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Leistungsschutzrecht: EU-Staaten uneins bei Urheberrechtsreform

Die Debatte um Leistungsschutzrecht und Upload-Filter spaltet die EU-Mitgliedstaaten. Zwei gegensätzliche Vorschläge stehen nun zur Debatte. Mehrere Nachrichtenagenturen verstecken einen Aufruf gegen Gratiskultur im Netz ausgerechnet hinter einer Paywall.
/ Friedhelm Greis
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Facebook soll nicht umsonst auf Medieninhalte verlinken dürfen. (Bild: Dado Ruvic/Reuters)
Facebook soll nicht umsonst auf Medieninhalte verlinken dürfen. Bild: Dado Ruvic/Reuters

Die Einführung eines europaweiten Leistungsschutzrechts für Presseverleger stößt in den EU-Mitgliedsländern auf Widerstand. Aus einem aktuellen Bericht der estnischen EU-Ratspräsidentschaft(öffnet im neuen Fenster) geht hervor, dass sich die 28 EU-Staaten bei der Reform des Urheberrechts nicht einig sind, ob und in welcher Form ein solches Recht eingeführt werden soll. Stark umstritten ist zudem der Vorschlag der EU-Kommission, mit Hilfe von Upload-Filtern das Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte auf Online-Plattformen zu verhindern.

Dem Bericht zufolge strebt ein Teil der Mitgliedstaaten an, den Vorschlag der EU-Kommission für ein 20-jähriges Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene mehr oder weniger unverändert zu übernehmen. Ein anderer Teil bevorzugt dagegen dem Vorschlag der früheren Verhandlungsführerin im Europaparlament, Therese Comodini Cachia. Die maltesische Politikerin wollte den Verlagen die Möglichkeit einräumen, in ihrem eigenen Namen die Rechte ihrer Autoren gerichtlich durchzusetzen.

Politische Entscheidung erforderlich

Dem nun vorliegenden Alternativvorschlag zufolge soll der Verleger einer Presseveröffentlichung als diejenige Person angesehen werden, die befugt ist, Lizenzen zu vergeben und urheberrechtliche Ansprüche zu verfolgen. Begründet wird dies mit der zunehmenden Schwierigkeit, gerade im Internet solche Ansprüche durchzusetzen, da eine große Zahl von Autoren und Rechteinhabern in die Erzeugung einer Pressepublikation involviert seien. Ausgenommen von dieser neuen Regelung sollen wissenschaftliche oder akademische Veröffentlichungen sein.

Da keine Einigung erzielt werden konnte, hält die Ratspräsidentschaft eine "politische Richtungsentscheidung" für erforderlich. Das heißt, die ungeklärten Fragen werden nun auf einer höheren Ebene behandelt, im sogenannten Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper). Ein politischer Kompromiss ist in dieser Frage schwer vorstellbar. Eine Reduzierung der Gültigkeit der Verlegerrechte von den vorgeschlagenen 20 Jahren auf einen deutlich kürzeren Zeitraum würde an den Problemen wenig ändern. Ob sich die Verfechter des Leistungsschutzrechts auf frei verwendbare Textausschnitte wie in Deutschland einlassen, ist eher unwahrscheinlich.

Keine Upload-Filter gefordert

Größere Probleme mit dem Kommissionsvorschlag haben die Mitgliedstaaten auch beim Thema Upload-Filter. Hier geht es darum, welche Vorkehrungen Online-Plattformen wie Youtube treffen müssen, damit Nutzer kein urheberrechtlich geschütztes Material hochladen. Die Ratspräsidentschaft streicht in ihrem Vorschlag nun die Pläne der Kommission, dass solche Plattformen automatische Systeme zur Inhaltererkennung bereitstellen müssen, um das illegale Hochladen von Material zu verhindern. Allerdings sollen sie "effektive Maßnahmen treffen", um die Verfügbarkeit von nichtautorisierten Werken zu verhindern. Nach Hinweisen von Rechteinhabern sollen die Plattformen darüber hinaus "zügig" dafür sorgen, den Zugang zu dem beanstandeten Material zu entfernen.

Für scharfe Kritik von Netzaktivisten sorgte unterdessen ein Aufruf von neun europäischen Nachrichtenagenturen gegen die Gratiskultur im Internet. Der Appell, dem sich unter anderem die deutsche Nachrichtenagentur dpa und die französische AFP anschlossen, richtet sich vor allem gegen die US-amerikanischen IT-Konzerne Google und Facebook, die sich der Medieninhalte kostenlos bedienten und damit Milliarden an Werbeeinnahmen erzielten. "Zugang zu kostenlosen Informationen ist vermutlich einer der größten Erfolge des Internet", heißt es in dem Appell, der Golem.de vorliegt und in der französischen Tageszeitung Le Monde ausgerechnet hinter ein Paywall veröffentlicht wurde(öffnet im neuen Fenster). Doch diese Unentgeltlichkeit sei ein "Mythos", da es viel Geld koste, die Öffentlichkeit zu informieren.

Angriff auf Verlinkung von Inhalten

Bedenklich findet die Piratenpolitikerin Julia Reda(öffnet im neuen Fenster) in diesem Zusammenhang die Aussage zu Google und Facebook: "Sie bieten Internetnutzern die Arbeit an, die die Nachrichtenmedien getan haben, indem sie kostenlos auf deren Texte verlinken", heißt es in dem Appell. Nach Ansicht Redas ist das ein unverhohlener Angriff auf die zentrale Funktion des Internet, die Verlinkung von Inhalten. Da das Recht nicht zwischen Google, Facebook und anderen Firmen unterscheide, seien "alle Links auf News-Webseiten im Netz davon in der gleichen katastrophalen Weise betroffen", warnt die Europaabgeordnete.

Die Nachrichtenagenturen sind wegen der Auflagenverluste der traditionellen Tageszeitungen durch den Strukturwandel der Medien betroffen. In ihrer Initiative kritisieren sie Facebook dafür, der weltgrößte Medienlieferant werden zu wollen, jedoch ebenso wie Google keinen eigenen Newsroom zu besitzen. Während deren Gewinne durch das News-Geschäft stiegen, würden die der Medien zusammenbrechen. Die Behauptung der Agenturen, wonach die Medien einen dramatischen Rückgang ihrer Online-Werbeerlöse zu verzeichnen hätten, scheint jedoch nicht von der Realität gedeckt. Eine Anfrage an dpa, die Aussage zu belegen, wurde bislang noch nicht beantwortet.

Zutreffend ist sicherlich, dass die verstärkte Nutzung mobiler Angebote bislang noch nicht entsprechend monetarisiert werden konnte. Allerdings trifft es zu, dass Google und Facebook einen immer größeren Teil des Online-Werbebudgets für sich vereinnahmen können. Die Agenturen verschweigen jedoch, dass gerade Verlage wie Axel Springer mit ihren Digitalgeschäften Milliardenumsätze machen und damit wie in früheren Zeiten die Möglichkeit haben, journalistische Angebote querzufinanzieren.

Experte: Leistungsschutzrecht soll Verlinkung verhindern

Die Agenturen erwähnen zudem nicht die Möglichkeit, dass Google und Facebook künftig nicht mehr auf die Inhalte der Nachrichtenmedien verlinken, wenn sie dafür bezahlen müssen. Das hätte für zahlreiche Medien einen starken Rückgang ihrer Zugriffe zur Folge. Anders als das Leistungsschutzrecht in Spanien sieht der Kommissionsvorschlag zudem keinen Zwang für die Medien vor, eine Lizenzgebühr verlangen zu müssen.

Dass eine Auslistung von Medien bei Google oder Facebook mit dem europäischen Leistungsschutzrecht intendiert sein könnte, deutete sich in der vergangenen Woche in einer Anhörung im Europaparlament an. Dabei diskutierten die Abgeordneten über eine EU-Studie, die das Leistungsschutzrecht ablehnt. Der als Experte geladene Anwalt und Jura-Professor Thomas Höppner (Video(öffnet im neuen Fenster)) bezeichnete in der Anhörung das Leistungsschutzrecht als "Verbotsrecht". Es solle sicherstellen, dass nicht irgendwelche Plattformen auftauchten und mit veröffentlichten Inhalten Geschäfte machten.

Große Verlage profitieren

"Das vordringlichste Ziel des Gesetzes besteht darin, solche Geschäfte zu verhindern, dass es sie einfach nicht mehr gibt", sagte Höppner und fügte hinzu: "Der Zweck besteht nicht darin, Lizenzeinnahmen zu bekommen." Stattdessen gehe es darum, dass die Nutzer die Nachrichtenseiten direkt aufsuchen müssten und nicht mehr über Suchmaschinen oder Aggregatoren auf die Inhalte gelangten. Solcher Traffic sei für die Verlage viel wertvoller. In diesem Sinne seien die Beispiele Deutschland und Spanien ein Beleg dafür, dass das Leistungsschutzrecht funktioniere. Bemerkenswerterweise hat Höppner bereits die deutschen Verlegerverbände in Beschwerdeverfahren gegen Google vertreten(öffnet im neuen Fenster). Seine Unabhängigkeit als Experte war daher in Zweifel gezogen worden.

Für Reda deuten solche Äußerungen darauf hin, dass sich große Verlage wie Axel Springer mit Hilfe des Leistungsschutzrechts unliebsame Konkurrenz vom Leibe halten wollten. Das neue Verlegerrecht sei daher ein "Angriff auf das offene und dezentralisierte Netz".

Entscheidung im kommenden Frühjahr

Die Entscheidungen zum Leistungsschutzrecht und zu Uploadfilter fallen in den ersten Monaten des kommenden Jahres. Nach Angaben Redas könnte der federführende Justizausschuss gegen Ende Februar über Änderungsvorschläge der Abgeordneten entscheiden. Die Abstimmung im Plenum würde dann folgen. Sollten sich die Mitgliedstaaten bis dahin über ihre Position einig sein, könnten die sogenannten Trilog-Verhandlungen beginnen.

Der frühere EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hatte den Entwurf für die Richtlinie im September 2016 vorgestellt. Demnach sollen Presseverlage auf europäischer Ebene 20 Jahre lang das ausschließliche Recht zur digitalen Nutzung ihrer Produkte erhalten. Anders als beim gescheiterten Leistungsschutzrecht in Deutschland soll dieses Recht für sämtliche Textausschnitte gelten und sogar die Offlinenutzung in Datenbanken umfassen.

Hinweis: Golem.de hat sich gemeinsam mit anderen europäischen Verlagen an die EU-Kommission gewandt und in einem offenen Brief vor der Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts gewarnt.


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