Leistungsschutzrecht: Facebook lehnt Millionenforderung der Verlage ab
Im Gegensatz zu Google will Facebook keine Lizenzgebühren für die Nutzung von Presseinhalten zahlen.

Das soziale Netzwerk Facebook will weiterhin keine Lizenzgebühren für die Nutzung von Inhalten deutscher Presseverlage zahlen. Nach Angaben der Verwertungsgesellschaft Corint Media hat der US-Konzern entsprechende Forderungen in Millionenhöhe abgelehnt. Der Mitteilung vom 22. Dezember 2021 zufolge hält Facebook die aktuelle Nutzung von Presseveröffentlichungen für nicht lizenzpflichtig.
Die Meta-Tochter Facebook soll nach dem Willen von Corint Media für die Nutzung von Presseinhalten einen dreistelligen Millionenbetrag an deutsche Medienhäuser zahlen. "Für die Rechte der bis jetzt vertretenen Rechteinhaber wird eine Lizenzgebühr von 190 Millionen Euro im Jahr 2022 gefordert", hatte die Verwertungsgesellschaft Anfang Dezember mitgeteilt.
Facebook hatte nach Inkrafttreten des neuen Leistungsschutzrechts angekündigt, keine Lizenzen erwerben zu wollen. Stattdessen wollte das soziale Netzwerk nur noch lizenzfreie Inhalte wie "einzelne Wörter" oder "sehr kurze Auszüge" einer Presseveröffentlichung anzeigen. Verlage konnten jedoch eine Gratisnutzung erlauben. Ebenfalls zulässig nach dem neuen Urheberrechtsgesetz ist "die private oder nicht kommerzielle Nutzung einer Presseveröffentlichung durch einzelne Nutzer".
Auf diese beiden Punkte beruft sich nun das Unternehmen. So hat Facebook-Manager Jesper Doub laut Corint Media darauf verwiesen, dass Presseinhalte bei Facebook nur noch erschienen, "wenn sie dort entweder von Verlagen selbst hochgeladen oder von Privatpersonen verlinkt würden, um sie 'mit Freunden und der Familie' zu teilen". Zudem habe Doub festgehalten, "dass Meta den im Verwertungsgesellschaftengesetz festgeschriebenen Grundsatz der Lizenzvertragsverhandlungen nach Treu und Glauben beachtet habe".
Die Geschäftsführer von Corint Media, Markus Runde und Christoph Schwennicke, vertreten hingegen die Auffassung, dass Meta sich der geltenden Rechtsordnung entziehe und glaube, "die Regeln selber setzen zu können".
Facebook verfolgt damit die Strategie, auf die Google im Jahr 2013 gesetzt hatte. Möglicherweise gehen die Verlage nun per Wettbewerbsrecht gegen Facebook vor, weil das soziale Netzwerk seine Marktmacht missbraucht. Es ist daher zu erwarten, dass es sowohl im Falle von Facebook als auch im Falle von Google zu einem Rechtsstreit über die Zahlungen nach dem Leistungsschutzrecht kommt.
Zwar ist der Suchmaschinenkonzern im Gegensatz zu Facebook durchaus zu Zahlungen bereit, hat sich aber mit Corint Media noch nicht über die Forderungen in Höhe von 420 Millionen Euro für das Jahr 2022 geeinigt. Vermutlich müssen am Ende die Gerichte entscheiden, ob und in welcher Höhe die Lizenzzahlungen angemessen sind.
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Das "Leistungsschutzrecht" ist so grotesk, es entlarvt die EU als Lobby-Zirkus. Wenn im...
Ok, ich weiß was du meinst, aber ist für mich kein richtiges Marktsegment. Das ist ein...
Und ein Verlag dürft wohl einiges günstiger sein, also dieses Erpressungsgeld zu bezahlen.
Sollen die Verlage doch eine Alternative zu Facebook aufbauen und vermarkten. Hindert sie...