Frist läuft bis zum 26. April 2012. Leutheusser-Schnarrenberger sagte: "Es gibt in der Geschichte der europäischen Integration keine andere Richtlinie, die umstrittener und problematischer ist als die Vorratsdatenspeicherung." Der Evaluierungsbericht der EU-Kommission über die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung wurde im März 2011 vorgestellt und benannte viele Probleme. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström musste eine Überarbeitung der EU-Richtlinie ankündigen, um diese zu überprüfen und klar zu regeln, wer auf die Daten zugreifen darf, zu welchem Zweck und welche Verfahren dabei zu beachten sind. Es wird erwartet, dass die Überprüfung bis Sommer 2012 abgeschlossen ist.

Gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und fünf weiteren Verbänden plädierte der IT-Branchenverband Bitkom dafür, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten abzuwarten. Dies hatten die Verbände in einem gemeinsamen Schreiben an die EU-Kommission betont.

Nach einem unbestätigten Bericht soll es aber bereits einen neuen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums geben, der die Identifizierung von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung künftig schon zur Aufklärung von Bagatelldelikten wie Filesharing zulässt.


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