Leistungsschutzrecht: Verleger beschweren sich bei Kartellamt über Google

Die deutschen Verlage legen im Streit mit Google nach. Der Suchmaschinenkonzern soll seine Marktmacht im Streit um das Leistungsschutzrecht missbraucht haben.

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Objekt des Streits: der Nachrichtenüberblick von Google News
Objekt des Streits: der Nachrichtenüberblick von Google News (Bild: Google/Screenshot: Golem.de)

Im Streit um das Leistungsschutzrecht gehen deutsche Verlage nun auch kartellrechtlich gegen den Suchmaschinenkonzern Google vor. Dazu hätten zwölf deutsche Verlage und die Verwertungsgesellschaft (VG) Media Beschwerde beim Bundeskartellamt eingelegt, teilte die Verlagsgruppe Madsack am Dienstag mit. Hintergrund ist das Vorgehen von Google, das vor dem Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts am 1. August 2013 die Verlage dazu aufgefordert hatte, ihr Einverständnis zu geben, dass Texte und Videos "unentgeltlich in Google News aufgenommen werden sollen". Darin sehen die Verlage nun einen Missbrauch von Googles Vormachtstellung.

Die Madsack Mediengruppe begründete die Beschwerde damit, dass Google mit der Auslistung der Verlagsangebote gedroht habe, falls Madsack nicht den Verzicht auf die Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes bei Google News erkläre. "Für uns ist diese Drohung eindeutig ein Marktmissbrauch, denn bei einem Fast-Monopolisten wie Google ausgelistet zu werden und damit nicht mehr sichtbar zu sein, hat weitreichende Folgen", hieß es weiter. Die Verlage seien "ein Garant der Meinungsbildung und damit für die Demokratie in Deutschland - diese wichtige Funktion von Tageszeitungen sollte nicht zugunsten von Google oder anderen Suchmaschinen gefährdet werden."

Die Mediengruppe M. DuMont Schauberg beteiligt sich ebenfalls an der Beschwerde und teilte dazu mit: "Google zwingt die Verlage quasi, auf das eben erst verabschiedete Leistungsschutzrecht zu verzichten - andernfalls werden die Angebote der Titel nicht mehr auffindbar sein." Diese Drohung durch die Suchmaschine sei ein Missbrauch ihrer Stellung mit weitreichenden Folgen für die deutschen Verlage.

In der vergangenen Woche hatte die VG Media bereits Klage beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht, weil Google sich geweigert hatte, auf Basis des Leistungsschutzrechts zu zahlen. Einem am 13. Juni 2014 im Bundesanzeiger veröffentlichten "Tarif Presseverleger" zufolge verlangen die Verlage elf Prozent der Umsätze, die Newsaggregatoren und mit diesen verbundene Unternehmen "unmittelbar und mittelbar mit der öffentlichen Zugänglichmachung von Ausschnitten aus Online-Presseerzeugnissen erzielen". Der Vergütungssatz reduziert sich derzeit allerdings noch auf sechs Prozent, weil die VG Media längst nicht alle von der Auflagenkontrolle IVW geprüften Online-Medien vertritt.

Im Februar hatten zwölf deutsche Verlage, darunter Axel Springer, Burda, Funke, DuMont und Madsack, ihren Einstieg bei der VG Media bekanntgegeben. Inzwischen hätten 138 Unternehmen der Verlagsindustrie mit 219 digitalen verlegerischen Angeboten ihr Leistungsschutzrecht der VG Media zur Wahrnehmung und Durchsetzung übertragen.

Nachtrag vom 24. Juni 2014, 15:40 Uhr

Ein Google-Sprecher teilte auf Anfrage von Golem.de mit: "Es stand Verlagen immer frei, selbst zu entscheiden, ob ihre Inhalte bei Google News angezeigt werden. Mit der Bestätigungserklärung bieten wir dazu seit 1. August 2013 lediglich ein weiteres Instrument an. Eine große Mehrheit der deutschen Verlage hat sich dafür entschieden, auf Google News zu bleiben und damit bestätigt, dass ihnen Google News echten Mehrwert bringt." Das Unternehmen verwies zudem auf ein Gutachten des Düsseldorfer Jura-Professors Christian Kersting vom Januar 2013. Demnach ist Google aus kartellrechtlicher Sicht nicht verpflichtet, Inhalte in seinen Index aufzunehmen. Google könne Zahlungsverpflichtungen gegenüber Presseverlagen vermeiden, indem die Suchmaschine zukünftig auf die Indexierung und Anzeige kostenpflichtiger Presseinhalte verzichte.

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Rulf 25. Jun 2014

dazu müßte google ein echtes und nicht nur ein faktisches monopol haben...der richter...

Rulf 25. Jun 2014

ja...wer die meinung beeinflussen kann beeinflußt auch die wahlen...denn wahlprogramme...

Himmerlarschund... 25. Jun 2014

Sie kann dich zwingen zu zahlen, scheißegal ob du ihre Werke aufführst oder andere. Das...

Himmerlarschund... 25. Jun 2014

Da gibt es nichts anzupassen, das ganze Prinzip ist antiquiert. So ähnlich, wie...



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