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Leistungsschutzrecht: So will Corint Media das Google-Geld verteilen

Die Verlage hoffen immer noch auf Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht . Für die Verteilung des Geldes sind die Klicks nicht mehr so relevant.
/ Friedhelm Greis
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Der Einnahme-Kuchen aus dem Leistungsschutzrecht soll anders verteilt werden. (Bild: Pixabay)
Der Einnahme-Kuchen aus dem Leistungsschutzrecht soll anders verteilt werden. Bild: Pixabay

Die Verwertungsgesellschaft Corint Media hat einen neuen Plan für die Verteilung möglicher Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht beschlossen. Dieser bestehe künftig aus fünf Töpfen, "von denen zwei nach der Online-Reichweite des jeweiligen Angebots ausgeschüttet werden und zwei nach einer Systematik aus verkaufter Auflage und dem Einzelverkaufspreis einer Ausgabe" , teilte Corint Media am Donnerstag mit(öffnet im neuen Fenster) . Zuvor hatten Verlage wie Madsack mit einem Rückzug aus der Gesellschaft gedroht .

In Deutschland gilt seit Anfang Juni 2021 ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage . Demnach dürfen Internetdienste lizenzfrei nur noch "kleinste Ausschnitte" von Presseartikeln zeigen. Nach dem vorherigen Verteilungsschlüssel der Corint Media hätten von möglichen Einnahmen vor allem klickstarke Angebote profitiert.

Eine Auswertung von Golem.de hatte ergeben , dass der Axel-Springer-Verlag fast 64 Prozent der Einnahmen erhalten hätte. Kleine Lokalzeitungen hätten nur einen Anteil im Promille-Bereich bekommen.

Nur noch die Hälfte wird nach Klicks verteilt

Der neue Verteilungsplan sieht weiterhin vor, dass zwei Prozent der Einnahmen pauschal an alle Angebote ausgeschüttet werden. Während bislang 74 Prozent der Einnahmen nach IVW-geprüften Klickzahlen verteilt wurden, sind es künftig nur noch 50 Prozent. Das sagten Sprecher von Corint Media auf Anfrage von Golem.de. Das gelte allerdings nur für vollwertige redaktionelle Angebote und nicht für Internetdienste wie GMX oder Web.de, die auf ihren Portalen ebenfalls Nachrichten veröffentlichen. Solche Dienste erhalten demnach Geld aus einem weiteren Topf, der neun Prozent der Einnahmen enthält.

Die restlichen 39 Prozent werden den Sprechern zufolge je zur Hälfte an regionale und überregionale Medien mit Printausgaben verteilt. Dabei fließen verkaufte Auflage und der Einzelverkaufspreis in den Verteilungsschlüssel ein. Das bedeutet, dass ein Medium wie die Bild-Zeitung mit einer hohen Auflage anders bewertet wird als eine Tageszeitung wie die Süddeutsche mit einem höheren Einzelverkaufspreis.

Entsprechende Forderungen hatte der Madsack-Verlag aus Hannover erhoben. "Unserer Auffassung nach sollten vor allem auch diejenigen journalistischen Angebote vom gesetzlichen Leistungsschutz profitieren, die auf kostenintensive Recherche und Qualität setzen und auf mitunter zweifelhafte Reichweitenmaximierung verzichten" , hatte Verlagschef Thomas Düffert gesagt(öffnet im neuen Fenster) . Nun teilte er nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa mit, dass Madsack die Kündigung bei Corint Media zurückziehen werde.

Der Verteilungsplan bedeutet jedoch, dass reine Online-Medien wie Golem.de benachteiligt würden, da sie nicht von einem der beiden Print-Töpfe profitieren könnten. Corint Media beruft sich in diesem Zusammenhang auf Paragraf 87f des neuen Urheberrechtsgesetzes, wonach als schützenswerte Presseveröffentlichungen "etwa Zeitungen und Magazine" genannt werden. Damit seien in erster Linie Printprodukte gemeint.

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Nur Upday will bislang zahlen

Der Mitteilung zufolge haben seit Inkrafttreten des neuen Leistungsschutzrechts "zahlreiche Presseverleger ihr Interesse an der Wahrnehmung ihrer Rechte durch Corint Media bekundet" . Die Verwertungsgesellschaft sei "zuversichtlich, künftig die Rechte von über 300 Angeboten und damit von einem überwiegenden Teil des Marktes wahrnehmen zu können" .

Allerdings gibt es bislang noch wenig Geld zu verteilen. Lediglich mit dem News-Aggregator Upday wurde ein entsprechender Vertrag geschlossen(öffnet im neuen Fenster) . Hinter Upday steht jedoch der Axel-Springer-Verlag, der ein wesentlicher Treiber hinter der Einführung des Leistungsschutzrechts war.

Zwar hat der Suchmaschinenkonzern Google signalisiert, sich mit den Verlagen über entsprechende Zahlungen einigen zu wollen. Doch die Höhe dürfte sehr umstritten sein. Zuletzt hatte Corint-Media-Geschäftsführer Christoph Schwennicke die Summe von 900 Millionen Euro genannt , die Google für die Anzeige von Suchergebnissen den Verlagen pro Jahr überweisen sollte. Von ihren Einnahmen müssten die Verlage jedoch ein Drittel an die Urheber weiterreichen.


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