Genese der Gesetzentwürfe

Bei der Pressesachverständigenkonferenz 1927 in Genf war nach längeren Verhandlungen der Schutz unveröffentlichter Nachrichten auf internationaler Ebene festgeschrieben worden. Den Umgang mit veröffentlichten Nachrichten sollte jedes Land in eigenen Gesetzen regeln. Die deutschen Regierungsvertreter erstellten direkt im Anschluss an die Konferenz eine Gesetzesvorlage.

Einer der wichtigsten Fürsprecher war Kurt Häntzschel, der neben seiner Beschäftigung im Innenministerium auch als Presserechtler auftrat. Seiner Ansicht nach sollte ein Nachrichtenschutz die gesellschaftliche Rolle der Meinungspresse sowie die internationale Position der deutschen Nachrichtenagenturen vor der Konkurrenz durch die neuen Medien bewahren. Vergleichbare Argumente finden sich, wenn auch weniger deutlich formuliert, in der heutigen Debatte: So gelang es den Verlagen, ihr wirtschaftliches Interesse an einem Leistungsschutzrecht unter dem Kampfbegriff "Qualitätsjournalismus" - für den die Verlage stehen sollten - zum Gemeinwohl zu stilisieren. Die Verlage und ihre Verbände waren diejenigen, die den politischen Prozess mit viel Druck, Terminspekulationen und einer "Unterstützung der Koalition" vorantrieben. So schrieben sie zügig nach der Fixierung im Koalitionsvertrag, in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften, einen eigenen Gesetzentwurf, der vermutlich dem Bundesministerium der Justiz als Vorlage überlassen werden sollte.

Unklarheiten und Zweifel

Verblüffende Parallelen zeigen sich auch in den Debatten um die Gesetzentwürfe. Teils sind dieselben Unklarheiten dokumentiert. Eine grundlegende Frage war 1928 zunächst, wer überhaupt in den Genuss eines Nachrichtenschutzes kommen sollte. Anfangs wollte das Innenministerium nur Verfasser von Nachrichten schützen. Als die Unschärfe des Begriffes deutlich wurde, einigte man sich auf "berufsmäßige Nachrichtensammler", so dass auch freiberufliche Journalisten einbezogen waren. Das Leistungsschutzrecht sollte ursprünglich nur Presseverlage begünstigen. Nach dem Protest von Bloggern und anderen, die grundsätzliche Zweifel am Gesetz angemeldet hatten, wurde der Kreis um "verlagstypische" Angebote erweitert.

Schon in den 1920er Jahren war intensiv darüber debattiert worden, wie lange ein Nachrichtenschutz gelten sollte. Im Gespräch waren damals 12, 18 oder 24 Stunden nach Veröffentlichung. Eingewandt wurde aber, dass nicht immer dokumentiert werden könne, zu welchem Zeitpunkt eine Nachricht überhaupt veröffentlicht worden war. Die praktische Bestimmung der Schutzdauer blieb daher unklar. Das Leistungsschutzrecht gilt heute für ein Jahr - vorgeschlagen wurde in der Diskussion aber auch eine Schutzdauer von 15 Jahren (Gewerkschaften) und 50 Jahren (Verlage). Besonders vage bleibt der Gesetzestext bei der Frage, wer in der Praxis als Suchmaschine oder als Anbieter gilt, der "Inhalte entsprechend aufbereitet". Daher merkten Kritiker an, das Leistungsschutzrecht habe den Charakter einer "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme" für Rechtsanwälte und Gerichte. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass in den 1920er Jahren der damalige Verlegerverband VDZV aufgrund der geplanten zivilrechtlichen Verankerung des Nachrichtenschutzes ebenfalls vor einer "Flut an Gerichtsverhandlungen" gewarnt hatte.

Grundlegende Zweifel sowohl am Nachrichtenschutz als auch am Leistungsschutzrecht meldeten damals wie heute die Journalisten an. Schon in den 1920er Jahren machten sie geltend, die bestehenden Gesetze des Urheber- und Wettbewerbsrechts böten hinreichend Schutz. Außerdem profitierten von einer gesetzlichen Regelung insbesondere größere Unternehmen. Der Nachrichtenschutz führe damit zu einer unerwünschten Monopolisierung der Nachrichtenproduktion. Im Gegenteil sei es notwendig, dass Nachrichten die "größte Öffentlichkeit" erreichten, argumentierte der Journalist Walter Quix-Mülheim.

Zukünftige Entwicklungen

Den letzten Entwurf des Gesetzes zum Schutze des Nachrichtenwesens veröffentlichte das Reichsinnenministerium im April 1932. Er wurde nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Zuge der Gleichschaltung der Presse nie ratifiziert. Im März 2013 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Obwohl mehr als 80 Jahre die beiden Debatten trennen, sind bemerkenswerte Übereinstimmungen dokumentiert. Sie zeigen sich sowohl bei den beteiligten Akteuren, ihren Argumenten und ihrer Rhetorik als auch in den Unklarheiten beider Gesetzestexte. Die hier dokumentierte Episode deutet darauf hin, dass uns Fragen des Nachrichtenschutzes - und damit des Schutzes von Geschäftsmodellen - auch in Zukunft begleiten werden. In diese Richtung weist bereits die Auseinandersetzung zwischen Focus Online und Bild Plus, in der es darum geht, dass Inhalte aus einem Paid-Content-Angebot (Bild) durch ein frei verfügbares journalistisches Konkurrenzangebot (Focus) übernommen werden. Da das Urheber- und ebenso das neue Leistungsschutzrecht hier nicht greifen, werden wir zu einer neuen Diskussion um den Schutz von (Exklusiv-)nachrichten kommen. Der Wissenschaft kommt die Rolle zu, diese Debatten zu begleiten und kritisch zu reflektieren - dabei kann der Blick zurück sehr hilfreich sein.

Dieser Artikel beruht auf zwei Veröffentlichungen der Autoren und erschien zuerst auf Vocer.org. Alle genutzten Zitate sind in diesen Beiträgen mit Originalquellen belegt.

Tworek, H. J. S. (in Druck). Journalistic Statesmanship: protecting the press in Weimar Germany and abroad. Erscheint in: German History, 32. Jahrgang, 4. Ausgabe, Winter 2014.

Buschow, C. (2012). Strategische Institutionalisierung durch Medienorganisationen. Der Fall des Leistungsschutzrechtes. Köln: Herbert von Halem Verlag.

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 Leistungsschutzrecht: Die fast 100 Jahre alte Debatte um den Nachrichtendiebstahl
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GodsBoss 07. Jul 2014

Diese Behauptung konnte ich auch schon in einer Diskussion zu einem anderen Golem.de...

mnementh 07. Jul 2014

Auch bei den DPA-Artikeln werden üblicherweise drei Wörter umgestellt oder noch zwei...

spagetti_code 04. Jul 2014

Google hat da genug Ansatzpunkte: 1. Listung bei Google News nur gegen einer variablen...

Gamma Ray Burst 03. Jul 2014

Sehr Schoen. Wird wahrscheinlich von einer Besitzstandswahrer Generation an die nächste...



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