Merkwürdige Umfragen als Beleg

Als Beleg für seine These zieht Oettinger jedenfalls eine Umfrage der EU-Kommission heran, der zufolge 47 Prozent der Nutzer sich nach der Lektüre von Überschrift und Teaser bei Google News oder ähnlichen Diensten nicht dazu entscheiden, auf den Link zu klicken, um die Webseite des journalistischen Mediums zu besuchen.

Diese Umfrage zur Begründung des Leistungsschutzrechts heranzuziehen, ist schlichtweg schwachsinnig - es sei denn, die EU-Kommission plant, einen Anklickzwang im Internet einzuführen, nachdem Google zur Bezahlung von Snippets verpflichtet wurde.

Denn die Pressefreiheit und der Fortbestand journalistischer Angebote im Netz sind nicht gefährdet, weil Nutzer nicht jeden Link anklicken, den sie sehen. Folgte man Oettingers Argumentation, müsste demnächst ein Gesetz erlassen werden, das zum Kauf einer Zeitung im Kiosk verpflichtet, sobald man einen flüchtigen Blick auf die Überschriften der ersten Seite geworfen hat. Hoffentlich bringt ihn diese Aussage nicht auf dumme Gedanken.

Oettinger glaubt offensichtlich nicht daran, dass Nutzer in relevanter Menge tatsächlich per Google auf die Webseiten von Nachrichtenangeboten geleitet werden. Wie er zu dieser Einschätzung kommt, bleib rätselhaft, wenn tatsächlich jedes Jahr Millionen Nutzer auf Nachrichtenseiten ankommen, nachdem sie bei Google gesucht haben.

Bringt es was - schaun mer mal

Bis heute unbeantwortet ist auch die Frage, ob das Leistungsschutzrecht wirklich monetären Nutzen bringen würde. In Deutschland hat sich das Leistungsschutzrecht jedenfalls zum Minusgeschäft für Verlage entwickelt. Noch nicht einmal Oettingers Kollege Andrus Ansip ist sich sicher - in einer Pressekonferenz sagte er zu dem Thema nur: "Wird diese neue Regel den Verlagen und Journalisten helfen? Schauen wir mal."

Man muss eigentlich kein großes Genie sein, um zu erkennen, dass Online-Berichterstattung ohne Verlinkung nicht sinnvoll ist, vor allem nicht im Sinne der interessierten Leser. Nicht umsonst beschweren sich die Verleger, die in Deutschland das Leistungsschutzrecht einfordern, dass das Nutzerinteresse sinkt, wenn es bei Google keine Vorschau ihrer Artikel mit Snippets gibt. Derzeit versuchen sie, das Verbot einer Gratislizenz für Google per Klage zu kippen. Wir bei Golem.de halten ein Leistungsschutzrecht jedenfalls für überflüssig - und freuen uns über Verlinkungen, gern auch mit Snippet.

Hinweis: Golem.de hat sich gemeinsam mit anderen europäischen Verlagen an die EU-Kommission gewandt und in einem offenen Brief vor der Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts gewarnt.

IMHO ist der Kommentar von Golem.de. IMHO = In My Humble Opinion (Meiner bescheidenen Meinung nach)

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 Leistungsschutzrecht: Oettingers bizarre Nachhilfestunde
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Schnarchnase 06. Okt 2016

Nur dass nicht das von dir gewählte Europaparlament die Kommissare ernennt, sondern die...

JTR 04. Okt 2016

Und wenn sie selber Pleite gehen, weil es keine Kioske mehr gibt, dann klagen sie gleich...

JTR 04. Okt 2016

84 war wohl 1984 und wir sind viel "fortschrittlicher", bei uns merken die Sklaven nicht...

Tuxianer 30. Sep 2016

Nein, es geht nicht um des Herrn Oettingers Begehrlichkeiten (Pseudo-Macht-Gefühl, Pseudo...



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