Leistungsschutzrecht und Uploadfilter: EU-Unterhändler einigen sich auf Urheberrechtsreform

Die Verhandlungsführer von EU-Parlament, Kommission und Ministerrat haben sich am Mittwoch in Straßburg auf eine Reform des EU-Urheberrechts geeinigt. Das teilten mehrere Verhandlungsteilnehmer auf Twitter mit. Nach Angaben des federführenden Rechtsausschusses des Europaparlaments(öffnet im neuen Fenster) sieht die Einigung im sogenannten Trilog unter anderem vor ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ), dass beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger nur kleinste Textausschnitte lizenzfrei genutzt werden dürfen (Artikel 13). Für Startups soll es Ausnahmen bei der Haftung von illegal veröffentlichten Inhalten im Netz geben (Artikel 13). Meme und Gifs sollen demnach lizenzfrei auf urheberrechtlich geschütztes Material zurückgreifen können.
Das Plenum des Europaparlaments und die Mitgliedstaaten müssen allerdings noch der nun getroffenen Regelung zustimmen. Dann könnte die EU-Urheberrechtsrichtlinie noch vor den Europawahlen im Mai 2019 endgültig verabschiedet werden. Die Zustimmung könnte möglicherweise von den Details der Einigung abhängen. Zwar hatte das Parlament im vergangenen September prinzipiell für das Leistungsschutzrecht und sogenannte Uploadfilter gestimmt. Doch zwischenzeitlich hatte es Kritik gegeben, weil einige Begünstigungen für Urheber wieder gestrichen werden sollten. Davon betroffen sind unter anderem Software-Entwickler, die nicht die gleichen Rechte wie andere Kreative erhalten sollen .
Rechteinhaber gegen die Reform
Nach Ansicht der Europaabgeordneten Julia Reda(öffnet im neuen Fenster) schwächt die Einigung den Beschluss des Parlaments deutlich ab. Darüber hinaus habe der Verhandlungsführer des Europaparlaments, CDU-Politiker Axel Voss, am Ende einen in der vergangenen Woche gefundenen Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich zu Artikel 13 akzeptiert. Die Einigung sieht vor, dass nur Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro und unter fünf Millionen Nutzer im Monat haben, von Artikel 13 ausgenommen werden. Alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein.
Größere Anbieter mit nutzergenerierten Inhalten wie Youtube könnten künftig jedoch unmittelbar für Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzer haften. Das bisherige Providerprivileg würde nicht mehr gelten. Statt dessen sollen die Dienste mit allen Rechteinhabern Lizenzverträge abschließen. Liegt eine Autorisierung von Inhalten hingegen nicht vor, sollen die Anbieter das Hochladen durch Nutzer verhindern, was in der Regel nur durch sogenannte Uploadfilter wie Youtubes Content-ID möglich ist.
Zuletzt hatten sich allerdings zahlreiche Medienunternehmen und Lobbyverbände gegen die Pläne gewehrt. So forderten Verbände wie Motion Picture Association, die englische Premier-League, der Verein Anti-Piraterie und der Verband privater Medien (Vaunet) eine komplette Streichung des Artikels 13. Dabei soll gerade dieser Artikel dafür sorgen, dass die Rechteinhaber künftig mehr von der Nutzung ihrer Inhalte auf Plattformen wie Youtube profitieren und die vorgebliche Wertschöpfungslücke (Value Gap) geschlossen wird. Auch der Bertelsmann-Konzern hatte gegen die Umsetzung der Reform argumentiert .
Journalistenverbände gegen Leistungsschutzrecht
Beim Leistungsschutzrecht hatten zuletzt die internationalen Journalistenverbände IFJ/EFJ die Reformpläne abgelehnt(öffnet im neuen Fenster) . Der Grund: Anders als zuvor stets behauptet, könnten Journalisten möglicherweise doch nicht von den Einnahmen des Leistungsschutzrechts profitieren, weil sich die Verlage durch entsprechende Verträge (Total-Buyout) die vollständigen Einnahmen sichern können. Auf der anderen Seite können die Mitgliedstaaten aber Regelungen erlassen, die den Verlagen wiederum einen Anteil an den Einnahmen von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort garantieren.
Die genauen Details der Einigung lagen am Mittwoch zunächst nicht vor. Einem aktuellen Verhandlungsvorschlag der rumänischen Ratspräsidentschaft zufolge, der Golem.de vorliegt, soll Lizenzpflicht für die Nutzung von Onlinemedien nicht für "individuelle Wörter oder sehr kurze Auszüge" gelten. Damit dürfte sogar das Zitieren von Überschriften und ganzen Sätzen in Links und Suchergebnissen unzulässig sein. Einer Pressemitteilung des EU-Parlaments zufolge(öffnet im neuen Fenster) "müssen" Journalisten künftig einen Anteil von urheberrechtsrelevanten Einnahmen der Verlage erhalten.
IT-Wirtschaft kritisiert Einigung
Anders als das in Deutschland und Spanien faktisch gescheiterte Leistungsschutzrecht gilt die europäische Version allerdings nicht nur für Suchmaschinen und Newsaggregatoren, sondern für alle Informationsdienste im Internet. Ausgenommen von einer Lizenzpflicht ist lediglich die private oder nicht-kommerzielle Nutzung durch individuelle Nutzer.
Kritik an der Einigung kam umgehend aus der IT-Wirtschaft. "Bedauerlicherweise wurde die Chance für ein digitaltaugliches Urheberrecht nicht genutzt und die zahlreichen kritischen Stimmen gegen ein europäisches Urheberrecht inklusive Uploadfilter und Leistungsschutzrecht wurden ignoriert" , sagte der Vorstand des Branchenverbandes Eco, Oliver Süme. Statt eines fairen Interessenausgleichs hätten sich die protektionistischen Bestrebungen durchgesetzt und damit letztlich eine Benachteiligung digitaler Dienste und Geschäftsmodelle.
Ob die nun getroffene Einigung eine Mehrheit im Plenum und bei den Mitgliedstaaten findet, ist alles andere als sicher. Mehrere Mitgliedstaaten lehnen die Reform trotz der Einigung zwischen Frankreich und Deutschland weiterhin ab. Die finale Abstimmung im Parlament müsste spätestens Mitte April stattfinden. Bis dahin dürfte die Lobbyschlacht weitergehen und noch einmal an Intensität zulegen.
Was wurde im Detail beschlossen?
Nachtrag vom 13. Februar 2019, 23:51 Uhr
Die Europaabgeordnete Reda veröffentlichte am Mittwoch die inoffiziellen Einigungstexte zu Artikel 11 ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ) und Artikel 13 ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ). Demnach soll ein Presseartikel noch die beiden folgenden Kalenderjahre nach der Erstveröffentlichung geschützt sein, allerdings gilt das Leistungsschutzrecht nicht rückwirkend auf vor dessen Inkrafttreten veröffentlichte Texte.
Ein ursprünglich von Voss vorgeschlagener Vergütungszwang ist auch in den sogenannten Erwägungsgründen nicht mehr vorgesehen, so dass Gratislizenzen wie in Deutschland möglich sind. Ebenfalls ist die bloße Indexierung von Pressetexten, also die "digitale Nutzung" , noch nicht lizenzpflichtig. Vom Leistungsschutzrecht ausgenommen sind wissenschaftliche Magazine und Blogs.
Strittig dürfte künftig sein, wie lang die kurzen Textausschnitte beispielsweise bei der Anzeige von Suchergebnissen sein dürfen. Dazu heißt es in Erwägungsgrund 34a, dass die Nutzung kleinster Textausschnitte so ausgelegt werden solle, "dass die Wirksamkeit der in dieser Richtlinie vorgesehenen Rechte nicht beeinträchtigt wird" . Das dürfte zur Folge haben, dass nicht einmal vollständige Überschriften oder ganze Sätze angezeigt werden dürfen. Bei einem Google-Test(öffnet im neuen Fenster) brach unter solchen Bedingungen kürzlich der Traffic zu News-Seiten um 45 Prozent ein.
Können Uploadfilter Parodien erkennen?
Dem Text zufolge könnte es passieren, dass Journalisten am Ende doch nicht von möglichen Einnahmen durch Verlage profitieren. Erwägungsgrund 35 sieht vor, dass die Beteiligung von Autoren an den Einnahmen durch entsprechende Vereinbarungen in Arbeitsverträgen schon abgegolten sein kann.
Die Vereinbarung zu Artikel 13 entspricht im Wesentlichen der Einigung im Ministerrat von vergangener Woche. Demnach ist die lizenzfreie Nutzung geschützter Werke auch bei Zitaten, Kritiken und Rezensionen sowie zum Zweck der Karikatur, Parodie oder Nachahmung (Pastiche) erlaubt. Das gilt nach Darstellung des Vizepräsidenten der EU-Kommission(öffnet im neuen Fenster) , Andrus Ansip, auch für sogenannte Meme im Internet. Kritiker argumentieren jedoch, dass die geplanten Uploadfilter nicht in der Lage seien, solche erlaubten Nutzungsformen von illegaler Nutzung zu unterscheiden und daher diese Inhalte blockierten. Ein Recht auf Remix sieht Artikel 13 hingegen nicht vor.
Nachtrag vom 14. Februar 2019, 12:20 Uhr
Kritik an der Vereinbarung äußerten die Verbraucherschützer (öffnet im neuen Fenster) und sprachen von einem "faulen Kompromiss" . Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, sagte: "Um die Interessen der Nutzer ging es bei der Reform des Urheberrechts nur noch am Rande. Mögliche Verbesserungen für Urheber und Startups sind ebenfalls weitgehend auf der Strecke geblieben." Die Reform des Urheberrechts nütze in dieser Form niemandem und schon gar nicht den Verbrauchern. Die Europaabgeordneten sollten daher den Kompromiss ablehnen.
Zufrieden zeigten sich hingegen die deutschen Verlegerverbände BDZV und VDZ, die mit am intensivsten für das Leistungsschutzrecht geworben hatten. "Dieses Recht wird digitale Innovationen fördern und die Vielfalt professioneller digitaler Medienangebote deutlich erhöhen" , hieß es in einer Mitteilung(öffnet im neuen Fenster) . Das sei "eine wichtige Voraussetzung für die Zukunft des freien und unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära" .
Nachtrag vom 15. Februar 2019, 14:04 Uhr
Der IT-Branchenverband Bitkom kritisierte das Verhandlungsergebnis ebenfalls. "Für die Künstliche Intelligenz ist die Urheberrechtsreform ein Schritt nach vorne. In allen anderen Bereichen kennt die Richtlinie nur Verlierer" , sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder(öffnet im neuen Fenster) . So werde es europäischen Startups "massiv erschwert, neue Kommunikationsplattformen mit nutzergenerierten Inhalten aufzubauen" . Der ausgehandelte Kompromiss für kleine und mittlere Unternehmen biete de facto keinen Schutz. Auch das beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseverleger sei kontraproduktiv. Ähnlich wie das deutsche Leistungsschutzrecht werde es nicht zur Verbesserung der Medienqualität führen. Stattdessen werde die Pressevielfalt im Internet spürbar abnehmen.
Lediglich das Eergebnis zum sogenannten Text- und Data-Mining sei zu begrüßen. "Neben Wissenschaft und Forschung ist auch die Wirtschaft von einer vorherigen Erlaubnis eines Rechteinhabers befreit" , sagte Rohleder. Die EU schaffe damit Rechtssicherheit und ebne den Weg für Innovationen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI).



