Nicht notwendig, ohne Nutzen und riskant
Die Gegner eines Leistungsschutzrechtes: Gerald Spindler, Rechtsprofessor an der Universität Göttingen, kam zum gegenteiligen Urteil. Er befindet den Gesetzentwurf als systemwidrig, er erzeuge erhebliche Probleme und werde "einhellig von deutschen Urheberrechtlern zu Recht abgelehnt".
Suchmaschinen, so argumentierte Spindler, seien unerlässlich zur Orientierung im Internet. Außerdem habe jeder, der das wolle, die Möglichkeit, seine Inhalte nur gegen Geld zu verwerten und sie technisch zu schützen. Ein Versagen des Marktes kann er nicht erkennen, im Übrigen würde das LSR Verlage wesentlich besser stellen als die Autoren - denn Urheber müssten in die Verwertung durch Suchmaschinen einwilligen, ohne etwas zu bekommen. Verlage aber, deren Leistung viel geringer und viel weniger wichtig sei, würden Schutz genießen.
Journalismus könnte schlechter werden
Ralf Dewenter von der Universität Düsseldorf war in seiner Ablehnung ebenfalls eindeutig. Ein solches Gesetz sei "aus ökonomischer Sicht weder notwendig noch sinnvoll" und es sei "mehr als zweifelhaft", ob Verlage dadurch wirklich gestärkt werden würden. Vielmehr würden wohl die negativen Folgen überwiegen.
Im Gegensatz zu den Befürwortern glaubt er, dass der Journalismus sogar leiden würde, wenn das LSR käme. Es sei damit zu rechnen, "dass verstärkt massenkompatible Inhalte produziert würden, da sie weitere Einnahmen versprächen". Also schnelle Klicks statt Qualität - die von den Verlegern allerdings immer wieder als Grund angeführt wird, warum es ein LSR braucht. Außerdem sei ein solches Gesetz innovationsfeindlich, so Dewenter, denn der Anreiz, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, würde sinken.
Der Fachanwalt für IT-Recht Thomas Stadler sah in dem Entwurf "eine Reihe von juristisch kaum auflösbaren Wertungswidersprüchen und Ungereimtheiten". Journalisten würden ihre Texte oft an verschiedene Medien gleichzeitig verkaufen. Damit aber sei es nicht möglich, jedem dieser Verlage ein ausschließliches Recht zu geben, diesen Text zu verwerten, wie es das Gesetz plane. Dieser Widerspruch sei nicht auflösbar, so Stadler.
Gefahr für Informationsfreiheit
Stadler fürchtete auch, dass die Informationsfreiheit beschränkt wird. Denn Links seien das Instrument, um in der Fülle des Netzes zu navigieren und einen Inhalt zu finden. Suchfunktion und Hyperlinks seien integraler Bestandteil der Orientierung, sie zu beschränken nicht sinnvoll.
Ablehnend ist auch das Gutachten von Till Kreutzer. Der Anwalt ist Mitgründer der Initiative Igel, die gegen das Leistungsschutzrecht argumentiert. Auch Kreutzer fürchtete, dass ein solches Recht niemandem nützen wird und massive Kollateralschäden nach sich ziehe. In seinen Augen hat das Vorhaben keine Rechtfertigung, da es nicht notwendig ist.
Er schreibt, Suchmaschinen und Verlage bildeten eine "auf freiwilliger Basis existierende, gut funktionierende Symbiose (einen Komplementärmarkt)". Das LSR würde in diesen ohne Anlass einseitig eingreifen, was für beide schlecht wäre. Vor allem kleinere Unternehmen würden dadurch auf beiden Seiten behindert und lediglich die Großen gestärkt. Leiden müssten darunter Nutzer und Journalisten.
Die Anhörung selbst war öffentlich, wurde aber nicht als Livestream übertragen oder aufgezeichnet. Doch gab es mehrere Liveblogs und viele Besucher, die via Twitter darüber berichteten. Der Verlauf der Sitzung kann hier in einem Storify nachgelesen werden.
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Leistungsschutzrecht: Sind Suchmaschinen wirklich Alligatoren? |
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Zum diesem Leistungsschutzgesetz fällt mir nur eines ein: Die menschliche Dummheit ist...
Das ist völlig richtig, aber nicht das, wovon neocron schreibt. Denn die Trailer werden...
Pö, zu umständlich! Ich habe die Feeds von vielen abonniert, da klicke ich einfach nur...
Das ist wahrscheinlich nicht ganz nicht, da vom LSR eventuell auch journalistische Blogs...