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Streit zwischen Google und Corint Media schwelt weiter

Die Verwertungsgesellschaft Corint Media (früher VG Media) und Google stritten sich jahrelang darüber, ob der Suchmaschinenkonzern seine Marktmacht missbrauchte, weil er von den Verlagen eine Gratislizenz verlangte.

Das EuGH-Urteil macht keine Einschränkungen, was den Verzicht auf eine Nutzung der Inhalte betrifft. Laut Randnummer 74 dürfen Verhandlungspflichten nur dann greifen, wenn die Onlinedienste "Presseveröffentlichungen nutzen oder nutzen wollen" und die Verlage ihnen "entgeltlich" die Rechte dafür erteilen wollen. Die Möglichkeit, die Nutzung mit einer Gratislizenz zu verknüpfen, wird zwar nicht ausdrücklich erwähnt, aber auch nicht untersagt.

Corint Media verlangt Hunderte Millionen von Google

Anders sieht es hingegen aus, wenn die Dienste generell für die Medieninhalte zahlen wollen. Dann können gesetzliche Regelungen sie dazu verpflichten, genaue Angaben über die wirtschaftliche Verwertung der Inhalte zu machen. In Deutschland liegen derzeit die Forderungen von Corint Media und die Zahlungsbereitschaft von Google weit auseinander.

So setzt Corint Media auf Basis einer Studie eine faire Vergütung für deutsche Verlage mit 1,3 Milliarden Euro pro Jahr an. Google führte im Frühjahr 2025 selbst ein Experiment mit der Anzeige von Medieninhalten durch und teilte anschließend mit: "Europäische Nachrichteninhalte in der Suche haben keinen messbaren Einfluss auf die Werbeeinnahmen von Google."

Aktuell verhandelt die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) über den Fall. Während Corint Media ursprünglich verlangte, dass Google elf Prozent des deutschlandweiten Netto-Umsatzes an die Verlage abgeben soll, was 420 Millionen Euro entsprach, zahlt der US-Konzern bislang nur 3,2 Millionen Euro pro Jahr.

Derzeit geringe Einnahmen durch das Leistungsschutzrecht

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), die die Journalisten vertritt, nahm laut Geschäftsbericht(öffnet im neuen Fenster) (PDF) im Jahr 2025 nur 1,61 Millionen Euro durch das Leistungsschutzrecht ein. Da die Verlage mindestens ein Drittel ihrer Einnahmen an die Autoren abführen müssen, dürften die Gesamteinnahmen durch das Leistungsschutzrecht im vergangenen Jahr bei 4,83 Millionen Euro gelegen haben.

Je nach Ausgang des Schiedsverfahrens könnte diese Summe deutlich steigen. Das könnte wiederum dazu führen, dass Google solche Medien auslistet, die auf Einnahmen nach dem Leistungsschutzrecht pochen. Damit wäre wieder dieselbe Situation eingetreten, die durch das EU-Leistungsschutzrecht von 2019 verhindert werden sollte. Wir haben Google um eine Stellungnahme zum EuGH-Urteil gebeten, bislang aber noch keine Antwort erhalten.

Nachtrag vom 13. Mai 2026, 18:35 Uhr

Corint Media begrüßte in einer Stellungnahme auf Anfrage von Golem das Urteil. Dieses stärke die Möglichkeiten der EU-Mitgliedstaaten, das Leistungsschutzrecht wirksam durchzusetzen.

Für Deutschland zeige das Urteil, "dass stärkere Durchsetzungsinstrumente europarechtlich möglich wären, bislang aber nicht genutzt werden". Das betreffe insbesondere Transparenzpflichten und behördliche Eingriffsmöglichkeiten. Besonders wichtig sei, dass der EuGH "das strukturelle Informationsgefälle zwischen Plattformen und Verlagen ausdrücklich anerkennt".

Einen direkten Einfluss auf die aktuell laufenden Verfahren Corint Media gegen Google und Microsoft/Bing vor der Schiedsstelle beim DPMA dürfte das EuGH-Urteil nicht haben, da diese auf Grundlage der aktuellen deutschen Rechtslage geführt würden. "Wir rechnen in den kommenden Monaten mit einem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim DPMA. Ein genaues Datum kennen auch wir nicht", sagte der Sprecher.


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