Landgericht München: ProSiebenSat.1 lässt Online-Videorekorder Save.tv verbieten
ProSiebenSat.1 kann nicht mehr mit Save.tv aufgezeichnet werden, andere Sender sind weiter verfügbar. Das Landgericht München wollte das Recht auf Privatkopie nicht gelten lassen.

ProSiebenSat.1 hat erfolgreich gegen den Online-Videorekorder Save.tv geklagt. Das gab das Unternehmen am 13. August 2012 bekannt. Das Landgericht München I habe der Klage der Sendergesellschaften gegen Save.tv in seinem Urteil (Aktenzeichen: 7 O 26557/11) stattgegeben.
Wie Unternehmenssprecher Marcus Prosch Golem.de sagte, sei das Unternehmen damit "ab sofort" gezwungen, die Fernsehinhalte des Medienkonzerns aus seinen Diensten herauszunehmen. ProSiebenSat.1 hatte auf Unterlassung der Nutzung seiner Programme geklagt.
Eine Nutzung der Sendesignale für das Angebot von Save.tv verletzt nach der Entscheidung des Gerichts die Rechte der Sendeunternehmen und darf ohne eine entsprechende Lizenz nicht vorgenommen werden. Nach der Entscheidung des Landgerichts München kann sich Save.tv nicht darauf berufen, dass die angefertigten Vervielfältigungen als Privatkopien zulässig sind. "Diese Wertung muss auch für die Nutzer gelten", gab das Unternehmen bekannt.
Von Save.tv war keine Stellungnahme zu dem Urteil zu erhalten. Im Juli 2011 hatte Save.tv noch einen Sieg gegen den Medienkonzern RTL bekanntgegeben. Das Oberlandesgericht Dresden hatte entschieden, dass der Online-Videorekorder nicht gegen das Vervielfältigungsrecht von RTL Television verstößt. Der Rechtsstreit lief über sechs Jahre.
Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger hatte festgestellt, dass bei der Nutzung des Online-Videorekorders Save.TV durch einen automatisierten, vom Kunden initiierten Aufzeichnungsprozess, Privatkopien von Fernsehsendungen erstellt werden. Es handele sich daher um einen zum herkömmlichen Videorekorder analogen Vorgang. Daher werde das Vervielfältigungsrecht des Urhebers nicht verletzt.
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