Besorgnis der Befangenheit

Die Antwort ist: Gewaltenteilung. Die Justiz, die über die Nichtigkeit von Verträgen entscheidet, muss nach den Vorstellungen eines demokratischen Rechtsstaats unabhängig und frei in ihrer Entscheidung sein. In der Justiz sind Leute tätig, die die Gesetze kennen, in der Entscheidung von Konfliktfällen geschult sind und die von anderen Gerichten und der Wissenschaft kontrolliert werden. Und jetzt kommt der entscheidende Punkt: Bei Befangenheit sind Richter von der Entscheidung ausgeschlossen.

Und im Falle der DAO- und Ethereum-Community unterliegen eigentlich fast alle Akteure dem "Besorgnis der Befangenheit" (vgl. § 42 Absatz 2 ZPO: "wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit (...) zu rechtfertigen"). Schließlich geht es um ihr liebes Geld, ihre Rechenpower, ihre Idee. Ja, ihre ganze Glaubwürdigkeit steht auf dem Spiel. Sie dürfen aber trotzdem entscheiden. Der Druck auf und durch das Entwicklerteam von Ethereum - moralisch und finanziell - war entsprechend hoch, und das Verfahren der Fork-Abstimmung nicht gerade transparent. Will man wirklich eine Gemeinschaft von Befangenen im Wege eines Ad-hoc-Verfahrens zum Richter machen?

Hinzu kommt die Praktikabilität. Soll künftig bei jedem Streitfall über einen Rechtsmissbrauch oder eine Lücke im Programmcode das Votum der kompletten Gemeinschaft eingeholt werden? Und alle, die dem nicht folgen, werden künftig mittels Hard Fork ausgeschlossen? Ist das nicht die schlimmste Folge der Demokratie: die Herrschaft der Mehrheit oder gar einer Machtelite über eine Minderheit?

Wege zu einer Schnittstelle zur Konfliktlösung bei Smart Contracts

Da wäre es doch besser, einmal gemachte Erfahrungen zu einer Regel für die Zukunft zu formulieren. Nach dem Motto: "Ah, wieder ein DAO-Hack". Man könnte einen Prozess schaffen, um die missbräuchliche Anwendung von Rechten aus Smart Contracts zu verhindern. Eine von Anfang an vorgesehene Schlichtungsstelle schaut sich den Code an, seine Entstehungsgeschichte und den Sinn und Zweck des Vertrags (juristisch spricht man von den "Methoden der Auslegung"). Dort würde man feststellen, dass The DAO nicht die Intention verfolgte, Geschenke in Millionenhöhe an Leute zu verteilen, die eine Lücke im Programmcode finden. Die getroffene Entscheidung könnte man dann in die Blockchain einspeisen. Man könnte sich auch mehr Zeit lassen und müsste sich nicht durch Sicherheitsmechanismen unter Druck setzen lassen.

Der Traum der Unveränderlichkeit von Smart Contracts ist seit dem DAO-Hack jedenfalls ausgeträumt. Rechtshistorisch war das zu erwarten. Nun lohnt es sich, über die Wechselwirkung aus "möglichst hoher Vorstrukturierung" und "Konfliktlösung im unvorhergesehenen Einzelfall" nachzudenken. Aus der Antrittsintention von Ethereum ("no outside interference" in die Blockchain) würde dann - wie auch beim BGB - ein "with as little outside interference through litigation as possible". Die (für manche Krypto-Fans ernüchternde) Erkenntnis wäre: Mensch, übernehmen Sie.

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 Die Antwort des Rechts: Generalklauseln und GerichteBesserer Programmcode ist nicht die Lösung 
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blockchainman 08. Sep 2016

Es ist eine Analogie. Physische Güter sind jetzt nicht wirklich der use case, sondern...

hg (Golem.de) 08. Sep 2016

Danke für den Hinweis, habe ich korrigiert. Wir freuen uns über das rege Interesse an dem...

Kleba 07. Sep 2016

Ich schließe mich dem natürlich auch ein. Exzellent geschrieben, super beide Teile...



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