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Lee Jae-yong: Samsung-Erbe von Gericht freigesprochen

Samsung -Erbe Lee Jae-yong ist kein zweites Mal verurteilt worden: Ein Gericht sprach ihn vom Vorwurf der Aktienmanipulation frei.
/ Tobias Költzsch , dpa
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Lee Jae-yong bei der Anhörung am 5. Februar 2024 in Seoul (Bild: Lee Jae-Won/AFLO via Reuters Connect)
Lee Jae-yong bei der Anhörung am 5. Februar 2024 in Seoul Bild: Lee Jae-Won/AFLO via Reuters Connect

Der Erbe des Samsung-Imperiums, Lee Jae-yong, ist von einem Gericht vom Vorwurf der Aktienmanipulation und anderer Finanzvergehen freigesprochen worden. Das Bezirksgericht in Seoul verkündete am Montag in erster Instanz sein Urteil.

In dem Prozess ging es unter anderem um die umstrittene Fusion zweier Tochterunternehmen des größten südkoreanischen Konzerns vor neun Jahren. Dem 55-jährigen Lee hätten keine illegalen Aktivitäten nachgewiesen werden können, hieß es nach Berichten südkoreanischer Sender in dem Urteil.

Bei der Anklage gegen den Vorstandsvorsitzenden des Speicherchip-Marktführers Samsung Electronics ging es um die Hintergründe des Zusammenschlusses des Bauunternehmens Samsung C&T mit der Konzerntochter Cheil Industries im Jahr 2015. Kritiker sahen in der Fusion eine Stärkung der Samsung-Gründerfamilie. Lee ist der Enkel des Firmengründers Lee Byung-chull.

Lee hat schon Haft wegen Korruption und eine Begnadigung hinter sich

Lee Jae-yong wurde Anfang 2021 bereits wegen Korruption zu etwas mehr als zwei Jahren Haft verurteilt . Sieben Monate nach Haftantritt wurde er auf Bewährung freigelassen und im August 2022 schließlich begnadigt . Der offizielle Grund für die Begnadigung war die schwächelnde Wirtschaft Südkoreas, die die Regierung dazu veranlasste, ausgewählte Wirtschaftsführer zu begnadigen.

In dem Korruptionsprozess sah es das Gericht als erwiesen an, dass Lee der früheren Staatschefin Park Geun-hye und einer ihrer Vertrauten Geld angeboten hatte, um politische Unterstützung für den Machttransfer innerhalb des größten südkoreanischen Mischkonzerns zu bekommen. Beide Prozesse gehören zum gleichen Verfahrenskomplex.


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