Landgericht Frankfurt: Drillisch wegen EU-Roaming-Falle abgemahnt
Das Landgericht Frankfurt hat eine von der Verbraucherzentrale durchgesetzte einstweilige Verfügung gegen Drillisch bestätigt. Das gab die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am 5. Oktober 2017 bekannt(öffnet im neuen Fenster). Drillisch Online vertrieb laut Verbraucherzentrale unter ihren Marken Winsim und Smartmobil Mobilfunktarife, in denen anstatt des EU-regulierten Tarifs ein Europa-Paket voreingestellt war. Dies konnte bei Vertragsschluss nicht abgewählt werden.
Seit Mitte Juni 2017 kann das Mobiltelefon im EU-Ausland fast wie zu Hause genutzt werden, die Ausnahmen sind Datenlimits und die Fair-Use-Regelung. Mit der Fair-Use-Regelung soll verhindert werden, dass Verbraucher in einem Land leben, aber einen günstigeren Vertrag eines anderen EU-Landes dauerhaft nutzen. Für grenzüberschreitende Telefonate ins Ausland werden weiterhin hohe Gebühren erhoben. Wer also zum Beispiel von Deutschland nach Frankreich telefoniert, muss aufpassen.
Drillisch: Datenvolumen für das Ausland deutlich geringer
Das Europa-Paket beinhaltete auch ein gesondertes Datenvolumen für das Ausland, das deutlich geringer ausfiel als das normale Datenvolumen des Vertrages. Das höhere Grund-Datenvolumen sollte im Ausland hingegen nicht genutzt werden können, argumentieren die Verbraucherschützer
Nach Verbrauch des Datenvolumens im Europa-Paket war eine Internetverbindung nur dann möglich, wenn weiteres Datenvolumen hinzugebucht wurde.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat Drillisch Online dieses Vorgehen (Aktenzeichen: 2-06 O 263/17) per einstweiliger Verfügung untersagt. Dementsprechend wird bei Smartmobil und Winsim der EU-regulierte Tarif nun angeboten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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