Die Antwort des Rechts: Generalklauseln und Gerichte

Nach jahrhundertelanger Vertragspraxis hat das Zivilrecht eingesehen, dass es in Extremfällen menschlicher Wertungen bedarf, um unvorhergesehene Ergebnisse nachträglich korrigieren zu können. Das Rechtssystem schließt Gerechtigkeitslücken durch sogenannte Generalklauseln. Allgemeine Wertungen treten dann an die Stelle konkreter Lösungen. Generalklauseln lauten: "Treu und Glauben" (§ 242 BGB), "gute Sitten" (§ 138 BGB) und eben "Rechtsmissbrauch" (§ 226 BGB).

Die Alternative wäre, einen unberechenbaren Mangel an Einzelfallgerechtigkeit zugunsten von Systemtreue hinzunehmen. Nach dem Motto: Wer einen lückenhaften Smart Contract abschließt, ist selber schuld. Die große Mehrheit der Ethereum-Community war - trotz zahlreicher Gegenstimmen, die auf das Grundprinzip der Unveränderbarkeit pochten - dazu offensichtlich nicht bereit.

Einen Unterschied zwischen Hard Fork und "Nichtigkeit" gibt es allerdings: die Entscheidungsinstanz. Während beim DAO-Hack die Community über den Hard Fork entschieden hat, kennt das Zivilrecht formalisierte Möglichkeiten der Streitentscheidung im Konfliktfall. Die Rechtsordnung errichtet Schnittstellen zwischen dem "juristischen Begriffshimmel" und den Niederungen des täglichen Lebens: Gerichte. Ihre Aufgabe ist es dann etwa, darüber zu befinden, ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt. Nur die Justiz kann Verträge zu Fall bringen. Besteht weiter Uneinigkeit, überprüft die nächste Gerichtsinstanz das Ergebnis auf Irrtümer und Rechtsfehler. Mit der Zeit kristallisieren sich bestimmte Fallgruppen heraus, nach denen ähnlich gelagerte Fälle gleich entschieden werden.

Theoretisch beißt sich hier die Katze in den Schwanz. Das BGB, das dem Mensch die Deutungshoheit über das Recht durch exakte Regelungen aus der Hand schlagen wollte, braucht am Ende doch Richter aus Fleisch und Blut. Mit dem Faktor Mensch kommt das politische System und das individuelle Gerechtigkeitsempfinden ins Spiel. Die Gefahr, die sowohl Kryptoanarchisten, Friedrich II. als auch die Väter des BGB verhindern wollten, kommt zurück in die Gleichung. Ist damit der Traum der Smart Contracts ausgeträumt oder gar verraten? Oder, wie es ein Nutzer kommentierte: "So smart contracts need arbitrators ... sounds like a fail to me".

Der Smart Contract ist tot. Es lebe die Demokratie!

Wie die DAO-Community das Dilemma im Ergebnis auflöste, hat durchaus Charme. Wenn der Faktor Mensch in der Gleichung auftaucht, dann wenigstens in Form der Schwarmintelligenz: Demokratie. Wenn die Mehrheit sagt: "So geht das nicht!", dann dreht man das Rad der Zeit zurück und folgt einer neuen Blockchain. Tschüss ETC, hallo ETH! Die normative Kraft des Faktischen.

So orakelte The-DAO-Mitgründer Jentzsch nach dem geglückten Hard Fork: "Wir haben gerade unseren obersten Gerichtshof gefunden - die Community". Klingt erst mal super. Doch so reizvoll der demokratische Ansatz des Community-Gerichtshofs auch zunächst erscheinen mag, so hat er doch seine grundlegenden Tücken. Auch hierzu hat sich die Rechtswissenschaft schon viele Gedanken gemacht. Sie kommt zu dem Schluss: Über Recht und Gesetz entscheiden Gerichte - und nicht das demokratische Votum. Aber warum ist das eigentlich so?

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blockchainman 08. Sep 2016

Es ist eine Analogie. Physische Güter sind jetzt nicht wirklich der use case, sondern...

hg (Golem.de) 08. Sep 2016

Danke für den Hinweis, habe ich korrigiert. Wir freuen uns über das rege Interesse an dem...

Kleba 07. Sep 2016

Ich schließe mich dem natürlich auch ein. Exzellent geschrieben, super beide Teile...



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