Logische Trennung von Spezialdiensten keine Pflicht

Damit ist diese Forderung ein zweites Mal begraben worden. So hatte das EU-Parlament im April 2014 eine solche logische Trennung beschlossen. Auch die Netzaktivisten von Edri hatten in ihrer Stellungnahme zum Gerek-Entwurf ausführlich dargelegt, warum eine solche logische Trennung erforderlich sei. Ersatzlos gestrichen wurde zudem die Forderung nach einem "umfassenden Traffic-Management" und "strikter Zugangskontrolle" für Spezialdienste. Auch hier hatte Edri eher noch eine Verschärfung verlangt.

Erleichterungen für die Provider gibt es zudem beim Traffic-Management. So "sollen" die Regulierungsbehörden nicht mehr kontrollieren, ob die Telekommunikationsanbieter ihr Netzwerk angemessen ausstatten, um beispielsweise Traffic-Management aufgrund zu hoher Netzbelastung möglichst zu vermeiden. Jetzt ist daraus eine Kontrollempfehlung geworden.

Flatrate für nachts erlaubt

Keine Änderungen gibt es hingegen beim sogenannten Zero-Rating (Punkte 40-43). Bei dieser Praxis werden bestimmte Anwendungen nicht auf das Datenvolumen angerechnet. Gerek untersagt das Zero Rating nicht generell, allerdings dann, "wenn alle Anwendungen beim Erreichen eines Datenvolumens geblockt (oder gedrosselt) werden, mit Ausnahme der Zero-Rating-Anwendungen". Die Einschränkung nach bestimmten Datenkategorien wie Musik oder Videos hält Gerek allerdings für möglich. Was das Zero-Rating betrifft, hatte Edri ein komplettes Verbot jeglicher "Preisdifferenzierung" verlangt.

Etwas konkreter wurden die Regulierer im Vergleich zum ersten Entwurf, was die Kriterien für Tarife mit Volumen- und Geschwindigkeitslimits betrifft. So halten sie es nun für zulässig, wenn dem Nutzer beispielsweise eine Flatrate zu bestimmten Tageszeiten (nachts) oder am Wochenende erlaubt wird, solange einzelne Anwendungen davon nicht ausgenommen sind oder bevorzugt behandelt werden. Erlaubt werden soll auch der kostenlose Zugang zum Provider, um zusätzliches Datenvolumen zu bestellen.

Inwieweit die Leitlinien ein Zwei-Klassen-Internet verhindern, wird die Praxis zeigen. Provider haben durchaus Spielräume, Spezialdienste für bestimmte Anwendungen anzubieten. Dennoch dürfte in ausreichendem Maße garantiert sein, dass solche Spezialdienste nicht die normalen Internetzugangsdienste verdrängen und Nutzer darauf angewiesen sind, aufgrund von Kapazitätsengpässen im "normalen" Netz auf Spezialdienste auszuweichen. Die nationalen Regulierungsbehörden müssen ihre Kontrollaufgaben allerdings wahrnehmen und den Providern genau auf die Finger schauen.

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 Leitlinien vereinbart: Regulierer schwächen Vorgaben zu Netzneutralität ab
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/mecki78 31. Aug 2016

Das genaue Gegenteil ist der Fall! Zur heutigen Entscheidung, die die Netzneutralität...

daarkside 31. Aug 2016

Nun ist die Diktatur der Partei, offensichtlich nicht die Alternative zur Diktatur des...

serra.avatar 31. Aug 2016

tja schaut so aus als ob Golem da noch die "veraltete Version" interpretiert und nicht...

NeoCronos 30. Aug 2016

Im Grunde war alle Mühe für die Katz. Ich sehe nicht einen positiven Punkt für den...



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