Landgericht Saarbrücken: Domain-Registrar haftet für Bittorrent-Tracker H33t.com
Der deutsche Registrar Key-Systems darf die Domainadresse H33t.com nicht anbieten. Der Bittorrent-Tracker H33t.com ist für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich, und damit auch Key-Systems.

Das Landgericht Saarbrücken hat den deutschen Registrar des Bittorrent-Trackers H33t.com für Urheberrechtsverletzungen in Haftung genommen. Das Unternehmen musste den Zugang zu der Domain unterbinden, die nun unter einer neuen Top-Level-Domain wieder erreichbar ist. Das gaben Rasch Rechtsanwälte, die die Musikindustrie in dem Rechtsstreit vertreten haben, in ihrem Blog bekannt. Im Wiederholungsfall droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.
Laut einem Bericht des Onlinemagazins Torrentfreak war der Kläger Universal Music und der betroffene Registrar Key-Systems aus dem saarländischen St. Ingbert. Der Bittorrent-Tracker war durch die Sperrung monatelang offline.
Da der Besitzer der Seite auf den Seychellen und auch der Host-Provider im Ausland ansässig sind, ging das Musiklabel gegen den deutschen Registrar vor. Dieser wehrte sich gegen die Forderungen, weil das Unternehmen nicht für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sei. Das Musiklabel hatte den Registrar mehrfach darauf hingewiesen, dass unter einer bestimmten URL der Domain angeblich ein aktuelles Musikalbum illegal verfügbar gemacht würde.
Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie, sagte: "Mit dem aktuellen Urteil stellt das Landgericht Saarbrücken erstmals die Verantwortlichkeit eines Registrars für Urheberrechtsverletzungen fest, die über eine von ihm verwaltete Domain begangen werden. Für die Rechteinhaber bietet sich damit eine neue Schutzmöglichkeit, gegen Portale mit illegalen Angeboten im Netz vorzugehen, die ihre Identitäten verschleiern, indem sie zum Beispiel als Briefkastenfirma im Ausland agieren."
Der Betreiber von H33T erklärte Torrentfreak, dass er seine Hoffnung aufgegeben habe, die .com-Domain zurückzubekommen. "Ich kann die Seite nicht länger offline lassen, um abzuwarten, bis Key-Systems seinen versprochenen Widerspruch einlegt."
Key-Systems erklärte Golem.de: "Wir prüfen derzeit in der Tat die Optionen einer Berufung. Wenn diese Entscheidung unangefochten bliebe, würde sie eine unzumutbare Ausweitung der gesetzlichen Pflichten für Registrare in Deutschland darstellen, die das gesamte Geschäftsmodell der Registrierung von Domainnamen oder der Durchführung von DNS-Adressierungen für Dritte gefährdet. Das Gericht verkennt, dass es sich bei Domainnamen um eine bloße Adressierung einer IP-Adresse handelt und die Abrufbarkeit der Inhalte im Internet von dem hostenden Server durch eine Dekonnektierung eines Domainnamens grundsätzlich nicht beeinträchtigt wird."
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wenn solche Seiten nun ohne Domains daherkommen und sich einfach wo eine fixe IP...
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