Landgericht: Vodafone darf für verlorene Router keinen Neupreis verlangen
Gebrauchte Leih-Router sind für Vodafone den Neupreis wert. Wenn Kunden sie nicht zurücksenden.

Vodafone darf für gemietete und geliehene Router oder Receiver, die nicht zurückgegeben werden, nicht den Neupreis verlangen. Das haben das Landgericht Düsseldorf und das Landgericht München in erster Instanz entschieden, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 19. April 2021. Richtwert für den Schaden sei nicht der Neupreis, sondern der Preis eines Gebrauchtgerätes.
Wenn ein Gerät nicht zurückgegeben werde, sei nicht automatisch eine Neuanschaffung notwendig, da Vodafone über eine Vielzahl von Geräten verfüge und auf diesen Pool zugreifen könne. "Die Urteile sind ein positives Signal", sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Sie bestätigen, dass Vodafone zu Unrecht von seinen ehemaligen Kunden hohe Geldbeträge verlangt hat. Wer ein jahrelang benutztes Miet- oder Leihgerät nicht zurückgibt, kann nun nicht mehr zur Zahlung des Neupreises verpflichtet werden."
Vodafones Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sahen bisher vor, dass bei Nichtrückgabe eines Geräts ein Schadensersatz von bis zu 250 Euro fällig wird. Diese Klausel erklärten das Landgericht Düsseldorf und das Landgericht München für unwirksam.
Vodafone darf auch bei verlorenen Rücksendungen nicht abkassieren
Unwirksam ist laut den Landgerichten auch Vodafones Schadensersatzklausel, die verlorene Rücksendungen des Geräts betrifft. "Wenn die Rücksendung ohne Verschulden der Verbraucher scheitert, können diese nicht von Vodafone haftbar gemacht werden", erklärte Schuldzinski. Die AGB von Vodafone widersprächen den gesetzlichen Schadensersatzregeln.
In vielen Glasfasernetzen besteht zudem der Routerzwang trotz klarer Rechtslage weiter. Insbesondere Vodafone stritt sich mit der Bundesnetzagentur, ob die Routerfreiheit in Glasfasernetzen auch für das Glasfasermodem (ONT) gilt, und verweigert Kunden die Nutzung eines eigenen Glasfasermodems. Auch der Branchenverband Buglas übernahm diese umstrittene Position. Zudem fühlen sich Kunden mit eigenem Router schlechter behandelt.
Nachtrag vom 19. April 2021, 18:14 Uhr
Ein Vodafone-Sprecher erklärte, laut AGB müssten Kabelkunden die Geräte, die sie bei Vodafone gemietet und geliehen haben, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Eigentümer zurückgeben. Bei Nichtrückgabe eines Routers oder Receivers werde ein Schadensersatz fällig. "Die Landgerichte Düsseldorf und München haben dieses Prinzip grundsätzlich für rechtmäßig erklärt. Die beiden Gerichte kommen lediglich bei der Berechnung der Höhe des Schadensersatzes auf eine andere Formel und damit auf eine niedrigere Summe. Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Wir werden sie uns genau anschauen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden."
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Also ein Beispiel. Da kann ich drüber: Vodafone: In den "Allgemeine Geschäftsbedingungen...
Eben und die NAS HDDs von Seagate werden eben explizit mit 3 Jahren Garantie beworben...
den ich je gesehen habe (meiner verstaubt in der Ecke und ich habe eine Fritzbox selber...
Das hat nichts mit aufrichtig zu tun. Vodafone geht ganz bewusst an die Grenzen der...