Leistungsschutzrecht in Österreich: Nicht das kleinste Snippet kommt durch

Dieselben systemischen Fehler, dieselben offenen juristischen Fragen: Österreich soll ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild bekommen. Variationen gibt es nur im Detail, und die sind unfreiwillig komisch.

Artikel von Joachim Losehand/iRights veröffentlicht am
Demonstration gegen das Leistungsschutzrecht in Berlin am 1. März 2013
Demonstration gegen das Leistungsschutzrecht in Berlin am 1. März 2013 (Bild: Digitale Gesellschaft/CC BY-SA 2.0)

Zeitungs- und Zeitschriftenverlage in Österreich haben sich ein Leistungsschutzrecht von der Bundesregierung gewünscht. Aufgrund der symbiotischen Nähe zwischen zweiter und vierter Gewalt haben sie es auch bekommen.

Inhalt:
  1. Leistungsschutzrecht in Österreich: Nicht das kleinste Snippet kommt durch
  2. Leistungsschutz auch für Blogs und Onlinemedien?

Zwar sprechen die Erläuterungen der Bundesregierung davon, dass die Regelung des Leistungsschutzrechts "zur Diskussion gestellt" werde. Jedoch hat diese Diskussion schon längst stattgefunden. Bereits im inoffiziellen Entwurf vom Juni 2014 war ein solches Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild enthalten, das weitgehend dieselben systemischen Fehler enthielt und die gleichen juristischen Fragen unbeantwortet ließ.

Die geplante Regelung in der Begutachtungsvorlage der Novelle (Paragraf 76f) vom Juni 2015 ist nun wortgleich mit dem Entwurf des vorangegangenen Jahres. Die seit damals veröffentlichten Stellungnahmen zum Leistungsschutzrecht haben also weder in der Politik noch bei den Beamten des Justizministeriums Gehör gefunden. Und auch im österreichischen Nationalrat wird weniger diskutiert als abgenickt. Das neue Leistungsschutzrecht dürfte daher erwartungsgemäß zum 1. Oktober 2015 in Kraft treten.

Nur Google wird betroffen sein

Die urheberrechtliche Ausgangslage in Österreich ist weitgehend mit der deutschen vergleichbar. Warum österreichische Zeitungen und Zeitschriften, wie es in den Erläuterungen heißt, den "Schutz von Zeitungs- und Magazinverlagen im Internet-Zeitalter durch ein neues Leistungsschutzrecht eingefordert" haben, bleibt angesichts des Adressatenkreises des Leistungsschutzrechts und des bereits bestehenden Urheberrechts an den Presseinhalten völlig unklar. Auch in Österreich sind sich die juristischen Fachkreise darin einig, dass es keine Schutzlücke gibt, die es zu schließen gegolten hätte.

Ebenso wie bei dem in Deutschland beschlossenen Modell sollen vom Leistungsschutzrecht nur "gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten […], die Inhalte entsprechend aufbereiten", betroffen sein. So definiert es Paragraf 76 Absatz 2 der Novelle. Für den österreichischen Markt heißt das: Nur Google wird betroffen sein. Denn andere Dienste, die "Inhalte entsprechend aufbereiten", sind in Österreich nicht ansässig oder bewegen sich hinsichtlich ihrer Bedeutung unterhalb der Wahrnehmungsschwelle. Das wird mit dieser Regelung für Österreich sicherlich auch so bleiben.

Alle anderen Onlinedienste werden damit auch in Österreich nicht vom Leistungsschutzrecht der Verlage erfasst sein, sondern müssen Presseinhalte gegebenenfalls auf dem bislang üblichen Weg lizenzieren. Das betrifft Repositorien, Archive oder jegliche anderen Internetangebote, die einzelne Zeitungsartikel oder ganze Zeitschriften digital zur Verfügung stellen wollen.

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Leistungsschutz auch für Blogs und Onlinemedien? 
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bofhl 10. Sep 2015

Oder macht was anderes: da Google ja nun eine andere Struktur des Unternehmens...

bofhl 10. Sep 2015

Irgendwie scheinen die ganzen europ. Regierungen mit aller Gewalt einen "neuen Adolf...

Der schwarze... 13. Jun 2015

Hat mit EU oder nicht relativ wenig zu tun. Einen Lizenzierungszwang gegen Google kann...

vlad_tepesch 11. Jun 2015

hmm - wenn ich 'poe' google, erwarte ich eigentlich den Edgar ganz oben - erst recht wenn...



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