Erklärungen oft lang und unverständlich

Laut der bald in Kraft tretenden Datenschutz-Grundverordnung müssen Firmen ihre Nutzer in verständlicher Sprache über Datenverarbeitungen informieren - bei strikter Auslegung in Deutschland also in deutscher Sprache. Deshalb sind auch die Informationen der Playbulb-App zur Steuerung der intelligenten Glühbirne von Mipow aus Sicht der Forscher mangelhaft. Denn für diese App finden Nutzer lediglich eine englischsprachige Datenschutzerklärung. Auch hier werden keine eindeutigen Kontaktdaten für datenschutzrechtliche Anliegen angegeben.

Zu den erfreulichen Funden hingegen gehört beispielsweise die Bosch Smart Camera: Auch hier ist die Datenschutzerklärung zur App, mit der die Kamera gesteuert werden kann, mit fast 2.000 Wörtern "sehr umfangreich". Nutzer bräuchten in diesem Fall durchschnittlich über acht Minuten, um den gesamten Text zu lesen. Gleichwohl bietet Bosch eine Mehr-Ebenen-Navigation, womit Nutzer zielgenau die Textstellen erreichen können, die besonders relevant für sie sind. Damit hat Bosch unter den zehn untersuchten Herstellern von smarten Videokameras ein Alleinstellungsmerkmal.

Forscher loben Philips Hue

Positiv kam auch die smarte Glühbirne Philips Hue bei den Forschern an. "Zwar ist die Datenschutzerklärung zur Nutzung der dazugehörenden App mit über 2.500 Wörtern sehr lang, aber die Gestaltung fällt positiv auf", sagte Kettner. Philips nutzt eine Navigationsleiste, mit deren Hilfe Nutzer schnell zu relevanten Textstellen navigieren können. Die Firma war damit der einzige von acht untersuchten Anbietern von Beleuchtungsmitteln, die einen solchen Dienst anboten. Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt eine "verständliche und leicht zugängliche Form in einer klaren und einfachen Sprache". Unangenehm fällt deshalb auf, dass 21 der 22 untersuchten Hersteller in ihren Datenschutzerklärungen ein Sprachniveau wählten, das dem der Fachliteratur entspricht. Die Datenschutzerklärungen für Beleuchtungsmittel und Videokameras hatten im Schnitt eine Länge von knapp unter 2.000 Wörtern mit einer durchschnittlichen Lesedauer von 8 Minuten und einem Seitenumfang zwischen drei und vier DIN-A4-Seiten. Die von Sprachassistenten hingegen hatten im Schnitt eine Länge von 3.000 Wörtern beziehungsweise sechs DIN-A4-Seiten. Das Lesen eines solchen Textes dauert rund eine Viertelstunde.

Im Übrigen verwenden alle untersuchten Hersteller unvollständige Aufzählungen, was aus rechtlicher Sicht angreifbar ist. Die Forscher haben zwar keine juristische Prüfung vorgenommen und auch nicht technisch nachvollzogen, welche Daten tatsächlich für welchen Zweck verarbeitet werden. Doch sie weisen darauf hin, dass damit für die Verbraucher "eine Unsicherheit bezüglich der Datenschutzpraktiken existiert".

Die Studie führt vor, wie man Datenschutzerklärungen systematisch analysieren kann, um Schwächen aufzudecken. Wenn im Sommer das Tool des Datenschutzscanners auf dem Markt kommt, können sich die Verbraucher selbst schneller einen ersten Überblick verschaffen, ohne unbedingt selbst Datenschutzexperte zu sein. Neben der Datenschutz-Grundverordnung erhöht das den Druck auf die Hersteller, nun rasch nachzubessern.

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 Leuchten und Kameras: Smart-Home-Produkte sind nicht fit für die DSGVO
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