Leistungsschutzrecht: Verlegerverband zählt Google zur Schattenwirtschaft
Das lange angekündigte Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das auch die Lizensierungspflicht für Textteile (Snippets) vorsieht, wurde auch heute nicht im Kabinett verabschiedet. Zu der zuvor vorgetragenen Kritik des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) an dem umstrittenen Vorhaben sagte Dietmar Wolff vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) am 17. Juli 2012 bei der Jahrespressekonferenz(öffnet im neuen Fenster): "Der deutsche Industrieverband Nummer Eins lässt sich vor den Karren von Google spannen."
Tabea Rößner, Medienexpertin der Grünen, kommentierte die Nichtverabschiedung durch die Regierung: "Es scheint, als ob die Bundesregierung nicht zuletzt durch die Intervention des BDI verstanden hat, wie heiß diese Herdplatte ist. Am Leistungsschutzrecht kann man sich nur die Finger verbrennen: Die Umsetzung des Referentenentwurfs würde vor allem Rechtsunsicherheit schaffen und die Gerichte lange beschäftigen."
Alles im Leistungsschutzrecht sei unklar, so Rößner: Etwa, wann ein öffentliches Zugänglichmachen zum verlegerischen Angebot gewerblich und damit kostenpflichtig und wann es privat und kostenfrei wäre; ob Deep Links durch das Leistungsschutzrecht geschützt wären, und ob und wie viel Journalisten etwas von den Lizenzeinnahmen abbekommen.
Die Grünen würden eine Stärkung der ohnehin starken Verlage nicht befürworten. "Vor allem wollen wir für die, die den Diskurs im Netz lebendig halten und Informationen mit anderen teilen, keine Lizensierungspflicht, seien es Blogger, Journalisten oder Unternehmer", sagte Rößner. Die Bundesregierung sei klug beraten, das Leistungsschutzrecht nicht wieder anzufassen.
"Eine nahezu flächendeckende Zahlungspflicht für bisher frei verfügbare Inhalte ist ein Angriff auf den Informationsfluss im Internet", sagte Dieter Schweer(öffnet im neuen Fenster), Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, der Rheinischen Post. Schweer: "Die Lizensierungspflicht sogar für Textteile (Snippets) macht die Nutzung des Internets für die Wirtschaft zum Risikofaktor. Gleichzeitig wird sie zum Hemmschuh bei der Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle im Internet. Die Wirtschaft unterstützt die Verlage bei einer wirksamen Rechtsdurchsetzung des Urheberrechts; die Schaffung eines eigenen Leistungsschutzrechts lehnt der BDI entschieden ab."
Kommt das Lex-Axel-Springer?
"Dass ausgerechnet die Organisation, die mit großem Engagement gegen Produktpiraterie kämpft, sich gegen ein Leistungsschutzrecht der Verlage ausspricht, entbehrt jeder Logik,"konterte Wolff vom Zeitungsverlegerverband. "Unternehmen, die Zeitungsinhalte heute schon auf ihre eigenen Internetseiten stellen, könnten dies mit Hilfe des Leistungsschutzrechts schnell und einfach legalisieren." Aggregatoren, also Google News, die "rechtswidrig mit den Leistungen der Verlage Kasse machen" wollten, seien "keine soliden Wirtschaftsunternehmen, sondern allenfalls Teil der Schattenwirtschaft". Vom Leistungsschutzrecht wird gesagt, dass es in wesentlichen Teilen direkt aus dem Axel-Springer-Verlag formuliert wurde.
Wolff kommentierte die erneute Verschiebung im Bundeskabinett schon gestern: "Auf zwei Wochen kommt es uns beim Leistungsschutzrecht nicht an. Wichtig ist uns allein, dass es gleich nach der Sommerpause in den Bundestag geht." Dann sei gewährleistet, dass das Leistungsschutzrecht noch in der Legislaturperiode komme.
- Anzeige Hier geht es zu den aktuellen Blitzangeboten bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.



