Landgericht Köln: Einstweilige Verfügung zensiert Google Autocomplete
Das Landgericht Köln hat Google mit einer einstweiligen Verfügung verboten, bei Eingabe bestimmter Suchwörter mit Autocomplete die Begriffe "Betrug" oder "Betrugsverdacht" einzublenden. Das berichten(öffnet im neuen Fenster) Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte (LHR), die dies vor Gericht für ein nicht namentlich genanntes Unternehmen durchgesetzt haben. Im Falle einer Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Die Entscheidung ist aber bisher nicht rechtskräftig.
Google hatte auf Aufforderungen Änderungen an der Autocomplete-Funktion vorgenommen. Als unzureichend empfand es der Kläger, dass die Vorschläge weiter eingeblendet wurden, wenn ein Nutzer nach dem ersten Suchwort den Buchstaben "B" eingab. Das Landgericht Köln habe der Ansicht zugestimmt, dass dies auf rechtswidrige Weise in deren Unternehmerpersönlichkeitsrecht eingreift und daher zu unterlassen sei.
Urteil des Bundesgerichtshofs ist die Grundlage
Der Bundesgerichtshof hatte am 14. Mai 2013 geurteilt, dass Google Autocomplete-Suchvorschläge in seiner Suchmaschine löschen muss, wenn damit Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Gegen Google hatte ein Unternehmen geklagt, das im Internet Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika verkauft. Seit Mai 2010 wurde der volle Name des Gründers von der Autocomplete-Funktion mit den Begriffen "Scientology" und "Betrug" kombiniert.
Im April 2014 wurde berichtet, dass das Oberlandesgericht Köln Google ebenfalls verurteilt hatte, die Autocomplete-Funktion in seiner Suchmaschine zu zensieren. Schadensersatz muss Google jedoch nicht zahlen, wie das Gericht mitteilte (Aktenzeichen 15 U 199/11).
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