Leistungsschutzrecht und Uploadfilter: EU-Urheberrechtsreform tritt in Kraft
Die Mitgliedstaaten müssen in den kommenden beiden Jahren die Regelungen zur EU-Urheberrechtsreform umsetzen. Dann wird sich zeigen, ob sich Uploadfilter tatsächlich noch verhindern lassen.

Die zweijährige Frist zur Umsetzung der umstrittenen EU-Urheberrechtsreform ist gestartet. Bis zum 7. Juni 2021 haben die 28 Mitgliedstaaten nun Zeit, die Regelungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger und zu den neuen Haftungsregeln für bestimmte Inhalte-Anbieter umzusetzen. Die Richtlinie war am 17. Mai 2019 im Amtsblatt veröffentlicht worden und ist nun 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft getreten.
Die EU-Mitgliedstaaten hatten Mitte April 2019 der Reform final zugestimmt. Auch die Bundesregierung hatte unter Abgabe einer umfangreichen Protokollerklärung (PDF) die Pläne akzeptiert. In der Erklärung fordert sie unter anderem, bei der Umsetzung der Reform möglichst auf Uploadfilter zu verzichten. Inwieweit die Protokollerklärung als Einzelmeinung Deutschlands bei der Umsetzung der Reform relevant sein wird, ist hingegen strittig.
Dialog zu Leitlinien vorgesehen
Unstrittig dürfte hingegen sein, dass bei der Umsetzung des Artikels 17 (Uploadfilter) kein nationaler Alleingang sinnvoll ist und daher EU-weite Verhandlungen über dessen Umsetzung anstehen. So ist nach Absatz 10 des Artikels die EU-Kommission verpflichtet, einen Dialog mit allen betroffenen Interessengruppen zu führen, um Leitlinien für dessen Anwendung zu entwickeln. "Die Bundesregierung geht davon aus, dass in diesem Dialog eine unionsweit einheitliche Umsetzung vereinbart wird, denn eine fragmentarische Umsetzung in 27 nationalen Varianten wäre mit den Prinzipien eines Europäischen Digitalen Binnenmarkts nicht zu vereinbaren", heißt es in der Protokollerklärung. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums sind bereits erste Workshops der EU-Kommission zur Umsetzung der Richtlinie geplant.
Schneller könnte es hingegen bei der Umsetzung von Artikel 16 gehen. Dieser sichert den Nationalstaaten die Möglichkeit zu, Zeitungs- und Buchverlegern einen Anspruch auf Einnahmen zu sichern, die die Urheber beispielsweise durch pauschale Vergütungen wie die Kopierabgabe erhalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2016 entschieden, dass Verwertungsgesellschaften (VG) wie die VG Wort keine Einnahmen aus Urheberrechten mehr an die Verlage ausschütten dürfen. Mit Hilfe des Artikels 16 wollen sich die Verlage hingegen diesen Anteil sichern, der damit den eigentlichen Urhebern wieder weggenommen wird.
Verlage dürften Druck machen
Es ist davon auszugehen, dass die Verlage Druck machen werden, möglichst schnell eine gesetzliche Regelung in Deutschland einzuführen. Da eine Harmonisierung auf EU-Ebene in diesem Fall keine Rolle spielt, ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung rasch tätig wird.
Beim Leistungsschutzrecht (Artikel 15) wäre hingegen eine europaweit möglichst einheitliche Regelung sinnvoll. Sonst besteht die Gefahr, dass Suchmaschinen beispielsweise die Anzeige von Ergebnissen nach der restriktivsten Regelung eines einzelnen Mitgliedstaates ausrichten, um keine Schadenersatzansprüche befürchten zu müssen. Möglich wäre in diesem Zusammenhang, die Formulierung der Richtlinie, wonach "die Nutzung einzelner Wörter oder sehr kurzer Auszüge aus einer Presseveröffentlichung" lizenzfrei ist, zu präzisieren. Derzeit streiten beim deutschen Leistungsschutzrecht die Verlage und Google immer noch über die Frage, wie viele Wörter in Suchergebnissen lizenzfrei angezeigt werden dürfen. Ob eine solche Präzisierung erreicht wird, ist allerdings offen. Möglicherweise müssen solche Fragen am Ende wieder vor Gericht geklärt werden.
Nachtrag vom 6. Juni 2019, 17:30 Uhr
Das Bundesjustizministerium teilte zur Umsetzung von Artikel 16 mit, es beabsichtige, als federführendes Ressort "die Fachkreise und die interessierte Öffentlichkeit in diesem Prozess zu beteiligen". Die hierfür erforderlichen nächsten Schritte befänden sich derzeit in Planung, ebenso wie der Zeitplan für die Umsetzung.
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Wann hat Deutschland dafür gestimmt? Die Parteien wurden gewählt, 99% der Wähler haben...
Ich weiss, das die aktuelle Jugend in weiten Teilen es nicht erwarten kann, 2021 zur Wahl...
Herr Voss war das wohl nicht klar, so motiviert wie er bei dem Thema war.
Auch das stimmt. Nachtrag: Das Internet sorgt dafür, dass man diese unsinnigen Verlage...