Leistungsschutzrecht: Google beugt sich der deutschen Bürokratie

Google reagiert auf das Leistungsschutzrecht. Ab 1. August zeigt Google News in Deutschland nur noch Seiten von Anbietern, die das ausdrücklich wollen.

Artikel veröffentlicht am , Kai Biermann/Zeit Online
Google-Logo im Büro des Unternehmens in Toronto
Google-Logo im Büro des Unternehmens in Toronto (Bild: Mark Blinch/Reuters)

Am 1. August 2013 tritt ein geändertes Urheberrecht in Kraft und mit ihm das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Als Reaktion darauf wird das Unternehmen Google gleichzeitig seine Seite Google News verändern, wie es in einem offiziellen Blogpost bekanntgab. Anbieter von Informationen müssen dann eine neue, eindeutige Erklärung abgeben, ob ihre Inhalte bei Google News aufgeführt werden sollen oder nicht.

Inhalt:
  1. Leistungsschutzrecht: Google beugt sich der deutschen Bürokratie
  2. Googles Suche ändert sich nicht

"Wünschen Sie, dass Inhalte Ihrer Webseiten in Google News erscheinen?", fragt Google künftig jeden Websitebetreiber. Erreichbar ist diese über einen Link in den Einstellungen. Wer die Frage mit Ja beantwortet, der willigt ein, dass seine Texte und Videos "unentgeltlich in Google News aufgenommen werden sollen".

Der Dienst Google News sammelt im Netz offen verfügbare Nachrichten, Bilder und Videos. Es gibt ihn seit mehr als zehn Jahren und inzwischen in mehr als 60 Ländern. Die eindeutige Opt-in-Funktion wird jedoch nur hierzulande installiert. Google-Sprecher Kay Oberbeck nennt sie ein "Geschenk an die deutschen Bürokratie". Er meint das nur halb als Scherz.

Seit Jahren streiten sich deutsche Verleger mit Google darum, ob und wie das Unternehmen die Inhalte von Medien auf seiner Nachrichtenseite listen darf. Hier finden Sie mehr zu den Hintergründen dieses Streits. Google stellt die Meldungen der Medien thematisch sortiert allen zur Verfügung und zeigt dabei zu jeder mindestens die Überschrift und eine kurze Inhaltsbeschreibung. Diverse Verlage sind der Ansicht, dass Google für diese Nutzung ihrer Inhalte zahlen sollte.

Sie haben ihren Einfluss auf die Bundespolitik in den vergangenen Jahren dazu benutzt, die Bundesregierung von der Notwendigkeit eines eigenen Rechtes zu überzeugen. Der Kernsatz des neuen Gesetzes besagt: "Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen."

Die Idee ist, zu erreichen, dass die Verleger Geld von Google verlangen können, wenn das Unternehmen auf ihre Inhalte verlinkt. Gleichzeitig aber wollen die Verlage sich nicht von Google zurückziehen, was sie auch jetzt schon problemlos könnten. Denn sie wollen verlinkt werden, um Leser auf ihre Seiten zu locken - aber eben auch etwas von Googles Einnahmen abhaben. Das macht die rechtliche Regelung so schwierig.

Nicht nur Google hält das daraus entstandene Leistungsschutzrecht für Presseverlage daher für riskanten Murks. Mehrere Begriffe in dem Gesetzestext sind nicht genau erklärt und führen eher zu Unsicherheit als zur Klarstellung. Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüterrecht erklärte in einer Stellungnahme außerdem, dass es ein solches Recht nicht braucht, da alle Aspekte bereits durch das bestehende Urheberrecht abgedeckt sind.

Mit dem neuen Verfahren bei Google News will das Unternehmen nun möglicherweise einen Schritt auf die Verlage zugehen. Bislang zumindest standen eher Drohungen im Raum, Google werde alle Verlagsangebote aus Google News entfernen.

Oberbeck sagte dazu: "Die neue Google-News-Bestätigungserklärung gibt Verlagen in Deutschland eine zusätzliche Möglichkeit zu entscheiden, ob ihre Inhalte von den Besuchern bei Google News gefunden werden. Damit bewahren wir Google News als offene Plattform, gleichzeitig schaffen wir Rechtssicherheit für Blogger, Journalisten und Verlage angesichts der veränderten Gesetzeslage."

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Googles Suche ändert sich nicht 
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franzel 24. Jun 2013

Sehr gut gemacht, google. Die arroganten Springer und Co konsorten schätzen sich als so...

MistelMistel 24. Jun 2013

Begründung wird man schon finden, es darf nun mal nicht sein, Man könnte auch sagen das...

Anonymer Nutzer 24. Jun 2013

Ju und jeder nromaldenkende Mensch hat sich das schon vor nem Jahr gedacht.... Geldgier...

Schleichfahrt 24. Jun 2013

Als Krönung dessen wäre jetzt das sie für das Opt-IN bezaheln müssen. Und das aber fair...



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