Lauterbach Gesetzentwurf: Elektronische Patientenakte kommt für jeden

Gesundheitsdaten sollen künftig ohne Einwilligung der Versicherten von Forschung und Krankenkassen per ePA nutzbar sein. Doch jeder kann dem per Opt-out widersprechen.

Artikel veröffentlicht am ,
TK-Safe, die App der Techniker Krankenkasse für die elektronische Patientenakte
TK-Safe, die App der Techniker Krankenkasse für die elektronische Patientenakte (Bild: TK)

Gesetzlich Krankenversicherte sollen am 15. Januar 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der dem Handelsblatt und den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann über ein Opt-out-Verfahren widersprechen.

Die Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten können künftig ohne deren ausdrückliche Einwilligung für verschiedene Forschungszwecke und von den Krankenkassen zur Früherkennung zum Beispiel von Krebserkrankungen genutzt werden. Das geht aus dem Referentenentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz hervor. Mit der Gesetzesänderung würden bürokratische und organisatorische Hürden bei der Datennutzung abgebaut, heißt es in dem Entwurf, der nun mit den anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt werden muss.

Konkret können danach sämtliche in der elektronischen Patientenakte gespeicherten Daten wie Befunde oder Laborwerte zum Beispiel von Pharmakonzernen für die Forschung verwendet werden – solange die einzelnen Versicherten nicht aktiv widersprechen.

Neu ist zudem, dass die Krankenkassen künftig die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten für die Steuerung der Versorgung nutzen dürfen. Die Datennutzung war bisher ausgeschlossen, um zu verhindern, dass die gesetzlichen Kassen besonders kranke und damit kostenintensive Versicherte hinausdrängen.

Krebsrisiken früh erkennen

Die von den Kassen erhobenen Daten dürfen zum Beispiel verwendet werden, um seltene Krankheiten oder Krebsrisiken früh zu erkennen oder gefährliche Wechselwirkungen beziehungsweise falsche Dosierungen bei Arzneimitteln zu entdecken. Im Entwurfstext ist allerdings von einer Begrenzung auf "schwerwiegende gesundheitliche Risiken" die Rede.

Sofern eine konkrete Gefahr entdeckt wird, sind die Kassen verpflichtet, die Versicherten darüber umgehend zu informieren. "Diese Empfehlung ist als unverbindliche Empfehlung auszugestalten, medizinische Unterstützung eines Leistungserbringers in Anspruch zu nehmen", heißt es in dem Entwurf.

Digitalisierung alter Befunde begrenzt möglich

Versicherte sollen zudem einen Anspruch auf die Digitalisierung alter, ausgewählter Patientendaten durch ihre Krankenkasse erhalten. Sie können über zwei Jahre insgesamt zweimal bis zu zehn Dokumente von ihrer Krankenkasse in die ePA einpflegen lassen, heißt es in dem Entwurf.

Vorgesehen ist, dass Versicherte dafür mit den Dokumenten in Papierform die Geschäftsstelle ihrer Krankenkasse aufsuchen oder ihrer Krankenkasse schicken. Kritik daran kam vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung. "Wir haben Zweifel, dass erfolgreiche Digitalisierung darin besteht, erst bei den Ärzten und Kliniken digital vorliegende Befunde auszudrucken, diese dann von den Versicherten stapelweise durch die Gegend tragen oder schicken zu lassen, um sie dann bei den Krankenkassen wieder zu digitalisieren", teilte Sprecher Florian Lanz dem Handelsblatt mit. Wenn nur zehn Prozent der gesetzlich Versicherten diese Möglichkeit nutzten, dann würden sie 146 Millionen Papierdokumente von A nach B tragen oder schicken, hieß es. "Das wäre ein Papierstapelproduktionsprojekt und keine moderne Digitalisierung."

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lestard 26. Jun 2023

Egal ob Umlageverfahren oder Kapitaldeckung. Es muss immer die aktuelle arbeitende...

BlindSeer 23. Jun 2023

Bei der Straße ist es aber auch noch was anderes, weil du die Bagger irgendwann kommen...

BlindSeer 22. Jun 2023

Da habe ich keine Ahnung, wird wohl jede KK für sich regeln. Nur du darfst ergänzen, dass...

OnlyXeno 22. Jun 2023

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