Landgericht München: Gericht erklärt Datenautomatik von O2 für unzulässig

Das automatische Nachbuchen von kostenpflichtigem Datenvolumen bei O2 ist unwirksam. Das hat das Landgericht München entschieden. Entgelte für weitere Leistungen seien nur zulässig, wenn der Kunde jeder Extrazahlung aktiv zustimme.

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LG G5 am Stand der Telefónica auf dem MWC 2016
LG G5 am Stand der Telefónica auf dem MWC 2016 (Bild: Telefónica)

Telefónica Deutschland darf Kunden nicht ohne Zustimmung ein zusätzliches mobiles Datenvolumen berechnen oder ein Upgrade auf einen teureren Tarif vornehmen. Eine automatische Erweiterung der vertraglichen Leistungen ist unzulässig, wie das Landgericht München I nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBZ) entschied (PDF).

Telefónica bietet für seine Marke O2 für bestimmte Tarife die sogenannte Datenautomatik an. Ist das festgelegte Datenvolumen in den Blue-Tarifen verbraucht, wird es automatisch um 100 MByte erweitert. Das erfolgt bis zu drei Mal im Monat zum Preis von jeweils zwei Euro. "Dieser Erweiterung des Datenvolumens konnten Verbraucher nicht widersprechen. Außerdem sollte automatisch ein Upgrade auf einen Tarif mit 5 Euro höherer Grundgebühr erfolgen, sobald der Kunde das zusätzliche Datenvolumen von insgesamt 300 MB an drei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen ausschöpfte. Waren Kunden damit nicht einverstanden, konnten sie ihren Tarif wieder zurücksetzen lassen, allerdings erst zum nächsten Abrechnungsmonat", erklärte die Verbraucherzentrale.

Die Darstellung der Verbraucherschützer bezieht sich laut Telefónica auf einen Mechanismus, den es mittlerweile nicht mehr gebe. Das Upgrade auf einen Tarif mit 5 Euro höherer Grundgebühr gebe es nicht mehr, sagte Unternehmenssprecher Ralf Opalka Golem.de auf Anfrage. Aus Sicht des Unternehmens stelle die Datenautomatik einen Bestandteil der Hauptleistung des gewählten Tarifs dar und ist keine davon unabhängige Zusatzleistung, wie vom Gericht gedeutet.

O2 versichert Möglichkeit des Deaktivierens der Datenautomatik

Entgelte für weitere Leistungen seien nur zulässig, wenn der Kunde jeder Extrazahlung aktiv zustimme. Es reiche nicht aus, das Zusatzentgelt in einer Geschäftsbedingung zu regeln und den Kunden per SMS über die Leistungserweiterung zu informieren.

Opalka sagte: "Sofern der Kunde die Datenvolumen-Erweiterung nicht wünscht, kann er diese auf Wunsch auch deaktivieren. Dies ist möglich über den Anruf beim Kundenservice, im Shop, über Live-Chat oder schriftlich." Telefónica hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt.

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M.P. 03. Mär 2016

Die Altverträge bleiben ohne Datenautomatik. Ich habe aber Neuverträge für alle...

M.P. 03. Mär 2016

Bloß, daß es im Mobilfunkbereich recht wenig Auswahl gibt, und die Anbieter gerade...

dabbes 02. Mär 2016

Das Problem ist, dass du für ein Soufflé nunmal 3 Eier brauchst und 2 zu wenig sind. ;-)

photoliner 02. Mär 2016

Smartmobil ist nur ein Reseller. Da musst du halt aufpassen, welches "Netz" du wählst...



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