Leistungsschutzrecht: Google muss News Showcase nachbessern

Der Suchmaschinenkonzern Google darf sein Angebot News Showcase nach Änderungen weiterhin betreiben. Das teilte das Bundeskartellamt(öffnet im neuen Fenster) am 21. Dezember 2022 mit. Ein entsprechendes Verfahren sei abgeschlossen worden, "nachdem Google eine Reihe wichtiger Anpassungen zum Vorteil der Verlage vorgenommen hat" , hieß es.
So sollen die Inhalte aus dem Programm nicht in die allgemeine Suche integriert werden. "Die Teilnahme oder Nicht-Teilnahme eines Verlags an Showcase ist auch künftig nicht für das Ranking der Suchergebnisse relevant. Google hat seine Vertragspraxis so geändert, dass den Verlagen eine Geltendmachung ihres allgemeinen Presse-Leistungsschutzrechts nicht erschwert wird. Außerdem ist sichergestellt, dass künftig weitere Verlage an Google News Showcase teilnehmen können" , sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.
Google-Sprecher Ralf Bremer teilte zum Abschluss des Verfahrens mit: "Wir freuen uns, dass das Bundeskartellamt seine Untersuchung zu Google News Showcase beendet hat und wir dieses wichtige Programm für journalistische Inhalte gemeinsam mit unseren Verlagspartnern weiterhin fortsetzen können."
Beschwerde von Corint Media
Hintergrund des Verfahrens war eine Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Corint Media (früher VG Media) beim Kartellamt . Seit Juni 2021 prüften die Wettbewerbshüter das Angebot und nutzten dazu auch die Möglichkeiten des Anfang Januar 2021 beschlossenen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) .
Google hatte das Programm News Showcase im Oktober 2020 gestartet . Auch Golem.de ist daran beteiligt. Google ermöglicht es damit Verlagen, ihre Inhalte prominenter in bestimmten Google-Diensten zu platzieren. Dabei erhalten die Inhalteanbieter eine finanzielle Vergütung. Die Höhe des Entgelts und die weiteren Vertragsbestimmungen werden von den Beteiligten vertraulich behandelt.
Seit dem Start von News Showcase in Deutschland hat Google nach eigenen Angaben (öffnet im neuen Fenster) Verträge mit 32 Nachrichtenverlagen unterzeichnet, die mehr als 100 Publikationen in Deutschland repräsentieren. Neu hinzugekommen sind zuletzt unter anderem die Madsack Mediengruppe, die Rheinische Post Mediengruppe und die Verlagsgruppe Passau.
Paralleles ENP-Programm
Parallel dazu hat Google das Programm ENP aufgebaut, das die Vorgaben nach dem 2021 in Kraft getretenen Leistungsschutzrecht erfüllen soll . Die Abkürzung steht für Extended News Previews, auf Deutsch: erweiterte Vorschauen von Nachrichten. Damit will sich Google das Recht sichern, auf seinen Diensten von den Medieninhalten mehr als nur die lizenzfreien "kleinsten Ausschnitte" zu zeigen. Inzwischen wurden ENP-Verträge mit mehr als 400 Publikationen in Deutschland abgeschlossen. Seit dem 11. Mai 2022 stellt Google dazu auch ein Web-Werkzeug bereit(öffnet im neuen Fenster) , über das sich Verlage an dem Programm beteiligen können.
Corint Media verlangt jedoch deutliche höhere Lizenzen nach dem Leistungsschutzrecht und hat deswegen die zuständige Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingeschaltet . Corint Media befürchtete unter anderem eine Verknüpfung der geringen Zahlungen nach ENP mit den deutlich höheren Zahlungen nach News Showcase.
Keine Verbindung zwischen Showcase und Leistungsschutzrecht
Dem Bundeskartellamt zufolge soll es zwischen beiden Programmen jedoch keinen Zusammenhang geben: "Auf Intervention des Bundeskartellamtes hat Google klargestellt, dass es auch den Showcase-Partnern möglich bleibt, ihr Leistungsschutzrecht im Übrigen kollektiv durch eine Verwertungsgesellschaft wahrnehmen zu lassen. Deutsche Verleger können ihr Leistungsschutzrecht in Bezug auf gecrawlte Presse-Inhalte mittlerweile getrennt von einem Showcase-Vertrag lizenzieren, wie es auch schon in Frankreich kartellbehördlich durchgesetzt worden war."
Darüber hinaus wolle Google noch weitere Maßnahmen umsetzen. "Insbesondere soll über wesentliche Rahmenbedingungen von Showcase noch deutlicher informiert werden. Dazu zählt etwa die Erläuterung der Funktionsweise und der tatsächlichen Anforderungen für die Teilnahme von Verlagen an Showcase" , hieß es.
Schiedsstelle soll Zahlungen klären
Nicht einmischen will sich das Kartellamt hingegen in den Streit über die Höhe der Zahlungen nach dem Leistungsschutzrecht. Über die angemessene Höhe der Vergütung müsse die Schiedsstelle entscheiden. Google sei vom Kartellamt jedoch schon dazu bewogen worden, "Corint Media eine Vergütung für das Presse-Leistungsschutzrecht anzubieten, die zumindest auf dem Niveau der zwischen Google und einzelnen Verlegern individuell abgeschlossenen Lizenzverträge lag" .
Dies habe das Angebot einer Interimsvereinbarung umfasst, "die den von Corint Media vertretenen Verlagen die Möglichkeit einer streitigen Klärung der Vergütungshöhe offenhält" . Bislang liegen die Forderungen von Corint Media jedoch weit über dem Niveau der ENP-Verträge. Corint Media setzt seine Forderung bislang maximal hoch an und verlangt eine Vergütung in Höhe von 420 Millionen Euro im Jahr(öffnet im neuen Fenster) . Google hingegen hat der Verwertungsgesellschaft nur 3,2 Millionen Euro angeboten.
Eine vorläufige Zahlungshöhe hat Corint Media für Microsofts Suchmaschine Bing erreichen könnnen. Einer Mitteilung vom 20. Dezember 2022 zufolge(öffnet im neuen Fenster) hat die Schiedsstelle nach einem Eilantrag eine Zahlung in Höhe von 1,2 Millionen Euro vorgeschlagen. Eine endgültige Entscheidung werde für Mitte 2023 erwartet.



