Landgericht Köln: Drosselung bei der Telekom wird erst einmal verboten

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein Urteil erstritten, nach dem die DSL-Drosselungspläne der Telekom illegal sind. "Kunden sollten über die gesamte Laufzeit die Sicherheit haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird", so die Verbraucherschützer.

Artikel veröffentlicht am ,
Der scheidende Telekom-Chef René Obermann
Der scheidende Telekom-Chef René Obermann (Bild: Sean Gallup/Getty Images)

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine Klage gegen die Deutsche Telekom zu den Drosselungsklauseln in DSL-Verträgen gewonnen. Das gab die Verbraucherorganisation am 30. Oktober 2013 bekannt. Gegen das Urteil des Landgerichts Köln (Aktenzeichen 26 O 211/13) ist Widerspruch möglich.

Da die Telekom-Tarife als Internetflatrate und unter der Angabe Maximalgeschwindigkeit beworben werden, sieht die Verbraucherzentrale die nachträgliche Drosselung über eine Klausel als "unangemessene Benachteiligung" an. Vorstand Klaus Müller: "Kunden sollten über die gesamte Laufzeit die Sicherheit haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird."

Das Landgericht Köln gab der Verbraucherzentrale Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Dies gilt für Call-&-Surf-Tarife mit einer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit von 50 MBit/s oder mehr. Für Tarife mit geringeren Geschwindigkeiten hat die Telekom zudem anerkannt, dass eine Drosselung auf 384 KBit/s unzulässig ist. Die Telekom hatte die Drosselung hier bereits auf 2 MBit/s erhöht. Jetzt hat der Konzern vor Gericht den Unterlassungsanspruch zu der 384-KBit/s-Drosselung eingeräumt, damit ist dies bereits rechtskräftig.

Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, müsste die Telekom die Passagen aus den betroffenen Flatrate-Verträgen streichen und dürfte sich auch gegenüber ihren Kunden nicht mehr auf diese berufen. Für eine Bremsung bestünde dann keine wirksame Rechtsgrundlage. Auch die Bevorzugung Telekom-eigener Dienste wie IP-TV gegenüber denen der Konkurrenz wäre damit nicht mehr möglich.

Der Sprecher der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Thomas Bradler, sagte Golem.de: "Heute war die Urteilsverkündigung, die Berufung geht vor das Oberlandesgericht. Ich gehe fest davon aus, dass die Telekom Revision einlegen wird."

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Labbm 01. Nov 2013

Nö, es wäre als würde man Milch kaufen die als Milch beworben ist, aber drin ist Soja...

Paule 31. Okt 2013

zB einen Grundpreis für den Anschluß von zB 15 ¤ und pro gemeldeter Person 10 Euro...

zampata 31. Okt 2013

zum Thema all you can eat. Ich hab noch nie erlebt, dass bei All you can eat sich Kunden...

zampata 31. Okt 2013

Okay anderer Versuch: Beworbenes Produkt für Festpreis in dauerhaft gleichbleibener...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Forschung
Erstes Röntgenbild von einem einzelnen Atom

Bisher war die Röntgenemission eines einzelnen Atoms zu schwach, um es auf einer Röntgenaufnahme abzulichten. Mit einer neuen Technik geht das jetzt.

Forschung: Erstes Röntgenbild von einem einzelnen Atom
Artikel
  1. US Air Force: KI-Drohne bringt in Gedankenexperiment Befehlshaber um
    US Air Force  
    KI-Drohne bringt in Gedankenexperiment Befehlshaber um

    Die US Air Force und der verantwortliche Offizier stellen klar, dass es sich nur um ein Gedankenspiel handelt - und keinen echten Test.

  2. Streaming: Verbraucherschützer warnen vor Netflix-Phishing
    Streaming
    Verbraucherschützer warnen vor Netflix-Phishing

    Phishing-Nachrichten im Namen von Netflix sind nichts Neues - in der aktuellen Verwirrung rund um das Kontensharing könnten sie aber einfacher verfangen.

  3. Forschung oder Ölbohrung?: China gräbt ein zehn Kilometer tiefes Loch
    Forschung oder Ölbohrung?
    China gräbt ein zehn Kilometer tiefes Loch

    Die Bohrung im Westen Chinas soll dazu dienen, mehr über das Innere des Planeten herauszufinden - oder doch dazu, um nach Öl zu suchen?

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Tiefstpreise: AMD Ryzen 9 7900X3D 534€, KFA2 RTX 3060 Ti 329,99€, Kingston Fury SSD 2TB (PS5-komp.) 129,91€ • Sony Days of Play: PS5-Spiele & Zubehör bis -70% • Roccat PC-Zubehör bis -50% • AVM Modems & Repeater bis -36% • Sony Deals Week [Werbung]
    •  /