Leitlinien vereinbart: Regulierer schwächen Vorgaben zu Netzneutralität ab

Die europäischen Regulierungsbehörden haben sich auf die Leitlinien zur Netzneutralität geeinigt. Trotz Hunderttausender Eingaben von Internetnutzern konnten vor allem die Provider Änderungen durchsetzen.

Artikel veröffentlicht am ,
Die europäischen Regulierungsbehörden schwächen die Netzneutralität wieder ein bisschen ab.
Die europäischen Regulierungsbehörden schwächen die Netzneutralität wieder ein bisschen ab. (Bild: Berec)

Die europäischen Regulierungsbehörden kommen bei der Umsetzung des diskriminierungsfreien Internetzugangs offenbar den Providern entgegen. Dies geht aus einem Entwurf zu den Leitlinien für die Netzneutralität hervor, dessen finale Fassung das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek, engl. Abkürzung Berec) am Dienstag veröffentlichen wird. Im Vergleich zum offiziellen Entwurf von Anfang Juni enthält die vom Onlinemagazin Politico geleakte Version einige schwächere Formulierungen.

Inhalt:
  1. Leitlinien vereinbart: Regulierer schwächen Vorgaben zu Netzneutralität ab
  2. Logische Trennung von Spezialdiensten keine Pflicht

Bis zum 18. Juli 2016 konnten alle Interessengruppen und Bürger eine Stellungnahme zu dem ersten Entwurf abgeben. Über Portale wie savetheinternet.eu oder avaaz hatten mehr als 500.000 Bürger eine starke Netzneutralität gefordert, die ein Zwei-Klassen-Internet durch sogenannte Spezialdienste, Zero-Rating oder kommerzielles Verkehrsmanagement verhindern sollte.

Die Veränderungen im Vergleich zum ersten Entwurf sind teilweise nur marginal. Sie entsprechen aber nicht unbedingt den Forderungen der Netzaktivisten. Wirkungsvoller war möglicherweise das sogenannte 5G-Manifest der Provider. Darin warnten Firmen wie die Deutsche Telekom, Vodafone oder Telefónica davor, dass eine zu strikte Netzneutralität Investitionen in den Mobilfunkstandard 5G verhindern könnten.

Keine Vorabprüfung von Angeboten

Auffällig sind zwei komplett neue eingefügte Passagen in dem Dokument. So wird in Punkt 20 festgehalten, dass die zugrundeliegende Verordnung die Prinzipien der EU-Grundrechtecharta zu Datenschutz, Recht auf freier Meinungsäußerung und Information, Geschäftsfreiheit, Nichtdiskriminierung und Verbraucherschutz zu beachten hat. Was eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

In Punkt 21 halten es die Regulierer ausdrücklich für verzichtbar, den Providern und Inhalteanbietern ihre Praktiken zu Trafficmanagement oder Spezialdiensten vorab zu genehmigen. Was aber den "Austausch" zwischen den nationalen Regulierungsbehörden wie der Bundesnetzagentur und den Marktteilnehmern "nicht ausschließen soll". Die Regulierer werden demnach erst nachträglich aktiv, wenn die Angebote in der Praxis gegen die Netzneutralität verstoßen.

Mit Blick auf die Spezialdienste ist Gerek den Providern deutlich entgegengekommen. So wird nicht mehr verlangt, dass solche Dienste mit besonderen Qualitätsanforderungen über eine logisch getrennte Verbindung geliefert werden müssen (Punkt 110). Nun heißt es lediglich, dass ein Spezialdienst nicht selbst Konnektivität zum Internet bereitstellen darf und "beispielsweise" über eine vom normalen Internetzugang logische getrennte Verbindung zur Verfügung gestellt werden kann.

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Logische Trennung von Spezialdiensten keine Pflicht 
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/mecki78 31. Aug 2016

Das genaue Gegenteil ist der Fall! Zur heutigen Entscheidung, die die Netzneutralität...

daarkside 31. Aug 2016

Nun ist die Diktatur der Partei, offensichtlich nicht die Alternative zur Diktatur des...

serra.avatar 31. Aug 2016

tja schaut so aus als ob Golem da noch die "veraltete Version" interpretiert und nicht...

NeoCronos 30. Aug 2016

Im Grunde war alle Mühe für die Katz. Ich sehe nicht einen positiven Punkt für den...



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