Laut Gericht unschuldig: FBI löscht Festplatte mit angeblichen 3.400 Bitcoin
Ein vor Jahren wegen Identitätsdiebstahls verurteilter Mann hat wohl Bitcoin im Wert von über 300 Millionen Euro dauerhaft verloren, weil das FBI eine von ihm beschlagnahmte Festplatte löschte. Nach seiner Entlassung aus der Haft reichte der Betroffene eine Klage gegen die US-Regierung ein. Damit ist er jedoch nun vor einem Berufungsgericht gescheitert, wie Cointelegraph(öffnet im neuen Fenster) unter Verweis auf jüngst veröffentlichte Gerichtsunterlagen (PDF)(öffnet im neuen Fenster) berichtet.
Der Kläger wurde demnach 2019 verhaftet. Dabei beschlagnahmten die Strafverfolger unter anderem eine externe Festplatte, auf der der Schlüssel zu einer Kryptowallet mit insgesamt 3.443 Bitcoin gespeichert gewesen sein soll. Sogar nach dem jüngsten Kursrutsch entspricht dies noch immer einem Gesamtwert von über 300 Millionen Euro.
Nachdem der Kläger im Juli 2022 nach rund zweijähriger Haft aus dem Gefängnis entlassen wurde, beantragte er die Rückgabe der Festplatte. Das Problem: Das FBI hatte alle darauf befindlichen Daten im Rahmen seiner "Standardverfahren" gelöscht. Der Eigentümer hielt dieses Vorgehen jedoch für illegal und reichte daher die besagte Klage ein.
Verwirrende Angaben zum Bitcoin-Bestand
Was dem Kläger letztendlich zum Verhängnis wurde, ist der Umstand, dass er zuvor behauptet hatte, gar keine derartigen Mengen an Bitcoin zu besitzen. Ende 2019 bestätigte er zwar zunächst, "rund 3.500 Bitcoin" zu halten, im Februar 2020 nahm er dieses Geständnis jedoch zurück und erklärte, er habe nur Bitcoin im Wert von etwa 200 bis 1.500 US-Dollar und dies sei sein "einziges verbleibendes Vermögen" – vermutlich aus Angst vor einer Beschlagnahmung der Coins.
Vor Gericht behauptete der Kläger später, er habe lediglich erklärt, der Marktwert je Bitcoin habe damals zwischen 200 und 1.500 US-Dollar gelegen. Tatsächlich bewegte sich der Bitcoin-Kurs zu dieser Zeit aber zwischen weitaus höheren 8.500 und 10.500 US-Dollar. "Das kaufen wir ihm nicht ab", schrieb das Gericht daher in seinem Urteil und erklärte die Angaben des Geschädigten für "absurd".
Das FBI hatte also keinen Grund zu der Annahme, dass sich auf der Festplatte wertvolle Daten befinden könnten. Erst später habe der Kläger behauptet, "ein Bitcoin-Tycoon zu sein", so die Richter in ihrem Urteil. Da sich nun ohnehin nicht mehr nachweisen lässt, dass der Mann tatsächlich im Besitz der 3.443 Bitcoin war, erklärten die Richter es für ungerecht, dem Kläger "eine angemessene Entschädigung zuzusprechen".
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