Leistungsschutzrecht: Die Google-Millionen fließen erst spärlich

Die Erwartungen waren hoch, als das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in Kraft trat. Die Verwertungsgesellschaft Corint Media, die für Verlage wie Axel Springer das Geld eintreiben sollte, hoffte auf "eine faire und diskriminierungsfreie Bezahlung durch die marktdominanten Digitalunternehmen" .
Vier Jahre später ist davon noch wenig zu sehen, erst recht nicht für die Urheber. Neue Google-Tools wie die KI-Übersicht oder der geplante KI-Modus könnten die Situation der Verlage verschlimmern und neuen Streit provozieren. Eine US-Lobbyorganisation wirft Google bereits "Diebstahl" vor.
Immerhin lässt sich konstatieren: Die Einnahmen der Verlage durch Vereinbarungen mit Suchmaschinenanbietern wie Google oder Microsoft sind stark gestiegen. Das geht aus den Geschäftsberichten der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) hervor, die bei den Verlagen den Anteil reklamiert, der laut Gesetz den Urhebern zusteht.
Einnahmen deutlich gestiegen
Dem Geschäftsbericht 2024(öffnet im neuen Fenster) (PDF) zufolge stiegen die entsprechenden Einnahmen von 1,99 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 4,8 Millionen Euro im Jahr 2024. Eine Steigerung um 140 Prozent.
Dem Urheberrechtsgesetz zufolge(öffnet im neuen Fenster) müssen die Verlage die Urheber "mindestens zu einem Drittel" beteiligen. Vorausgesetzt, die Verlage haben dieses Drittel an die VG Wort abgeführt, beliefen sich die Gesamteinnahmen aus dem Leistungsschutzrecht im vergangenen Jahr demnach auf 14,4 Millionen Euro.
Diese Summe setzt sich zum einen aus den individuellen Einnahmen zusammen, die Verlage beispielsweise mit Google zu dem Programm ENP (Extended News Preview) abgeschlossen haben. Zum anderen vereinbarte Google mit Corint Media eine vorläufige Zahlung von jährlich 3,2 Millionen Euro, die Corint an die von ihr vertretenen Verlage verteilt.
Von Microsoft erhält Corint jährlich 800.000 Euro. Einem Sprecher zufolge konnte die Verwertungsgesellschaft seit Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts entsprechende Einnahmen in Höhe von 15,5 Millionen Euro verbuchen, das Jahr 2024 eingeschlossen.
Verträge mit europaweit 1.200 Verlagen
Google teilte auf Anfrage von Golem.de mit, man habe inzwischen ENP-Vereinbarungen mit mehr als 500 lokalen und nationalen Publikationen in Deutschland abgeschlossen. Dazu zählt auch Golem.de.
Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einigte sich Google mit insgesamt 1.200 Verlagen, was mehr als 4.200 Domains abdeckt. "Wir sind zufrieden, dass wir durch diese ENP-Vereinbarungen mit unseren Partnern die Rechtsunsicherheit lösen konnten, die aus den Unklarheiten des Presseleistungsschutzrechts resultierte" , sagte ein Sprecher.
Corint Media vertritt nach eigenen Angaben derzeit ein Drittel der deutschen Verlage, die damit auf eine ENP-Vereinbarung verzichten und hoffen, deutlich mehr Geld zu bekommen. Denn die bisherigen Zahlungen sind nur ein Bruchteil dessen, was die Verlage eigentlich von Google wollen.
Einigungsvorschlag der Schiedsstelle erwartet
Der Tarif von Corint Media sieht vor, dass Google elf Prozent des deutschlandweiten Netto-Umsatzes an die Verlage abgeben soll. Alleine im Fall von Corint Media entspräche das Zahlungen in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro im Jahr.
Aktuell verhandelt die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) über den Fall. Corint erwartet Einigungsvorschläge im zweiten Halbjahr 2025. Das betrifft sowohl Microsoft als auch Google. Die Differenz zwischen Wunsch und aktueller Wirklichkeit ist enorm und übersteigt den Faktor 100. Selbst wenn die Schiedsstelle vorschlüge, dass Google den Verlagen nur ein Prozent des Jahresumsatzes zahlen muss, wäre das ein Erfolg.
Mehr Einnahmen für Verlage, weniger für die Urheber
Davon würden auch die Urheber profitieren, für die die EU-Urheberrechtsreform von 2019 bislang ein Verlustgeschäft ist. Denn die Verlage dürfen seitdem wieder ein Drittel der Einnahmen aus Texten im Internet (Metis) beanspruchen. Im Jahr 2024 erhielten dadurch 339 Verlage zusammen 11.436.655 Euro. Das sind deutlich mehr als die 4,8 Millionen Euro, die die Urheber aus dem Leistungsschutz erhalten.
Was ebenfalls auffällt: Während die Einnahmen aus Metis für die Autoren im Vergleich zu 2023 um knapp 23 Prozent gesunken sind, legte der Verlegeranteil leicht um 4 Prozent zu. Das dürfte daran liegen, dass 2023 nur 270 Verlage entsprechende Ansprüche anmeldeten. Seitdem sind 69 Verlage hinzugekommen.
Selbst Springer macht bei Showcase mit
Die Tatsache, dass das Leistungsschutzrecht für die Urheber ein Verlustgeschäft ist, liegt auch an einem anderen Google-Programm. Mit dem im Oktober 2020 gestarteten Programm News Showcase können Verlage ihre Inhalte prominenter in bestimmten Google-Diensten platzieren. Dafür erhalten die Inhalteanbieter eine finanzielle Vergütung. Die Höhe des Entgelts und die weiteren Vertragsbestimmungen werden von den Beteiligten vertraulich behandelt.
An den Einnahmen aus News Showcase müssen die Urheber jedoch nicht beteiligt werden. Das ist für die Verlage attraktiv, so dass selbst der Axel-Springer-Verlag sich die Einnahmen nicht entgehen lassen wollte. Inzwischen ist es möglich, sich an Showcase zu beteiligen und gleichzeitig über Corint Media die Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht einzufordern. Dazu bietet auch die VG Wort inzwischen einen Tarif an(öffnet im neuen Fenster) (PDF), den jedoch noch kein Verlag wahrgenommen hat.
Die Zukunft von News Showcase dürfte jedoch vom Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beeinflusst werden. Sollte Google wesentlich mehr Geld für das Leistungsschutzrecht ausgeben müssen, könnte der Konzern die Zahlungen für das andere Programm entsprechend kürzen.
Google-Experiment: Nachrichten bringen uns kein Geld
Zudem wäre zu erwarten, dass der Fall wieder vor Gericht landet. So scheiterte im Jahr 2015 das Schiedsstellenverfahren , weil weder Google noch die damalige VG Media den Einigungsvorschlag akzeptierten. Im Gegensatz zu 2015 beruhen die heutigen Forderungen der Verlage jedoch auf dem europäischen Leistungsschutzrecht und nicht auf der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für unzulässig erklärten deutschen Gesetzgebung.
Um die Zahlungen möglichst niedrig zu halten, dürfte Google wohl auch mit den Ergebnissen einer im März 2025 veröffentlichten Studie(öffnet im neuen Fenster) argumentieren. Mit einem Experiment will der Suchmaschinenkonzern nachgewiesen haben, dass die Inhalte der Verlage im Grunde verzichtbar sind. "Europäische Nachrichteninhalte in der Suche haben keinen messbaren Einfluss auf die Werbeeinnahmen von Google" , teilte der Konzern in einem Blogbeitrag(öffnet im neuen Fenster) mit.
Um das herauszufinden, seien europäische Nachrichteninhalte für ein Prozent der Nutzer in acht Ländern in der EU entfernt worden. Das Ergebnis: "Die Entfernung dieser Inhalte hatte keine Veränderung der Anzeigeneinnahmen in der Suchmaschine zur Folge und die Nutzung ging um ᐸ 1 Prozent (0,8 Prozent) zurück, was darauf hindeutet, dass die entgangene Nutzung auf Suchanfragen zurückzuführen war, die nur minimale oder gar keine Einnahmen brachten."
Generös konstatierte der Konzern, dass man trotz dieses Ergebnisses "seit Langem das Nachrichten-Ökosystem bei seiner digitalen Transformation als Teil unseres Engagements für ein dynamisches und gesundes Content-Ökosystem" unterstütze.
KI-Tools könnten Traffic reduzieren
Ohnehin scheint die Debatte über die Darstellung von Textschnipseln in Suchergebnissen längst überholt. Seit der Einführung von KI-basierten Chatbots wie ChatGPT streiten sich Verlage mit den Chatbot-Anbietern, wie die Nutzung der Medieninhalte honoriert werden sollte. Das betrifft zunächst nur die Frage, ob Unternehmen wie OpenAI, Meta oder Google die Texte und Bilder der Verlage kostenlos für das Training der großen Sprachmodelle nutzen dürfen.
Anfang Mai 2025 räumte ein Google-Manager ein, dass die KI-Funktionen der Google-Suche Inhalte von Urhebern und Verlagen auch dann für das Training verwendeten , wenn diese es ausdrücklich untersagten. Google fasst die Suchergebnisse in einer KI-Übersicht zusammen.
Das kann dazu führen, dass Nutzer sich damit begnügen und die Quellwebseite nicht mehr besuchen. Dadurch gehen Seitenbetreibern Besucher verloren, was Umsatzeinbußen zur Folge haben kann. Um eine Nutzung ihrer Inhalte für das KI-Training zu verhindern, müssten die Verlage komplett auf eine Indexierung der Inhalte verzichten. Das würde den Traffic aber noch stärker reduzieren.
US-Medien werfen Google Diebstahl vor
Noch stärker als die KI-Übersicht könnte sich Googles neuer KI-Modus auf den Traffic auswirken. Mit dem AI Mode werden Nutzern keine Links mehr angezeigt, wie es standardmäßig bei Google der Fall ist. Stattdessen bekommen sie einen Fließtext als Antwort, der auch mit Links versehen sein kann.
Suchmaschinenoptimierer (SEO) befürchten negative Auswirkungen. "Erste Erfahrungen mit dem AI Mode zeigen, dass die Zahl der Klicks für Webseiten durch den AI Mode deutlich sinken dürfte" , heißt es bei SEO Südwest(öffnet im neuen Fenster) . Die US-amerikanische Lobbyorganisation News Media Alliance kritisierte die Pläne mit den Worten(öffnet im neuen Fenster) : "Links waren die letzte rückwirkende Eigenschaft der Suche, die Verlegern Traffic und Einnahmen bescherte. Jetzt nimmt Google einfach Inhalte mit Gewalt und nutzt sie ohne Gegenleistung, die Definition von Diebstahl."
EU-Kommission prüft KI-Tools
Die neuen KI-Tools haben bereits die EU-Kommission auf den Plan gerufen. "Die Kommission prüft derzeit, wie die KI-Übersichten von Google in der Praxis funktionieren und welche Auswirkungen sie auf das EU-Urheberrecht haben könnten" , sagte Kommissionssprecher Thomas Regnier dem Magazin Euractiv(öffnet im neuen Fenster) . Auch die Vorgaben gegen unlauteren Wettbewerb, Plattformverpflichtungen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) und dem Digitale-Märkte-Gesetz (DMA) sowie der Schutz des Medienpluralismus nach dem European Media Freedom Act (EMFA) könnten relevant sein.
Schon im Februar 2023 forderten Verlage Lizenzgebühren für die Nutzung ihrer Inhalte durch Chatbots . Urheberrechtsexperten gehen aber davon aus , dass die Nutzung bestehender Inhalte für das Training von KI-Systemen durch die Regelungen zum Text- und Data-Mining (TDM) gedeckt ist.
Nach Ansicht der EU-Kommission gilt das auch für die zusammenfassende Wiedergabe der Inhalte. "KI-generierte Zusammenfassungen, die geschützte Inhalte wiedergeben, können unter die Ausnahmeregelungen für Schutzrechte fallen" , wenn das Material rechtmäßig zugänglich sei und nicht unter dem Vorbehalt von Rechten des Rechteinhabers stehe, sagte Regnier laut Euractiv.
Der Kampf zwischen Verlagen und Google ist daher noch lange nicht ausgefochten. Im Gegenteil. Wenn die Suchmaschinen-KI zwar die Nachrichteninhalte kostenlos nutzt, aber den Webseiten keinen Traffic mehr bringt, dürfte der Streit erst richtig losgehen.



