Latenz: Bundesländer wollen Satellitenversorger ausschließen
Wenn im Recht auf Internetversorgung die Anforderungen an die Latenz gesenkt werden, würden die Bundesländer Eutelsat Konnect ausschließen. Starlink könnte sich freuen.

Die von den Bundesländern eingeforderte Anhebung der Mindestanforderungen an die Latenz um 100 Prozent sei "sachlich nicht gerechtfertigt" und verhindere die "schnelle und kurzfristige Versorgung per Funk und Satellit für Haushalte, die am schlechtesten versorgt sind und noch einige Zeit auf einen Glasfaseranschluss werden warten müssen". Das gab der Branchenverband VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) am 9. Juni 2022 bekannt. Der Bundesrat stimmt am 10. Juni 2022 über die Verordnung für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) ab. Dort sind bisher 10 MBit/s Download, 1,7 MBit/s Upload und eine Latenz von 150 ms festgelegt.
Eutelsat Konnect erreichte im Test von Golem.de 100 MBit/s im Download und beim Upload sogar 5 Mbit/s statt der angegebenen 3 MBit/s. Der Ping braucht mindestens 600 ms. Starlink kam laut Ookla bei der Upload-Geschwindigkeit auf 15,17 MBit/s und zeigte eine Latenz von 47 ms. Golem.de erreichte im April 2021 mit Starlink sogar maximal 165 MBit/s im Download und rund 20 MBit/s im Upload bei einer Latenz von 27 ms.
"Bestrebungen seitens der Bundesländer, die Mindestvorgaben im Rahmen der sogenannten auf 30 MBit/s im Download anzuheben, drohen eine schnelle Versorgung gerade der am stärksten betroffenen Bevölkerung unmöglich zu machen", warnte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, mit Blick auf die anstehende Entscheidung. Das gehe über die Empfehlung der Bundesnetzagentur hinaus.
"30 MBit/s technisch nicht begründbar"
Laut Grützner sind 30 MBit/s technisch nicht begründbar und rechtlich unzulässig, sondern auch "absolut kontraproduktiv, da eine Vervielfachung der Antragsteller für die Behörde, aber auch die Versorgungsunternehmen nicht zu bewältigen wäre", sagte er.
Viele einzelne Anschlüsse zu verlegen, würde bedeuten, dass Tausende systematisch geplante Anschlüsse zurückgestellt werden müssten.
"Die in der Verordnung für den Internetzugangsdienst genannte anfängliche Downloadrate von 10 Mbit/s und eine Uploadrate von 1,7 Mbit/s erfüllen nicht die heutigen Anforderungen", heißt es in der Begründung des Verbraucherschutzausschusses des Bundesrats.
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