Leistungsschutzrecht: Corint Media will Microsoft verklagen
Die Verhandlungen mit Microsoft über Millionen-Zahlungen nach dem Leistungsschutzrecht sind gescheitert. Nun kommt der Streit vor Gericht.

Die Verwertungsgesellschaft Corint Media will ihre Forderungen nach dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage erstmals gerichtlich durchsetzen. "Nach mehr als zwei Jahre andauernden Gesprächen ohne ein akzeptables Ergebnis zu einer angemessenen Vergütung für die Nutzung von Presseinhalten durch Microsoft Bing und MSN" habe der Aufsichtsrat die Klage gegen Microsoft beschlossen, teilte Corint Media am 1. April 2022 mit. Ebenso wie im Fall Google liegen die Forderungen der Verlage und das Angebot von Microsoft weit auseinander.
Einem Bericht der Nachrichtenagentur epd zufolge hat Microsoft nach eigenen Angaben 700.000 Euro als Vergütung für das Jahr 2022 geboten. Corint Media habe hingegen 20 Millionen Euro verlangt.
Von Google verlangen die Verlage jährlich sogar 420 Millionen Euro. Der Suchmaschinenkonzern hatte der Verwertungsgesellschaft, die nach eigenen Angaben derzeit etwa ein Drittel der deutschen Verlage vertritt, jedoch nur 3,2 Millionen Euro angeboten. Sollte es wie bei Microsoft zu keiner Einigung kommen, dürfte eine weitere Klage folgen.
Vor noch größeren Problemen steht Corint Media beim US-Konzern Meta, zu dem Facebook und Instagram gehören. Bislang will Facebook überhaupt keine Lizenzgebühren für die Darstellung von Medieninhalten in seinem Netzwerk zahlen. Die Verlage fordern 190 Millionen Euro für das Jahr 2022.
Auf Anfrage von Golem.de teilte Corint Media mit, dass gerichtlich zunächst nur gegen Microsoft vorgegangen werde, weil das Unternehmen kein Marktbeherrscher sei. Im Falle von Google und Meta gebe es bislang keine Verhandlungen, sondern nur "Gespräche". Zudem wolle man das weitere Vorgehen des Kartellamts gegen die beiden Konzerne abwarten. Die Wettbewerbshüter hatten im Januar 2022 eine "überragende marktübergreifende Bedeutung von Google festgestellt".
Die im Juni 2021 in großen Teilen in Kraft getretene EU-Urheberrechtsreform sieht eigentlich vor, dass Internetdienste ohne Zustimmung der Rechteinhaber nur noch "einzelne Wörter" oder "sehr kurze Auszüge" einer Presseveröffentlichung lizenzfrei nutzen dürfen.
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Außer man schafft ein Leistungsschutzrecht, das genauso so einen Zwang beinhaltet. Es...
und der Spaß geht weiter