Letzte Verhandlungen: Jetzt wird es ernst für Europas Datenschutz

Nach fast vier Jahren kommen die Verhandlungen zur EU-Datenschutzreform endlich zum Abschluss. Die harten Positionen des Parlaments könnten sich für die Nutzer auszahlen.

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Solche Piktogramme könnten zukünftig die Zustimmung zu Datenschutzbestimmungen vereinfachen.
Solche Piktogramme könnten zukünftig die Zustimmung zu Datenschutzbestimmungen vereinfachen. (Bild: EU-Parlament)

Es ist eine der bemerkenswertesten Szenen im Dokumentarfilm Im Rausch der Daten: Die Kamera verfolgt die damalige EU-Justizkommissarin Viviane Reding im Fahrstuhl und auf den tristen Gebäudefluren auf dem Weg zur Pressekonferenz, wo sie der Öffentlichkeit ihren Entwurf für eine EU-Datenschutzreform präsentiert. Was im Januar 2012 in Brüssel startete, findet am 17. Dezember 2015 seinen Abschluss. Vier Jahre lang haben Kommission, EU-Parlament und die Mitgliedstaaten gestritten, blockiert und verhandelt, um sich endlich auf einen Kompromiss für die europäische Datenschutzgrundverordnung zu einigen.

Inhalt:
  1. Letzte Verhandlungen: Jetzt wird es ernst für Europas Datenschutz
  2. Etliche Punkte sind noch strittig

Noch sind einige Details zu klären. Die letzte Verhandlungsrunde findet am 15. Dezember statt. Der Grünen-Netzpolitiker Jan Philipp Albrecht ist zuversichtlich, dass am Ende eine nutzerfreundliche Einigung stehen wird. Albrecht musste als Verhandlungsführer des Parlaments zunächst 4.000 Änderungsvorschläge der Abgeordneten unter einen Hut bringen. Das im März 2014 beschlossene Resultat galt es seit Juni dieses Jahres, gegen die Forderungen des EU-Ministerrates zu verteidigen. Mehrere EU-Länder, darunter Deutschland, drängten auf einen wirtschaftsfreundlicheren Datenschutz. Zuletzt warnte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) davor, "dass der Kompromiss, der zwischen Kommission und Rat gefunden wurde, nicht im Parlament zu sehr verwässert wird".

Parlament bleibt in zentralen Punkten hart

Nach Ansicht Albrechts hat sich das Parlament jedoch in zentralen Punkten durchgesetzt. Dazu zählte beispielsweise der Grundsatz der Datensparsamkeit oder Datenminimierung, den der Ministerrat am liebsten aus dem Entwurf herausstreichen wollte (Artikel 5). Die jüngste Forderung von Bundesinfrastrukturminister Alexander Dobrindt (CSU), wonach dieses Prinzip "weg muss", findet Albrecht zufolge jedoch keinen Anklang in Europa. Es herrsche Einigkeit darüber, dass nur das gespeichert werden solle, was auch notwendig sei. Der Ministerrat hatte lediglich gefordert, dass die Datenspeicherung "verhältnismäßig" sein müsse.

Auch beim Prinzip der Zweckbindung zeichnet sich eine Einigung ab. Hier soll es nach dem Willen des Parlaments keine Regelung geben, bei der die persönlichen Daten von Nutzern in bestimmten Fällen zu Zwecken weiterverarbeitet werden können, die mit der ursprünglichen Nutzung nicht vereinbar sind (Artikel 6). Stattdessen solle die Verordnung nun vorschreiben, worauf die Verarbeiter achten müssten, um festzustellen, ob ein neuer Zweck mit dem originalen Zweck vereinbar sei, sagte Albrecht. Dieses Konzept habe es schon in der bislang gültigen Datenschutzrichtlinie von 1995 gegeben.

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Etliche Punkte sind noch strittig 
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