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Laptop des Lehrers infiltriert: Schüler klaut Prüfungsdaten und erhält Haftstrafe

Der junge Südkoreaner hatte auf dem Laptop seines Lehrers heimlich eine Software installiert. Damit hat er den Bildschirm aufgezeichnet, um Prüfungsfragen und -antworten abzugreifen.
/ Marc Stöckel
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Ein Schüler aus Südkorea muss ins Gefängnis, weil er Prüfungsdaten geklaut hat. (Bild: pixabay.com / Ichigo121212)
Ein Schüler aus Südkorea muss ins Gefängnis, weil er Prüfungsdaten geklaut hat. Bild: pixabay.com / Ichigo121212

In Südkorea wurde ein 19-Jähriger zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er auf dem Laptop eines Lehrers heimlich eine Software installiert hatte, um Fragen und Antworten mehrerer Abschlussprüfungen abzugreifen und an seine Mitschüler weiterzugeben. Durchgeführt hatte er den Angriff nach Angaben der koreanischen Nachrichtenagentur Yonhap(öffnet im neuen Fenster) zwischen März und Juli 2022.

Zusammen mit einem Komplizen gleichen Alters war der Verurteilte demnach im genannten Zeitraum 13- bis 14-mal in ein Lehrerzimmer seiner Schule in der südkoreanischen Stadt Gwangju eingedrungen. Dort habe er auf dem Laptop des Lehrers zunächst eine Software installiert, mit der er heimlich Bildschirminhalte aufzeichnete.

Später habe er sich erneut Zugang zu dem Gerät verschafft und die Aufzeichnungen auf einen USB-Stick verschoben. Dadurch sei es ihm gelungen, Fragen und Antworten von insgesamt 16 Prüfungen zu erbeuten und diese an seine Mitschüler zu verteilen.

Trotz Berufung bleibt es bei der Haftstrafe

Ein erstes Urteil gab es in diesem Fall wohl schon, bevor der Beschuldigte volljährig war. Schon damals hatte das zuständige Gericht nach dem Jugendstrafgesetz Südkoreas eine Haftstrafe von einem Jahr gegen den Haupttäter verhängt, jedoch legte der Beschuldigte Berufung gegen dieses Urteil ein, da er die verhängte Freiheitsstrafe als "zu hart und ungerecht" empfand.

Erspart bleibt ihm die Haftstrafe aber letztendlich nicht. Laut Yonhap hob das Bezirksgericht Gwangju das ursprüngliche Urteil zwar auf, da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Berufung die Volljährigkeit erreicht hatte, so dass das Jugendstrafgesetz nicht mehr anwendbar war. Dafür verhängte das Gericht aber für seinen Verstoß gegen ein in Südkorea geltendes Gesetz zum Schutz von Informationen erneut eine einjährige Haftstrafe gegen den 19-Jährigen.

Der Komplize des Verurteilten erhielt schon im Rahmen des ersten Urteils nur eine Bewährungsstrafe. Da er keine Berufung einlegte, bleibt es für ihn auch dabei.


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