Landgericht München I: Check24 ist kein Vergleichsportal
Das Unternehmen Check24 muss den Nutzern offenlegen, dass es kein Vergleichsportal ist, sondern ein Versicherungsmakler. Das hat das Landgericht München I am 13. Juli 2016 entschieden, wie der Bayerische Rundfunk berichtet(öffnet im neuen Fenster) . Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte Check24 unlauteren Wettbewerb vorgeworfen.
"Dass Check24 den Verbraucher beim Erstkontakt deutlich über seine Maklerfunktion informieren muss, ist ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz in Deutschland" , sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz(öffnet im neuen Fenster) nach der Urteilsverkündung. Die vorsitzende Richterin stellte klar, dass Check24 künftig den Verbrauchern beim ersten Geschäftskontakt die Maklereigenschaft eindeutig mitteilen müsse. Die bisherige Praxis von Check24 ist damit nach Auffassung des Landgerichts rechtswidrig.
Beratungspflichten zu erfüllen
Auch habe Check24 Beratungspflichten zu erfüllen. Ein Verbraucher müsse auch bei einem Online-Kauf einer Versicherung ausreichend nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragt werden, hieß es bei der Urteilsverkündung. Der BVK hatte im Herbst 2015 geklagt, um die Konkurrenz im Internet loszuwerden.
Check24 sieht dagegen sein Geschäftsmodell bestätigt und die Hauptangriffspunkte des BVK weitgehend entkräftet. "Mit dem heutigen Urteil sind wir zufrieden" , sagte Christoph Röttele, Check24-Geschäftsführer(öffnet im neuen Fenster) . Das Gericht habe erkennen lassen, dass es beim Hausrats-, Privathaftpflichts- und Kfz-Versicherungsvergleich bei Formulierung und Darstellung Anpassungsbedarf gebe.
Das Vergleichsportal Check24 bietet Versicherungs-, Energie-, Finanz-, Telekommunikations-, Reise- und Konsumgüter-Vergleiche mit telefonischer Beratung.
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