Leistungsschutzrecht: Facebook zeigt lizenzfrei nur noch Überschriften an
Anders als Google will Facebook vorläufig nur noch sehr eingeschränkt Inhalte von Medien anzeigen. Gratislizenzen sind aber möglich.

Das soziale Netzwerk Facebook will vorerst keine Lizenzen nach dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage erwerben. Das US-Unternehmen teilte am Montag mit, je nach Wunsch der Verlage deren Inhalte verkürzt oder ausführlicher darzustellen. Möglicherweise werde ein geteilter Artikel "nur als Link ohne Bild und Text angezeigt", schreibt Facebook auf einer neuen Hilfeseite. Wer als Verlag seine Links weiterhin uneingeschränkt teilen möchte, muss Facebook über dieses Formular eine Gratisnutzung erlauben.
Die am 7. Juni 2021 in großen Teilen in Kraft getretene Urheberrechtsreform sieht vor, dass Internetdienste ohne Zustimmung der Rechteinhaber nur noch "einzelne Wörter" oder "sehr kurze Auszüge" einer Presseveröffentlichung lizenzfrei nutzen dürfen. Der Suchmaschinenkonzern Google verhandelt daher mit den Verlagen "über die Bezahlung erweiterter Vorschauen von Nachrichteninhalten". Die Suchergebnisse werden vorerst nicht verkürzt dargestellt.
In dem Formular äußert sich Facebook jedoch unklar, was mögliche Lizenzzahlungen für die neuen Rechte betrifft. "Da diese verwandten Schutzrechte von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten nun in die jeweilige Gesetzgebung aufgenommen bzw. anerkannt werden, befasst sich Facebook Ireland Limited ('Facebook') derzeit eingehend mit diesen Rechten und arbeitet an einer Lösung, die auf lange Sicht die beste Option für Nutzer, Nachrichtenanbieter und Facebook ist."
Verlage müssen sich entscheiden
Kurzfristig geht Facebook jedoch einen anderen Weg. Die Facebook-Manager Jesper Doub und Jens-Uwe Bornemann schreiben in einem Blogbeitrag zum Inkrafttreten der Urheberrechtsreform: "Facebook ist eine Plattform, die darauf ausgerichtet ist, Verlagen die Wahl zu geben, ob und wie ihre Inhalte geteilt werden. Wenn Presseverlage also Verlinkungen zu ihren Artikeln direkt teilen, werden wir weiterhin eine Vorschau mit der Schlagzeile und dem Bild anzeigen. Wenn der Herausgeber sich jedoch nicht selbst für das Teilen auf Facebook entschieden hat und ein Dritter den Link zu einem Inhalt postet, werden wir diesen im Einklang mit der neuen Gesetzgebung als Hyperlink und dessen Titel rendern."
Dabei macht Facebook nicht von der Möglichkeit Gebrauch, dass "die private oder nicht kommerzielle Nutzung einer Presseveröffentlichung durch einzelne Nutzer" weiterhin lizenzfrei erlaubt ist. Nur nach dem Ausfüllen des Formulars kann der Verlag erreichen, dass Links "weiterhin wie bisher angezeigt werden". Darin heißt es unter anderem: "Mit dieser Berechtigung erhält Facebook die Lizenz, deine Inhalte unter verwandten Schutzrechten digital zu reproduzieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen."
Facebook verfolgt damit die Strategie, auf die Google im Jahr 2013 gesetzt hatte. Möglicherweise gehen die Verlage nun per Wettbewerbsrecht gegen Facebook vor, weil das soziale Netzwerk seine Marktmacht missbraucht. Am Ende könnten daher die Gerichte über die Umsetzung des Leistungsschutzrechts durch Facebook entscheiden.
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