Mehrfachvergütung für jeden Klick
Das heißt: Mit jedem Klick auf eine bezahlte Seite könnten die Verlage künftig mehrfach verdienen: durch geschaltete Werbung, durch Leser-Abos und durch das Leistungsschutzrecht. Zudem gibt es künftig wieder eine weitere Einnahmequelle: Artikel 12 der EU-Urheberrechtsrichtlinie soll den Verlagen einen Anteil an den Einnahmen der VG Wort sichern, was der Bundesgerichtshof (BGH) im April 2016 für unzulässig erklärt hatte.
Ob und in welcher Höhe die Journalisten hingegen an den Einnahmen durch das Leistungsschutzrecht beteiligt werden, ist völlig offen. Zwar ist schwer zu sagen, ob und in welchem Umfang jemals Einnahmen durch das Leistungsschutzrecht fließen werden. Doch falls ja, könnte es für klickträchtige Webseiten wie Bild.de oder Welt.de eine Goldgrube werden.
Werbefreie Angebote wenig lukrativ
Was ebenfalls deutlich wird: Verlage hätten durch dieses Mehrfachmodell kaum Beweggründe, die Bezahlschranken wieder abzubauen. Selbst ein komplett kostenpflichtiges Angebot könnte vom Leistungsschutzrecht profitieren, solange die IVW-Klicks gezählt werden. Das Argument, Suchmaschinen würden die Inhalte der Medien klauen und kopieren, wäre damit ad absurdum geführt.
Wenig lukrativ wären zudem werbefreie Angebote. Hier müssten die Leser im Zweifelsfall zu hohen Zahlungen bereit sein, um den Verzicht auf Werbe-, Abo- und Lizenzeinnahmen auszugleichen.
Bezahlschranken sollen unten bleiben
Könnten hohe Einnahmen durch das Leistungsschutzrecht aber dazu führen, dass die Verlage ihre Bezahlschranken wieder öffnen? Der Axel-Springer-Verlag verneinte das auf Anfrage von Golem.de. "Grundsätzlich sind die Preise der digitalen Abos sehr günstig im Vergleich zu anderen Nachrichten- und Unterhaltungsangeboten in Deutschland und es ist nicht das Ziel, Bezahlangebote zu reduzieren, sondern auch mit Hilfe eines fairen Wettbewerbs so zu etablieren, dass Journalismus in der digitalen Welt kein Auslaufmodell wird", sagte Pressesprecher Christian Senft.
Johannes Vogel, Geschäftsführer von Süddeutsche Zeitung Digitale Medien, beantwortete die Frage kurz und knapp mit einem "Nein". Ebenfalls schließt er aus, dass hohe Einnahmen durch das Leistungsschutzrecht dazu beitragen könnten, eine werbefreie Sueddeutsche.de-Version anzubieten. Laut Vogel haben die Visits von SZ Plus nur einen "geringen Anteil" an den Visits des gesamten Angebots. FAZ und Spiegel-Verlag wollten sich auf Nachfrage von Golem.de hingegen nicht äußern. "Aussagen zur Regelung und deren möglichen Einflüssen können wir erst treffen, wenn sie final vorliegt", teilte der Spiegel-Verlag mit. Bis auf die Süddeutsche antwortete kein Verlag auf die Frage noch dem Anteil der bezahlten Visits an den Gesamt-Visits.
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