Leistungsschutzrecht: VG Media soll Geld von Google eintreiben
Mehrere Verlage machen Ernst mit der Durchsetzung des Leitungsschutzrechts. Die Verwertungsgesellschaft Media soll gegenüber Suchmaschinen wie Google auch die Vergütung von Snippets verlangen.

Mit Hilfe der Verwertungsgesellschaft (VG) Media wollen zwölf deutsche Verlage das Leistungsschutzrecht gegenüber Newsaggregatoren im Netz durchsetzen. Dazu beteiligen sich die Verlage, darunter Axel Springer, Burda, Funke, DuMont und Madsack, mit 50 Prozent an der Gesellschaft. "Wir haben jetzt die große Chance, selbst über die gewerbliche Verwertung von journalistischen Inhalten zu entscheiden", sagte Mathias Döpfner, Vorstandsvorsitzender von Axel Springer, laut Pressemitteilung vom Dienstag.
Der Bundestag hatte am 1. März 2013 das umstrittene Leistungsschutzrecht beschlossen. Demnach sind lediglich "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" für die Nutzung freigegeben. Das Gesetz ist am 1. August 2013 in Kraft getreten.
Google lehnt Bezahlung für Snippets weiter ab
Die Verlage wollen auf diese Weise von den Milliardengewinnen des Suchmaschinenkonzerns Google profitieren. Das Unternehmen hatte von den Medienunternehmen daher vor Inkrafttreten des Leistungsschutzrechtes eine Erklärung gefordert, wonach diese mit der Aufnahme ihrer Artikel in Google News einverstanden sind. Selbst der Axel-Springer-Verlag gab eine solche Erklärung ab, wies jedoch darauf hin, "dass dies nur vorläufig bis zur geregelten Rechteverwertung und ohne Anerkennung der einseitig von Google gesetzten Konditionen geschieht".
Nach Ansicht Döpfners ist die Vergütung "eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Gestaltung unserer digitalen Zukunft und zugleich ein Beitrag zur Sicherung von publizistischer Qualität und Vielfalt, auch im Interesse der Journalisten". Google weist die Forderungen weiterhin zurück: "Für uns ist nach wie vor klar, dass wir für Snippets nicht bezahlen werden - egal, ob sie von einem Verlag oder von einer Verwertungsgesellschaft kommen. Unsere Position dazu hat sich nicht geändert", sagte Googles Deutschland-Chef Philipp Justus jüngst in einem Interview mit dem Fachblatt Horizont.
Verleger prüfen noch Googles Vorschläge
Der Streit über die Artikelnutzung berührt auch das Wettbewerbsverfahren mit der EU-Kommission. Die am vergangenen Freitag von Google veröffentlichte Selbstverpflichtung enthält einen Passus für die Aufnahme von Webseiten in die Nachrichtensuche. Google will demnach ein Robots-Exclusion-Protokoll entwickeln, wonach die Verlage drei Optionen für die Aufnahme von Seiten in den Index haben. Dazu zählen ein kompletter Ausschluss der Seite, ein "Verfallsdatum" für die Anzeige in Google News sowie die Möglichkeit, lediglich die Überschrift und keine "Textschnipsel" anzeigen zu lassen. Der Ausschluss von Google News soll keine Auswirkung auf das Ranking in der normalen Google-Suche haben.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hatte unmittelbar nach der angekündigten Einigung mit der EU-Kommission noch vor einer "katastrophalen Entwicklung" für Verbraucher, Wirtschaft und Medienvielfalt in Europa gewarnt. Auf Anfrage von Golem.de wollte sich der Verlegerverband aber noch nicht zu der veröffentlichten Selbstverpflichtung äußern. Aufgrund deren "Komplexität" werde eine Bewertung noch längere Zeit in Anspruch nehmen, hieß es. Auch in Spanien wurde vergangene Woche ein Leistungsschutzrecht beschlossen. Wobei ebenfalls unklar ist, wie weit sich die erlaubte Nutzung durch Google erstreckt.
Langer Rechtsstreit erwartet
Zu den Medien, für die nun das Leistungsschutzrecht durchgesetzt werden könnte, gehören unter anderem die Bild-Zeitung, die Welt, das Magazin Focus, die Zeitungen der früheren WAZ-Gruppe, die Rheinische Post, die Hannoversche Allgemeine Zeitung, die Leipziger Volkszeitung, die Berliner Zeitung, der Kölner Stadt-Anzeiger sowie zahlreiche Regionalzeitungen in Bayern und Norddeutschland.
Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa haben große überregionale Medien wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Süddeutsche Zeitung und das Nachrichtenmagazin Der Spiegel eine Beteiligung an der VG Media ausgeschlagen. Die Holtzbrinck-Titel Zeit und Handelsblatt sowie die Verlagsgruppe Gruner+Jahr (Stern) sind ebenfalls nicht mit an Bord. Laut dpa ist aber derzeit noch unklar, ob alle Portale der neuen VG-Media-Gesellschafter auch ihre Ansprüche an die Verwertungsgesellschaft abgeben.
Angesichts der Weigerung Googles, für die Anzeige von "kleinsten Textausschnitten" zu zahlen, wird sich die VG Media auf einen langen Rechtsstreit einstellen müssen. Bislang vertritt die Gesellschaft vor allem die Interessen von privaten Rundfunk- und Fernsehsendern und hat nach eigenen Angaben bislang "mit rund 34.000 Vertragspartnern umfangreiche Lizenzverträge geschlossen". Mit einer schnellen Entscheidung rechnen auch die Verlage offenbar nicht. "Wir werden bei der Durchsetzung unserer Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht einen langen Atem haben", sagte der Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Aschendorff, Eduard Hüffer, der dpa.
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